Wie werden die Restmittel der Jagdabgabe verteilt?

Kleine Anfrage von Norwich Rüße

Portrait Norwich Rüße

Für die Ausübung der Jagd und Falknerei wurde in Nordrhein-Westfalen viele Jahre lang eine Jagdabgabe erhoben. Die Einnahmen aus dieser Abgabe waren per Definition zweckgebunden und für bestimmte Maßnahmen zu verwenden. Auf Grundlage des § 44 Landeshaushaltsordnung galten die Richtlinien über die Gewährung von Mitteln aus der Jagdabgabe und somit, wer für welche Maßnahmen Förderanträge stellen kann.
Mit der letzten Novellierung des Landesjagdgesetzes (LJG NRW), wurde die Abschaffung der Jagdabgabe beschlossen. Dem Einzelplan 10 des aktuellen Haushaltsentwurfs (Drs. 17/7200) ist im Kapitel 10 261 zu entnehmen, dass von den bisherigen Einnahmen durch die Jagdabgabe, noch 9,2 Millionen Euro Restmittel vorhanden sind.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
1.       Wie viele der 9,2 Millionen Euro Restmittel werden für bestehende Projekte noch gebraucht?
2.       Wie viele der 9,2 Millionen Euro Restmittel sind noch ungebunden bzw. stehen noch zur freien Verfügung?
3.       Wer entscheidet über die Verteilung der noch nicht gebundenen Mittel?
4.       Sofern noch ungebundene Restmittel vorhanden sind: Können noch neue Projekte beantragt werden? (Bitte benennen, unter welchen Umständen dies möglich ist.)
5.       Der Landesjagdverband plant für die Finanzierung der Projekte die Erhebung eines Beitrags seiner Mitglieder. Wie können Jägerinnen und Jäger, die nicht dem Landesjagdverband angehören, zukünftig diese Projekte nutzen?