Pläne für eine Campus-Maut für Nicht-EU-Studierende endgültig begraben

Antrag der GRÜNEN im Landtag

In ihrem Koalitionsvertrag von Juni 2017 haben CDU und FDP vereinbart, „Studienbeiträge für Studierende aus Drittstaaten ein[zu]führen“. Dies stand im klaren Gegensatz zu dem von SPD und GRÜNE initiierten Beschluss des Landtags von März 2017 (Drs. 16/14392), in dem allgemeine Studiengebühren sowie Studiengebühren für einzelne Gruppen oder in anderer Form vollständig ausgeschlossen wurden.
Seit Unterzeichnung des schwarz-gelben Koalitionsvertrags herrscht eine ungewisse Hängepartie beim Thema Studiengebühren. Ministerin Pfeiffer-Poensgen erklärte im Juli 2017 zunächst das Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag umsetzen zu wollen (Vgl. u. a. Hellweger Anzeiger vom 13. Juli 2017.).
Währenddessen führten Studierende und Gewerkschaften ihre Proteste gegen das Vorhaben fort. Sie bekamen stetig mehr Unterstützung, so durch Beschlüsse von Hochschulsenaten, vielen Hochschulleitungen und dem Deutschen Studentenwerk.
Im August 2017 erklärte Ministerin Pfeiffer-Poensgen erst einmal abwarten zu wollen, um die Situation nach Einführung eines ähnlichen Gebührenmodells in Baden-Württemberg zu prüfen (Vgl. u. a. Aachener Nachrichten vom 25. August 2017).
Angesichts der zwischenzeitlich öffentlich gewordenen vorläufigen Ergebnisse aus Baden-Württemberg, die deutlich negative Auswirkungen der Gebühren auf das Studieninteresse von Nicht-EU-Bürgerinnen und -Bürgern zeigten, stellte Ministerin Pfeiffer-Poensgen öffentlich die Gebühren mehr oder weniger in Frage. Die FDP-Fraktion reagierte darauf, indem sie auf der Einhaltung des Koalitionsvertrags bestand. Dabei hatte die Fraktion der FDP selbst im März 2017 festgestellt (Drs. 16/14501), dass die Regelung in Baden-Württemberg Nicht-EU-Bürgerinnen und -Bürger diskriminiere.
Das Thema kam danach zwar regelmäßig in der medialen Berichterstattung und im Landtag auf, wurde jedoch von Vertreterinnen und Vertretern der Koalition immer mit dem Satz abgetan, es müsse noch die Situation in Baden-Württemberg analysiert werden.
Fast zwei Jahre später kommt wieder Bewegung in das Thema. Mitte August 2019 war einem Pressebericht zu entnehmen, dass das Wissenschaftsministerium nach der Sommerpause die Hängepartie beenden wolle. Nun würde verkündet, wie mit dem Vorhaben umgegangen werde (Vgl. IKZ vom 18. August 2019: https://www.ikz-online.de/politik/landespolitik/studiengebuehren-nrw-will-im- herbst-haengepartie-beenden-id226814351.html).
Nur zwei Tage später erklärte CDU-Fraktionschef Löttgen gegenüber der Presse, die CDU sei offen für Änderungen am Koalitionsvertrag in Nordrhein-Westfalen (Vgl. WDR vom 20. August 2019: https://www1.wdr.de/nachrichten/landespolitik/westblick-sommerinterview- loettgen-cdu-100.html). Es müsse vielleicht das ein oder andere neu beurteilt werden. Beispielhaft wurde neben der Mietpreisbremse auch das Thema Studiengebühren angesprochen. Dies erfolgt jedoch in einer äußerst nebulösen Art und Weise: die Ergebnisse seien nicht eindeutig genug, um die Entscheidung in Nordrhein-Westfalen abschließend zu fällen. Das Thema gehöre zu denen, die nicht einfach blind verabschiedet würden, weil sie vor zweieinhalb Jahren in einem Koalitionsvertrag festgelegt wurden. Das werde sich noch einmal vorgenommen.
Landtag und Öffentlichkeit erwarten nun eine klare und eindeutige Entscheidung.
Studiengebühren sind ein Irrweg, auch wenn sie nur von einem Teil der Studierenden oder nachgelagert erhoben werden. Mit einer Campus-Maut für Nicht-EU-Studierende würden CDU und FDP Nordrhein-Westfalen international abschotten und so Deutschlands größten Standort für Wirtschaft und Wissenschaft sowie Kunst und Musik schwächen. Diese Bereiche sind vom internationalen Austausch abhängig und profitieren enorm von den internationalen Studierenden. Die diskriminierenden Studiengebühren würden dazu führen, dass weniger von ihnen in Nordrhein-Westfalen studieren. Soll das Land sich seine Internationalität erhalten und weiter ausbauen, dürfen keine abschreckenden Signale wie dieses ausgesendet werden.
Hinzu kommt der bürokratische Aufwand, der mit diesem Vorhaben entstehen und die erhofften Einnahmen deutlich reduzieren würde. Bisher konnte niemand aus den Koalitionsfraktionen oder der Landesregierung vorrechnen, wie die erwarteten Einnahmen vor dem Hintergrund der skizzierten Eckpunkte zusammenkommen können. Die Verwaltungskosten, Stipendien und Ausnahmen von den Gebühren würden dazu führen, dass für die Hochschulen am Ende keine Mittel für die versprochenen Qualitätsverbesserungen übrigbleiben.

I.             Der Landtag beschließt:

1.     Der Landtag fordert die Landesregierung auf, endgültig und eindeutig bekannt zu geben, dass das Vorhaben zur Einführung von Studiengebühren für Nicht-EU-Studierende nicht umgesetzt wird. Von Studiengebühren, in jeglicher Form und für jegliche Gruppe von Studierenden, ist abzusehen.
2.     Der Landtag fordert die Landesregierung dazu auf, den Hochschulen mehr Landesmittel zur Verfügung zu stellen. Damit sollen die Grundfinanzierung erhöht und die Qualitätsverbesserungsmittel entsprechend den Studierendenzahlen nach oben hin dynamisiert werden. Die Mittel müssen in ausreichender Höhe bereitgestellt werden, damit die Hochschulen befähigt werden eine bessere Qualität in der Lehre zu erreichen, vor allem hinsichtlich des Verhältnisses von unbefristet beschäftigtem Lehrpersonal zu Studierenden.