Was kosten gute Perspektiven für Fach-, Technik- und Werkstattlehrerinnen und – lehrer?

Kleine Anfrage von Sigrid Beer

Neben grundständig ausgebildeten Lehrkräften für die verschiedenen Lehrämter der Schulstufen und der Sonderpädagogik gibt es weitere Lehrkräfte, die zu einem breiteren Unterrichtsangebot und zur Sicherung der Unterrichtsversorgung beitragen. Es sind dies Fachlehrerinnen und Fachlehrer, die über gute Kenntnisse in spezifischen vor allem technischen und praktischen Fächern verfügen. Ein Großteil wird an Berufskollegs und Förderschulen eingesetzt.
Es wird unterschieden zwischen Fachlehrkräften an allgemeinbildenden Schulen, Fachlehrkräften an Förderschulen, Fachlehrkräften an Berufskollegs, Techniklehrkräften und Werkstattlehrkräften.
Sie werden deutlich schlechter bezahlt als grundständig ausgebildete Lehrkräfte, was eben mit der unterschiedlichen Ausbildung begründet wird. Der Einstieg erfolgt oft in Entgeltgruppe 9 und liegt damit vier Gruppen niedriger als bei Lehrkräften mit Befugnis für das Sek-II-Lehramt und drei Gruppen niedriger als bei denen mit Befugnis für Grundschul- und Sek-I-Lehramt. Da es nach Ansicht aller Expertinnen und Experten infolge der Angleichung der Lehrerausbildung nicht mehr zu rechtfertigen ist, die Lehrämter unterschiedlich zu besolden. Das würde für alle Lehrämter ein Einstiegsgehalt der Entgeltgruppe 13 bedeuten. Damit würde der Abstand zwischen grundständig ausgebildeten Lehrkräften einerseits und Fachlehrkräften andererseits verschärft. Außerdem ist die Perspektive des beruflichen Aufstiegs und höherer Eingruppierung äußerst begrenzt. Das ist ein Auslöser für eine große Unzufriedenheit unter den Fachlehrkräften und wirbt auch nicht für die Attraktivität des Berufes.
Fachlehrerinnen und Fachlehrer sind wichtige Akteure, ohne die die Arbeit der Schulen schwer zu meistern wäre. Fachlehrkräfte sind über ihre Fachexpertise hinaus unverzichtbar zur Aufrechterhaltung der Unterrichtsversorgung.
Bei der Vermittlung der breiten fachlichen Kompetenz sind Fachlehrkräfte an bestimmte rechtliche Restriktionen gebunden, die in der Praxis nicht immer nachvollziehbar sind.
Im pädagogischen Feld sind Fachkräfte überall ein knappes Gut. Die Schulen brauchen engagierte Menschen, die vielfältige Kompetenzen, u.a. eben auch aus dem beruflichen Feld einbringen, sich pädagogisch weiterqualifizieren und in den Schulen dann gut Arbeit leisten. Im Sinne der Wertschätzung ihrer Tätigkeit und um auch in Zukunft ausreichend Fachlehrkräfte gewinnen zu können, scheint es sinnvoll zu sein, für diese Berufe bessere Perspektiven anzubieten. Zwar wurde in einem ersten Schritt die Zahl der Beförderungsstellen bis A12 ausgeweitet, aber die Ausweitung bietet zu wenigen eine Perspektive.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

  1. Wie hoch wären die jährlichen Mehrkosten bei einem Einstiegsgehalt für Fachlehrkräfte (an allgemeinen Schulen, an Förderschulen, an Berufskollegs, Technik- und Werkstattlehrkräfte) nach Entgeltgruppe 10?
  2. Wie hoch wären die jährlichen Mehrkosten, wenn den Fachlehrkräften ein Aufstieg bis einschließlich Entgeltgruppe 12 ermöglicht würde?
  3. Welchen schulrechtlichen Änderungen erachtet die Landesregierung für sinnvoll und notwendig, damit Schulen die breite fachliche Kompetenz von qualifizierten Fachlehrkräfte in die notwendige Unterrichtsgestaltung einplanen können?