Tierhaltung und Tierschutz in Nordrhein-Westfalen

Große Anfrage der GRÜNEN im Landtag

Portrait Norwich Rüße

Seit vielen Jahren stehen immer wieder Tierschutzfragen im Mittelpunkt der öffentlichen Auseinandersetzung. Vielen Bürgerinnen und Bürgern ist es ein Anliegen, sich in vielfältiger Weise für die Belange des Tierschutzes zu engagieren. Tierschützerinnen und Tierschützer fordern eine Verbesserung und konsequente Durchsetzung der einschlägigen Rechtsvorschriften und eine Beachtung dieser durch die Halterinnen und Halter. Nicht zuletzt wird auch eine bessere Überwachung der Einhaltung dieser Vorschriften seitens staatlicher Behörden gefordert.
Eine besondere Aufmerksamkeit richtet sich hierbei mittlerweile auf die Nutztierhaltung. Auch in NRW nimmt die landwirtschaftliche Tierproduktion einen großen Anteil an der Landwirtschaft ein, sie dient in erster Linie der Versorgung mit Fleisch, Milch und Eiern auch als Grundlage für die Lebensmittelerzeugung. Mehr als ein Viertel der bundesweit rd. 27 Mio. Schweine werden hier gehalten. Die Schweinehaltung erfolgt schwerpunktmäßig im Münsterland, hier hält fast die Hälfte aller Betriebe Schweine. Hinzu kommen in NRW rund 1,4 Mio. Rinder, 11,5 Mio. Hühner und 1,53 Mio. Puten sowie rd. 300.000 Gänse und Enten als Bestandteile der Nutztierhaltung.
Unter den Bedingungen der Intensivtierhaltung leiden in erster Linie die Tiere, wenn sie ihre artspezifischen Verhaltensweisen nicht ausleben können. Verhaltensstörungen in der Intensivtierhaltung sind ein immer wieder auftretendes Problem, das vorrangig auf mangelnde Beschäftigung, erhöhte Temperaturen, zu hohe Belegdichten, nicht artgerechte Fütterung und einen Mangel an Frischluftzugang zurück zu führen ist. Doch auch unsere Ökosysteme werden dadurch stark belastet. Denn mit der Tierhaltung, insbesondere bei großen Bestandszahlen oder regionaler Konzentration der Viehhaltung, gehen erhebliche Umweltprobleme wie die Belastung unserer Gewässer, der Böden und der Luft einher.
Die gegenwärtigen Zustände in der intensiven Nutztierhaltung und die herrschenden Bedingungen insbesondere in den großen Schweine- und Geflügelmastanalagen werden von einem Großteil der Gesellschaft abgelehnt.
Daher ist es folgerichtig, nun den Prozess einer Neugestaltung der Tierhaltung und den Umbau hin zu einer artgerechten und zukunftsfähigen Tierhaltung einzuleiten. Die Diskussionen um die Entwicklung einer nachhaltigen Nutztierhaltungsstrategie und einer nachvollziehbaren Haltungskennzeichnung bei Fleisch und Fleischprodukten weisen in die richtige Richtung. Insbesondere das 2015 erschienene Gutachten des wissenschaftlichen Beirats für Agrarpolitik „Wege zu einer gesellschaftlich akzeptierten Nutztierhaltung“ zeigt die Notwendigkeit, aber auch die Machbarkeit eines systemischen Umbaus der Nutztierhaltung auf. Ferner gilt es die Einhaltung der Vorgaben des Tierschutzgesetzes zu gewährleisten und wirksame Veränderungen zu erzielen.
Auch Schlachthöfe sind für Fragen des Tierschutzes von Bedeutung, nicht zuletzt, da hier in der Vergangenheit immer wieder erschreckende Bilder Verstöße gegen das Tierschutzgesetz offenbart haben. Zusätzlich deutet die Entwicklung der letzten Jahre darauf hin, dass insbesondere kleine und mittelständische Schlachtbetriebe Schwierigkeiten haben, in Konkurrenz zu den großen Unternehmen zu bestehen.
Gerade weil Nordrhein-Westfalen ein starker Standort der Tierhaltung innerhalb Deutschlands und Europas ist, ist die systemische Analyse vorhandener Schwächen und Probleme von grundlegender Bedeutung für die hiesige Landwirtschaft und die nachgelagerten Betriebe der Ernährungswirtschaft.
Für eine gute Zukunft des Agrarsektors in NRW wird entscheidend sein, ob der Umbau der Tierhaltung hin zu einer gesellschaftlichen Akzeptanz gelingt.
Vor diesem Hintergrund bittet die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Landesregierung um die Beantwortung der folgenden Fragen:

1. Entwicklung der Tierhaltung und der Tierbestände in NRW

Die Tierhaltung in Nordrhein-Westfalen hat sich in den letzten Jahren deutlich verändert, die einzelnen Tierbestände sind größer geworden und die Haltung hat sich stellenweise regional konzentriert. Daraus resultieren zum Teil erhebliche Herausforderungen sowohl im Tier- als auch im Umwelt- und Naturschutz.
1.     Wie hat sich die Tierhaltung der wichtigsten Nutztierarten Rindvieh (Milchvieh, Mutterkuhhaltung, Rindermast), Schweine (Ferkelerzeugung, Schweinemast) und Geflügel (Legehennenhaltung, Putenmast, Hähnchenmast) in Nordrhein-Westfalen in den vergangenen 30 Jahren entwickelt? Bitte aufschlüsseln nach Landkreisen.
2.     Wie haben sich die Bestandsgrößen in Nordrhein-Westfalen in den genannten Nutztierkategorien in den vergangenen 30 Jahren entwickelt? Bitte aufschlüsseln nach Landkreisen.
3.     In welchen Stallformen (u.a. Boxenlaufstall/ Anbindehaltung, Vollspalten/ Einstreu, ganzjährige Stallhaltung/ Außenklima werden die nordrhein-westfälischen Tierbestände gehalten?

2. Kontrollsystem

Gemäß der rechtlichen Grundlagen, wie dem Tierschutzgesetz, der Nutztierhaltungsverordnung, der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 des Europäischen Parlaments und weiterer Normen, kontrollieren die zuständigen Veterinärbehörden tierhaltende Betriebe systematisch und wiederkehrend oder aufgrund von Meldungen, die eine Verletzung der Tierschutzvorschriften vermuten lassen. Dennoch berichten Tierschützerinnen und Tierschützer sowie Medien immer wieder über gravierende Missstände in tierhaltenden Betrieben – auch in Nordrhein-Westfalen.

2.1 Systematische, angekündigte Kontrollen

4.     Wie häufig fanden im Jahr 2017 systematische Kontrollen aller Betriebe mit Nutztierhaltung statt? Bitte aufschlüsseln nach Landkreisen.
5.     In welchem Zeitraum werden die Kontrollen vorher angekündigt?
6.     Wie häufig wird im Schnitt ein nutztierhaltender Betrieb in NRW kontrolliert? Bitte aufschlüsseln nach Landkreisen.
7.     Wieviel Prozent des Solls amtlicher Regelkontrollen wurde innerhalb der letzten fünf Jahre in NRW erfüllt bzw. nicht erfüllt?
8.     Wie viel Prozent der Betriebe werden in NRW durchschnittlich im Jahr kontrolliert? Bitte nach Tierarten aufschlüsseln.
9.     In wieviel Prozent der Fälle wurden bei angekündigten Regelkontrollen Verletzungen gegen das geltende Tierschutzrecht festgestellt?
10. Wie bewertet die Landesregierung die Effektivität von angekündigten Regelkontrollen zur Aufdeckung tierschutzrechtlicher Verstöße?
11. In wieviel Prozent der Fälle wurden bei angekündigten Verdachtskontrollen Verletzungen gegen geltendes Tierschutzrecht festgestellt?

2.2 Verdachtskontrollen

12. Wie viele Meldungen bezüglich tierschutzrechtlicher Vorwürfe erfolgten bezüglich Tieren in der Nutztierhaltung im Jahr 2017 durch Dritte? Bitte aufschlüsseln nach Landkreisen.
13. In wie vielen Fällen wurden im Jahr 2017 Verdachtskontrollen aufgrund einer konkreten Meldung durchgeführt? Bitte aufschlüsseln nach Landkreisen.
14. In wie vielen Fällen wurden Verdachtskontrollen trotz einer konkreten Meldung in 2017 nicht durchgeführt?
15. Aus welchen Gründen konnte einigen Verdachtsmeldungen nicht nachgegangen werden?
16. Wie effektiv sind die Hinweise aus der Zivilbevölkerung zur Ahndung von Tierschutzverletzungen in der Nutztierhaltung? In wie vielen Fällen wurden auf Grundlage dieser Hinweise Mängel festgestellt?
17. Wie viel Zeit vergeht im Durchschnitt zwischen der Meldung eines begründeten Verdachts und der daran anschließenden Anlasskontrolle?

2.3 Unangekündigte Kontrollen

18. Wie hoch ist der Anteil unangekündigter Kontrollen im Jahr 2017? Bitte aufschlüsseln nach Landkreisen.
19. Wie effektiv ist die Durchführung von unangekündigten Kontrollen im Vergleich zu angekündigten Kontrollen hinsichtlich der Aufdeckung von Tierschutzverstößen?
20. In wieviel Prozent der Fälle wurden bei unangekündigten Verdachtskontrollen Verletzungen gegen geltendes Tierschutzrecht festgestellt?
21. Aufgrund welcher gemeldeten Mängel wurden Kontrollen unangekündigt durchgeführt?

2.4 Personalsituation Veterinärämter

22. Wie viele amtliche Veterinärinnen und Veterinäre sind in NRW beschäftigt? Wie viele dieser Veterinärinnen und Veterinäre sind für Tierschutzkontrollen zuständig?
23. Wie hat sich die Anzahl der Stellen für Amtsveterinäre in den letzten zehn Jahren entwickelt? Bitte aufschlüsseln nach Landkreisen.
24. Wie viele amtliche Veterinärstellen sind derzeit nicht besetzt?
25. Wie ist das Betreuungsverhältnis zwischen den Veterinären und den Nutztierhaltungsbetrieben? Bitte aufschlüsseln nach Landkreisen.
26. Inwiefern sind die Aspekte des Tierschutzes und des Tierwohls Bestandteil der Aus- und Fortbildungsprogramme für amtliche Veterinärinnen und Veterinäre?
27. Inwiefern ist die Beratung der tierhaltenden Betriebe zur Verbesserung des Tierschutzes Bestandteil von Kontrollbesuchen?

3. Tiertransporte

Nicht nur in den Tierhaltungsanlagen, sondern auch während der Tiertransporte ist die Beachtung von Tierschutzrechten zu beachten.
1.     Wie viele internationale Tiertransporte führen jährlich durch NRW?
2.     Wie viele Tiere und welche Tierarten sind von diesen Transporten betroffen?
3.     Welche Entfernungen werden im Durchschnitt zurückgelegt?
4.     Wie werden Tiertransporte auf Autobahnen in NRW durchgeführt und welche Behörden sind dafür zuständig?
5.     Wie oft wurden in 2017 Tierschutzverstöße in NRW in Tiertransporten festgestellt?
6.     In welcher Weise müssen Tiertransporte in NRW veterinärmedizinisch betreut werden?
7.     In welchem Umfang ergibt sich durch Tiertransporte nach NRW eine Konkurrenz für Tierhaltungsbetriebe in hiesigen Regionen?

4. Wahrung des Tierschutzrechts

Die Gesellschaft verlangt eine artgerechte Tierhaltung, zusätzlich bedürfen auch die bestehenden rechtlichen Grundlagen einer grundsätzlichen Veränderung bezüglich der Haltungsbedingungen von Nutztieren. Viele zootechnische Eingriffe, wie beispielsweise das Enthornen bei Rindern, Schafen und Ziegen oder das Schwänzekupieren bei Schweinen sind als routinemäßige Praxis seit Jahren durch die EU-Richtlinie 2008/120/EG verboten und auch das deutsche Tierschutzgesetz erlaubt derartige Praktiken nur in Ausnahmefällen. In vielen Betrieben sind diese Ausnahmen jedoch gängige Praxis geworden. Darüber hinaus gilt es, neue Änderungen, wie die Umsetzung des Urteils zu Kastenständen in den Deckzentren von Sauenhaltungen und die Kastration von Ferkeln mit Betäubung verlässlich umzusetzen.
1.     In welchen Bereichen des Tierschutzes ergibt sich aus der Kontroll-Praxis der Behörden ein politischer und rechtlicher Regelungsbedarf zur Wahrung des Tierschutzrechts?
2.     Wie bewertet die Landesregierung die von Fachleuten geforderte Notwendigkeit, einen „Betreuungsschlüssel“ für die zu betreuenden Vieheinheiten ins Tierschutzrecht aufzunehmen?
3.     Welche weiteren „Spielräume“ innerhalb tierschutzrechtlicher Vorgaben gibt es, bei denen die Landesregierung einen rechtlichen Handlungsdruck zur Wahrung des Tierschutzrechts erkennt?
4.     Welche Strategie verfolgt die Landesregierung, um Verstöße gegen geltendes Tierschutzrecht in Haltungsbetrieben zu reduzieren ggf. auch durch Sanktionen bis hin zur Strafverfolgung?
5.     Inwiefern fühlt sich die Landesregierung an die gemeinsame Erklärung zur nachhaltigen Entwicklung der Tierhaltung („Münsteraner Erklärung“) von Januar 2017 gebunden?
6.     Was unternimmt die Landesregierung, um die Tötung männlicher Küken in der Geflügelhaltung zu beenden? Was unternimmt die Landesregierung beispielsweise, um die Früherkennung des Geschlechtes im Ei markttauglich zu machen?
7.     Was unternimmt die Landesregierung, um die Maßnahme des Enthornens bei Rindern, Schafen und Ziegen in der Praxis zu reduzieren?

4.1 Zootechnische Eingriffe

8.     Wie viel Prozent der Betriebe mit Nutztierhaltung in NRW haben in 2017 Ausnahmen zur Anwendung zootechnischer Eingriffe beantragt?
9.     Welche Art zootechnischer Eingriffe wurde wie oft beantragt? Bitte um differenzierte Auflistung.
10. Wie viele davon wurden bewilligt und wie viele abgelehnt?
11. Worin bestehen die Hauptgründe für die Bewilligung zootechnischer Eingriffe?
12. Ist es das Ziel der Landesregierung, die Anzahl von Ausnahmegenehmigungen bei zootechnischen Eingriffen wirksam einzuschränken?
13. Wenn ja, wie möchte die Landesregierung dies erreichen?
14. Welche notwendigen rechtlichen Veränderungen des Tierschutzrechts erkennt die Landesregierung diesbezüglich?
15. Im Februar 2014 haben die beiden Landwirtschaftsverbände aus Nordrhein-Westfalen und die damalige Landesregierung eine Erklärung zur Beendigung des routinemäßigen Kürzens von Ringelschwänzen unterzeichnet. Wie ist der Stand der Umsetzung dieser Erklärung
a) Hält die Landesregierung an der Umsetzung dieser Erklärung fest?
b) Wie viel Prozent der Betriebe in NRW verzichten mittlerweile auf ein routinemäßiges Kürzen des Ringelschwanzes bei Schweinen?
c) Was tut die Landesregierung weiterhin, um das routinemäßige Schwanzkupieren weiter zu reduzieren?
16. Sieht die Landesregierung die Vorgaben des Tierschutzgesetzes (insbes. §2 TierSchG) durch die geltenden Tierschutznutztierhaltungsverordnungen erfüllt? Wenn ja, warum?

4.2 Neuerungen in der Schweinehaltung

4.2.1 Ferkelkastrationen

17. Wie schätzt die Landesregierung die Möglichkeiten der Umsetzung einer Ferkelkastration mit Betäubung rechtzeitig zum 01.01.2019 in NRW ein?
18. Spricht sich die Landesregierung für eine Fortsetzung der Kastration ohne Betäubung über den 01.01.2019 hinaus aus? Bitte Antwort begründen.
19. Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung, um die Landwirte bei der Umsetzung einer Ferkelkastration mit Betäubung zu unterstützen?
20. Ist eine Ferkelkastration unter Einsatz der Lokalanästhesie durch den Landwirt mit dem Tierschutz vereinbar? Wenn ja, in welcher Form und warum?

4.2.2 Kastenstand

21. Wie viele der sauenhaltenden Betriebe in NRW wurden nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts vom November 2016 auf die Einhaltung der Kastenstandvorgaben gemäß OVG-Magdeburg-Urteils kontrolliert?
22. Wie viele Betriebe setzen die entsprechenden Vorgaben bereits um?
23. Was wird bei den Betrieben unternommen, die die Vorgaben noch nicht umgesetzt haben?
24. Wie schätzt die Landesregierung die Möglichkeit ein, dass die Landesregierung oder die Landkreise verklagt werden, falls das OVG-Urteil zum Kastenstand nicht umgesetzt werden sollte?
25. Welche Position hat die Landesregierung zur vorgesehenen maximalen 17jährigen Übergangsfrist?
26. Wird die Landesregierung auf eine umgehende bzw. zeitnahe Umsetzung des OVG-Urteils drängen?

4.3 Sanktionsmöglichkeiten

1.     Wie bewertet die Landesregierung die den Aufsichts-Behörden zur Verfügung stehenden Sanktionsmöglichkeiten bei gegen das Tierschutzrecht verstoßenden Betrieben?
2.     Hat die Landesregierung die Absicht, Sanktionsmöglichkeiten gegenüber Betrieben, bei denen sich tierschutzrechtliche Vorwürfe bestätigen, auszuweiten?
3.     Welche Straftaten und Ordnungswidrigkeiten wurden in 2017 wie oft gegen Nutztierhaltungsbetriebe aufgrund von Verstößen gegen das Tierschutzgesetz verhängt?
4.     Wie oft wurde seit 2010 von der am weitesten gehenden Sanktionsmöglichkeit, nämlich einer Verhängung eines Tierhaltungsverbotes, in NRW Gebrauch gemacht?

4.4 Krankheitsbefunde und Nottötungen

5.     Wie viele Nottötungen von Nutztieren gab es in NRW in den letzten fünf Jahren? Bitte nach Jahren und Tierart differenzieren.
6.     Was unternimmt die Landesregierung, um die Anzahl von Nottötungen zu reduzieren?
7.     Wie werden Schlachtbefunde hinsichtlich der Krankheitsbefunde untersucht?
8.     Werden die Erkenntnisse bezüglich der Krankheitsbefunde in Schlachthöfen erhoben, systematisch erfasst und ausgewertet und an die Behörden weitergeleitet?
9.     Wie werden Betriebe mit erhöhten Befunden bezüglich der Verletzung von Tiergesundheit über mögliche Ursachen und Versäumnisse aufgeklärt und bezüglich bestehender Verbesserungsmöglichkeiten beraten?
10. Wie werden Betriebe sanktioniert, bei denen wiederholt und gehäuft Krankheitsbefunde festgestellt wurden? Wenn ja, in welcher Form und von wem?

5. Umbau der Nutztierhaltung

Die gesellschaftlich artikulierten Anforderungen an eine artgerechte Tierhaltung und die Realität der intensiven Tierhaltung gehen in der Praxis weit auseinander. Viele Landwirtinnen und Landwirte bemühen sich, ein Konzept einer nachhaltigen Nutztierhaltung zu entwickeln um somit die landwirtschaftliche Tierhaltung in Nordrhein-Westfalen zukunftsfähig zu machen. Damit dies gelingen kann, brauchen insbesondere kleine und mittelständische Betriebe eine wirkungsvolle Unterstützung. Diesbezüglich ergeben sich in der Praxis diverse Herausforderungen

5.1 Beratungsangebote, Aus- und Weiterbildung

1.     Welche Beratungsangebote stellt die Landesregierung Landwirtinnen und Landwirten zur Verfügung, um sie hinsichtlich einer Umstellung der Nutztierhaltung zu unterstützen?
2.     Welche Beratungsangebote stellt die Landwirtschaftskammer zur Verfügung?
3.     Wie hoch bewertet die Landesregierung das Interesse an derartigen Beratungsangeboten?
4.     Welche Beratungsangebote gibt es speziell bezüglich der Umsetzung von artgerechten Stallumbauten?
5.     Wie viele Beraterinnen und Berater für Stallumbauten für eine artgerechte Nutztierhaltung gibt es in Nordrhein-Westfalen?
6.     Welche diesbezüglichen Aus- und Fortbildungsangebote werden den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von viehhaltenden Betrieben angeboten?
7.     Wie bewertet die Landesregierung die Einführung eines Sachkundenachweises für Tierhalterinnen und Tierhalter sowie insbesondere für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, wenn diese in der Tierbetreuung eingesetzt werden?
8.     Plant die Landesregierung den Gesamtkomplex „Umbau der Tierhaltung“ mit einem eigenen wissenschaftlichen Förderprogramm zu begleiten?

5.2 Hemmnisse für Veränderungen

9.     Welche Zielkonflikte erkennt die Landesregierung im Umbau der Nutztierhaltung und beabsichtigt sie diese zu lösen? Wenn ja wie?
10. Inwiefern wird dabei eine Bestandsreduzierung als Möglichkeit zur Reduzierung des Zielkonflikts „Umwelteinwirkungen“ in Betracht gezogen?
11. Welche baurechtlichen Schwierigkeiten gibt es derzeit bei der Planung und Durchführung von Offen- und Mobilitätsställen?
12. Wie kann baurechtliche Planungssicherheit für die landwirtschaftlichen Betriebe bezüglich des Umbaus der Nutztierhaltung sichergestellt werden?
13. Wird sich die Landesregierung für immissionsschutzrechtliche Ausnahmegenehmigungen für Tierhaltungsanlagen einsetzen?
14. Welche Möglichkeiten zur Reduzierung von Immissionen erkennt die Landesregierung insbesondere in der Rindviehhaltung an und mit welchen Maßnahmen können diese erreicht werden?

5.3 Finanzierung, Agrarförderung

15. Welche Fördermaßnahmen gedenkt die Landesregierung zum Umbau der Nutztierhaltung bereit zu stellen?
16. Beabsichtigt die Landesregierung ein Konzept zur Förderung artgerechter Haltungsformen aufzulegen, ähnlich dem „Ringelschwanzprogramm“ in Niedersachsen?
17. Beim Umbau der Nutztierhaltung entstehen Investitionskosten und höhere laufende Kosten, z.B. für mehr Platz, Einstreu, Außenklima. Welches Konzept zur Unterstützung bei der Deckung der Investitionskosten entwickelt die Landesregierung?

5.4 Zuchtvorgaben

18. Wo sind die aktuell geltenden Zuchtziele und –vorgaben geregelt und durch wen werden diese festgelegt?
19. In welcher Abwägung spiegeln sich ökonomische und ökologische bzw. tiergerechte Zielsetzungen in den aktuellen Zuchtvorgaben wieder?
20. Welche – u.a. rechtliche – Möglichkeit hat die Landesregierung, auf die aktuellen Zuchtziele Einfluss zu nehmen? Beabsichtigt die Landesregierung die Zuchtziele in der Nutztierhaltung zu verändern und wenn ja, wie soll dies geschehen?
21. Inwiefern widersprechend die Auswirkungen der Zucht auf die Tiere den geltenden Tierschutzbestimmungen?

6. Schlachthöfe/ Tierkörperbeseitigungsanlagen (TBA) in NRW

Auch der Umgang mit Tieren auf Schlachthöfen ist für die Fragen des Tierschutzes von besonderer Bedeutung. Erst kürzlich wurden wieder Verstöße gegen das Tierschutzgesetz auch in nordrhein-westfälischen Betrieben bekannt, als beispielsweise Tiere vor der Tötung vollkommen unzureichend betäubt worden waren. Dabei muss jede Schlachtung per Gesetz von einem amtlichen Tierarzt überwacht werden, um bei derartigen Verstößen eingreifen zu können.

6.1 Schlachtkapazitäten in NRW

1.     Wieviel Prozent der Nutztiere aus NRW werden in hier ansässigen Schlachtbetrieben geschlachtet?
2.     Über die letzten 30 Jahre gemessen: Wie hat sich die Anzahl der nordrhein-westfälischen Schlachtbetriebe entwickelt? Bitten aufschlüsseln nach Anzahl und Betriebsgröße.
3.     Wie hat sich insbesondere die Anzahl der kleinen und mittelständischen Schlachtbetriebe entwickelt?
4.     Was tut die Landesregierung, um diese kleinen und mittelständischen Schlachtbetriebe in NRW existenzfähig zu halten?
5.     Welche Schlachtkapazität besitzen die Schlachtunternehmen gegenwärtig in NRW?
6.     Gibt es Planungen der Unternehmen, Kapazitäten in NRW zu verkleinern, vergrößern oder zu verlegen?

6.2 Kontrollen der Schlachtbetriebe

7.     Wie werden die Schlachtbetriebe auf Einhaltung von Tierschutzvorgaben durch die Kreisveterinärbehörden kontrolliert?
8.     Nach welchen Standards sind die Schlachthöfe in NRW standardisiert?
9.     Wie oft werden Schlachtbetriebe in NRW im Schnitt durch die zuständigen Kreisveterinärbehörden kontrolliert?
10. Wie viele und welche Verstöße gegen geltendes Tierschutzrecht wurden in NRW zwischen 2000-2017 an Schlachthöfen gemeldet?
11. Wie viele Schlachtbetriebe wurden aufgrund von Tierschutzverletzungen zwischen 2010-2017 in welcher Form sanktioniert?
12. Welche Strategie verfolgt die Landesregierung, um Verstöße gegen geltendes Tierschutzrecht in Schlachthöfen zu reduzieren und auch durch Strafverfolgung wirkungsvoller zu ahnden?
13. Welche Qualifikation besitzen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Schlachtbetrieben überwiegend und welche müssen sie für die Ausübung dieser Tätigkeit vorweisen?
14. Gibt es Überlegungen der Landesregierung, die Tätigkeit am lebenden Tier in Schlachthöfen, stärker an eine berufliche Qualifikation zu binden?
15. Mit welchen Maßnahmen stellt die Landesregierung sicher, dass das Tierleid bei der Betäubung und Schlachtung auf das nicht vermeidbare Maß reduziert wird?
16. Wie bewertet die Landesregierung die Tatsache, dass die tierschutzrechtlich hoch relevanten Arbeiten Betäuben und Töten der Schlachttiere auf den Schlachthöfen im Akkord entlohnt werden?
17. Wie unterstützt die Landesregierung die Verbesserung der Betäubungsverfahren, um zu verhindern, dass Tiere bei Bewusstsein in den weiteren Verarbeitungsprozess gelangen?
18. Wie werden die Schlachtbetriebe durch die amtlichen Tierärzte überprüft?
a)    Wie wird die Einhaltung des Tierschutzrechts innerhalb des Schlachtbetriebes kontrolliert?
b)    Wie werden angelieferte Tiere (Schlachttieruntersuchung) auf Verstöße gegen die Tierschutztransportverordnung und das Tierschutzgesetz ggf. mit der Folge entsprechender Sanktionierung von Transportunternehmen und Herkunftsbetrieben kontrolliert?
c)     Wie viele Verstöße wurden von den amtlichen Tierärzten in den Schlachtbetrieben erfasst und zur Anzeige gebracht? Bitte aufschlüsseln nach Veterinärämtern/Schlachtbetrieben.

6.3 Tierkörperbeseitigungsanlagen (TBA)

19. Wie viele Tiere werden in NRW täglich als Folge von Nottötungen oder tödlichen Verletzungen  über eine TBA entsorgt? Bitte gegliedert nach Art und Alter des Tieres.
20. Werden diese Tiere veterinärpathologisch untersucht, um dadurch die Häufigkeit dieser Fälle zu dokumentieren?
21. Gibt es die Möglichkeit, hinsichtlich der Tiere in Tierkörperbeseitigungsanlagen einen Bezug zum Herkunfts-Betrieb herzustellen? Wenn nein, warum nicht?

7. Vermarktung und Wettbewerb

Eine regionale Vermarktung von Fleisch und Fleischprodukten aus NRW verkürzt den Weg von Tiertransporten, stärkt die regionale Landwirtschaft und leistet somit einen Beitrag zur Ressourcenschonung. Zudem legen Verbraucherinnen und Verbraucher zunehmend Wert auf regionale Produkte. Mit Blick auf die Vermarktungsmöglichkeiten ist auch die Diskussion um die Haltungskennzeichnung von Fleischprodukten aus tierschutz- aber auch aus verbraucherschutzrechtlicher Sicht zu berücksichtigen.

7.1 Regionale Vermarktungen

1.     Wie werden die Produkte aus der nordrhein-westfälischen Nutztierhaltung in NRW vermarktet?
2.     Wie hoch ist der Anteil von Fleisch und Fleischprodukten aus NRW für  NRW?
3.     Wie hoch ist der Anteil von Milch und Milchprodukten aus NRW für NRW?
4.     Wie hoch ist der Anteil von Eiern und Eiprodukten aus NRW für NRW?
5.     Was unternimmt die Landesregierung zur Steigerung der regionalen Vermarktung von hier erzeugtem Fleisch und Fleischprodukten?
6.     Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung zur Förderung der Verwendung von regionalen Produkten in den öffentlichen Kantinen Nordrhein-Westfalens – insbesondere nach Abschaffung des 100-Kantinen Programms?

7.2 Haltungskennzeichnungen

7.     Die Landesregierung hat sich positiv bezüglich der Einführung einer staatlichen Haltungskennzeichnung von Fleisch und Fleischprodukten gezeigt. Wie wird diese im Detail ausgestaltet sein?
8.     Wann kann mit der Einführung einer Haltungskennzeichnung gerechnet werden?
9.     In welchem Umfang werden die Kriterien bestehender Initiativen, wie z.B. der Initiative Tierwohl oder der Firma Lidl, in ein staatliches Label einfließen?
10. Wird die gesamte Produktionskette eines Tieres, von der Ferkelzucht bis zur Aufzucht für Verbraucherinnen und Verbraucher nachvollziehbar sein?
11. Ist geplant, eine staatliche Haltungskennzeichnung verpflichtend für alle Betriebe auszugestalten? Oder gilt das Prinzip der freiwilligen Teilnahme?
12. Wie kann bei einer Haltungskennzeichnung der Anteil der Produkte in der Kategorie „Tierwohl“ – die über dem gesetzlichen Standard liegen wird – in den nächsten Jahren sukzessiv erhöht werden?
13. Welche Beratung und Strategien möchte das Land anbieten, damit ausreichend Stallungen hinsichtlich der neuen und möglichen Haltungskennzeichnung vorhanden sind?
14. Wird die Landesregierung analog zur Fleischkennzeichnung auch eine Kennzeichnung für Milch- und Milchprodukte entwickeln? Wenn ja, wie könnte diese aussehen?

8. Umweltschutz

Die Tierhaltung ist grundsätzlich mit Einflüssen auf unsere Ökosysteme verbunden. Insbesondere gilt es, den hohen Einsatz von Medikamenten in der Tierzucht sowie regional zu hohe Nitratwerte im Grund- und Oberflächenwasser deutlich zu reduzieren. Dazu muss der Eintrag von Nährstoffen aus Wirtschaftsdüngern deutlich verringert werden. Unterschiede in der Art und Weise der Umwelteinwirkungen ergeben sich in Abhängigkeit von der Tierhaltungsform, der Art der Fütterung, dem Einsatz von Antibiotika und vielem mehr.

8.1 Umwelteinwirkungen durch Nutztierhaltung

1.     In welcher Weise erkennt die Landesregierung die Einflüsse der verschiedenen Tierhaltungsformen auf die Umwelt an?
2.     Welche konkreten Belastungen der Gemeinschaftsgüter Boden, Wasser, Luft durch die Intensivtierhaltung erkennt die Landesregierung an?
3.     Welche Folgen für die biologische Vielfalt infolge des Stickstoffeintrags aus der Intensivtierhaltung erkennt die Landesregierung an?
4.     Welcher Handlungsbedarf ergibt sich daraus, um entsprechende Schäden wirksam zu vermeiden und zu beheben?
5.     Wie viele Tierhaltungen unterliegen in NRW der Umweltverträglichkeitsprüfung nach den Kriterien des Bundesimmissionsschutzgesetzes?
6.     Welche Strategie verfolgt die Landesregierung zur Reduzierung der Nitratbelastung in den sogenannten roten Gebieten?

8.2 Antibiotikaeinsatz

7.     Wie hat sich der Einsatz von Antibiotika in der nordrhein-westfälischen Landwirtschaft seit 2015 bis heute entwickelt?
8.     Wie verteilt sich der Einsatz von Antibiotika auf die verschiedenen Nutztierarten?
9.     Insbesondere in der Putenmast ist der Antibiotikaeinsatzes besonders hoch. Was unternimmt die Landesregierung um hier ebenfalls eine deutliche Reduktion zu erzielen?
10. Welche Auswirkungen lassen sich hinsichtlich der Antibiotikarückstände im Grundwasser bereits feststellen?
11. Welche weiteren Medikamente werden übermäßig in der Nutztierhaltung eingesetzt? Bitte um genaue Auflistung.
12. Gibt es auch hier Bestrebungen, den Einsatz dieser Medikamente, z.B. von Schmerzmitteln, zu reduzieren?
13. Ist der Einsatz von Psychopharmaka in der Nutztierhaltung gestattet und wenn ja, wird dieser auch in NRW praktiziert?