Was kümmert mich das Fragerecht des Parlaments? Überholt die Schulministerin sich selbst?

Kleine Anfrage von Sigrid Beer

Mit der Kleinen Anfrage 845 vom 06.03.2018 habe ich die Landesregierung gefragt, wann die Bedingungen für ein Referendariat in Teilzeit vorgelegt werden. Speziell habe ich gefragt, wann die Verordnung und Änderung der „Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Staatsprüfung“ (OVP) mit dem Ziel der Einführung des Teilzeitreferendariats vorliegen und welche inhaltlichen Regelungen geplant sind.
In der Beantwortung vom 18.04.2018 (Drucksache 17/2411), Veröffentlichungsdatum 23.04.2018, teilt die Landesregierung mit, dass das Ministerium für Schule und Bildung zurzeit eine solche Änderungsverordnung für die OVP erarbeite. Die weiteren Fragen nach den geplanten Bedingungen für ein Teilzeitreferendariat wurden nicht beantwortet mit dem Hinweis, es würde „in Kürze eine breite Anhörung der beteiligten Verbände und Organisationen erfolgen“. Weiter heißt es: „Eine abschließende Entscheidung über die konzeptionelle Ausgestaltung eines Vorbereitungsdienstes in Teilzeit kann erst nach Auswertung dieser Anhörung getroffen werden.“
Das Ministerium für Schule und Bildung teilte Tage später in einer Pressemitteilung vom 25.04.2018 mit, dass das Landeskabinett den Entwurf des Ministeriums für eine Änderungsverordnung zur OVP beschlossen habe. Ausgeführt wird zu welchem Einstellungstermin die Änderung wirksam werdenund welcher Teilzeitgrad gelten soll.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

  1. Warum wurde bei der Beantwortung der Kleinen Anfrage keine Aussage zum Zeitpunkt getroffen, obwohl der Entwurf der Änderungsverordnung nur Tage später Gegenstand der Beschlussfassung durch das Kabinett war?
  2. Wann war der Entwurf der Änderungsverordnung im Ministerium abgestimmt, um den anderen Ministerien zugeleitet zu werden?
  3. Ist mit der in Beantwortung der Fragen 2 bis 5 angesprochenen breiten Anhörung die übliche Verbändeanhörung gemeint, die stets einen konkreten Entwurf seitens des Ministeriums zum Gegenstand hat?
  4. Warum verweigert die Landesregierung dem Parlament die Antwort auf die vom Ministerium beabsichtigten Bedingungen für das Teilzeitreferendariat, wenn diese bereits in dem Entwurf benannt sind?
  5. Falls die Bedingungen zum Zeitpunkt der Beantwortung noch nicht bekannt waren und der Entwurf noch nicht abgestimmt war: Welche inhaltlichen Änderungen haben sich noch konkret in den letzten sieben Tagen ergeben?