Ansprechpartnerinnen und –partner für Geflüchtete und Kooperation mit spezialisierten Einrichtungen im Rahmen des Landesgewaltschutzkonzepts für Flüchtlingseinrichtungen

Kleine Anfrage von Berivan Aymaz, Josefine Paul, Sigrid Beer

Portrait Berivan Aymaz 2021

Das „Landesgewaltschutzkonzept für Flüchtlingseinrichtungen des Landes Nordrhein- Westfalen“ soll sicherstellen, dass Geflüchtete in den Landeseinrichtungen keiner (weiteren) Gewalt ausgesetzt sind. Frauen und LSBTI*-Personen sind besonders schutzbedürftig, da sie häufig bereits in den Herkunftsländern und/oder auf der Flucht Gewalt und Diskriminierung aufgrund sexueller und/oder geschlechtlicher Identität erfahren haben. Aufgrund ihrer Erfahrungen und Traumatisierungen fühlen sich viele Frauen und LSBTI*-Personen in den Einrichtungen sexuell bedrängt; teilweise werden sie tatsächlich bedrängt. 
In der Antwort (Drucksache 17/1461) auf unsere Kleine Anfrage Nr. 546 wurde auf die Qualifizierung der Mitarbeitenden in den Landeseinrichtungen eingegangen. Wichtig ist aber auch, dass es besondere Ansprechpersonen gibt.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

  1. In welchen Landeseinrichtungen, sowohl in den zentralen Unterbringungseinrichtungen als auch in den Erstaufnahmeeinrichtungen, gibt es besondere Ansprechpersonen für die besonderen Belange von Frauen und LSBTI*-Personen (bitte für jede Landeseinrichtung gesondert darstellen)?
  2. Die Ansprechpersonen müssen kontaktiert werden können, ohne dass durch den Kontakt ein Outing erfolgt. Wie werden diese Ansprechpersonen für die Bewohnerinnen und Bewohner sicht- und ansprechbar gemacht, so dass sie gezielt angesprochen werden können (S. 25 des LGSK NRW)?
  3. Mit welchen spezialisierten Beratungseinrichtungen und Psychosozialen Zentren kooperieren die Landeseinrichtungen in Bezug auf den Schutz vor Gewalt (bitte für jede Landeseinrichtung gesondert darstellen)? 
  4. Wie werden die Zielgruppen über die Möglichkeiten des Gewaltschutzes und hinsichtlich ihrer Rechte informiert (bitte für jede Landeseinrichtung gesondert darstellen)?
  5. Ist die für das erste Quartal 2018 angekündigte Anpassung der Checklisten der mobilen Kontrollteams erfolgt?