Insektenvielfalt erhalten – Neonicotinoide endgültig aus dem Verkehr ziehen!

Antrag der GRÜNEN im Landtag

Portrait Norwich Rüße

I. EU-Behörde bestätigt Gefahr für Bienen durch Insektizide

Im Oktober 2017 hat eine der aktuell wichtigsten Langzeitstudien alarmierende Zahlen zum Insektensterben in Deutschland geliefert. Eine Datensammlung des Entomologischen Vereins Krefeld zeigt einen alarmierenden Rückgang von 75 Prozent an Biomasse bei Fluginsekten in den letzten 27 Jahren, insbesondere bei Artengruppen wie Schmetterlingen, Wildbienen und Nachtfaltern. Sowohl seltene Arten als auch die gesamte Insektenvielfalt sind rückläufig, was wiederrum eine Bedrohung für die Biodiversität, unsere Ökosysteme und Ökosystemleistungen darstellt. Ein wahrscheinlicher Hauptgrund für das massive Insektensterben ist der starke Einsatz von Pflanzenschutzmitteln in der intensiven Landwirtschaft. Gerade Insektizide und hier insbesondere die Gruppe der Neonicotinoide stehen hierbei seit längerem im Fokus.
Nun bestätigt auch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) erneut die Gefahr von Neonicotinoiden für Insekten, insbesondere für Hummeln, Honig- und Wildbienen. Bereits im Jahr 2013 hat eine andere Risikobewertung der Efsa die erheblichen Auswirkungen von Neonicotinoiden auf Honigbienenvölker belegt. 2016 hat die EFSA dann eine erste überarbeitete Version der Empfehlung veröffentlicht, auf deren Basis die EU-Kommission vor knapp einem Jahr ein komplettes Freiland-Verbot vorgeschlagen hatte. Die Risikobewertung für Wildbienen konnte damals nicht abgeschlossen werden, dies wurde nun mit der zweiten Risikobewertung zu Neonicotinoiden, die Ende Februar veröffentlicht wurde, nachgeholt.
Namentlich wurden hier vorrangig die Insektizide Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam untersucht, die etwa zur Behandlung von Saatgut eingesetzt werden um angebaute Pflanzen vor Schädlingen zu schützen. Schon eine sehr geringe Dosierung einiger Wirkstoffe kann für Honigbienen tödlich sein, dazu reichen gerade einmal vier Milliardstel Gramm aus. Aber auch eine schwächere Dosierung beeinträchtigt die Tiere in ihrem Lernvermögen, ihrer Orientierungsfähigkeit, der Fortpflanzungsfähigkeit und ihrem Immunsystem. Die potenziell tödliche Gefahr lauert in Blütenpollen und Nektar, im aufgewirbelten Staub bei der Aussaat und im Wasser. Neonicotinoide haben folglich einen entscheidenden Anteil am tragischen Bienensterben, ein weiteres Hinauszögern des endgültigen Verbots der entsprechenden Wirkstoffe wäre deshalb unverantwortlich.
Die EU-Kommission hat die Nutzung von Neonicotinoiden in der Vergangenheit bereits eingeschränkt. Bei ausgewählten Nutzpflanzen und entsprechenden Sondergenehmigungen, beispielsweise für Wintergetreide, dürfen Insektengifte jedoch weiter zum Einsatz kommen. Die EU-Kommission empfiehlt nach wie vor, ein Freilandverbot für die benannten Insektizide zu erlassen. Über diesen Vorschlag wollen die Mitgliedsstaaten nun ab dem 22. März beraten. Die Landesregierung sollte sich daher für einen intensiven Artenschutz einsetzen und sich gegenüber der Bundesregierung für ein Freilandverbot von Neonicotinoiden auf EU-Ebene stark machen. Nur so kann ein effektiver Beitrag zum Artenschutz geleistet werden.

II. Der Landtag stellt fest: 

  • Der Rückgang an Masse und Vielfalt von Insekten ist dramatisch und erfordert umgehende Schutzmaßnahmen.
  • Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) sieht in Neonicotinoiden eine akute Gefahr für Wild- und Honigbienen.
  • Für die benannten Substanzen hat die EU-Kommission bereits ein Freilandverbot sowie eine Aufhebung der bestehenden Sondergenehmigungen vorgeschlagen. Nun beraten darüber die Mitgliedsstaaten.

III. Der Landtag fordert die Landesregierung auf:

  • sich auf bundes- und europapolitischer Ebene, gemäß dem Vorschlag der EU- Kommission, für ein endgültiges Freilandverbot von Neonicotinoiden einzusetzen.