Landtag muss über die Verhandlung und das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig zur Stickstoffdioxid-Belastung diskutieren

Antrag von Bündnis 90/DIE GRÜNEN zur AKTUELLEN STUNDE

In der Verhandlung am 22.02.2018 hat das Bundesverwaltungsgericht Leipzig sehr intensiv über die Klage der Deutschen Umwelthilfe unter anderem gegen das Land NRW beraten. Noch vor den Plenartagen wird das Urteil zur Frage der Verringerung der Stickstoffdioxid-Belastung erwartet. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hatte als Vorinstanz aufgrund der Stickstoffdioxid-Belastung Dieselfahrverbote für geboten und verhältnismäßig erklärt, um die Luftbelastung für die Bürgerinnen und Bürger spürbar und nachhaltig zu senken und die Grenzwerte einzuhalten. Dagegen hatte das Land NRW Sprungrevision beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt.
Das zu erwartende Urteil wird in jedem Fall Auswirkungen auf die Städte Düsseldorf, Köln, Dortmund, Oberhausen, Wuppertal, Hagen, Aachen, Leverkusen, Gelsenkirchen, Solingen und Essen haben, wo die Grenzwerte regelmäßig überschritten werden. Und auch darüber hinaus sind Auswirkungen zum Beispiel auf Handwerk, Logistik und Tourismus in unserem Land zu erwarten. Das Gericht wird feststellen, wie geltendes EU-Recht zum Schutz der Gesundheit unter welchen rechtlichen Bedingungen umgesetzt werden muss. Das Land NRW ist mit den für die Luftreinhaltepläne der Kommunen zuständigen Bezirksregierungen daran unmittelbar beteiligt. Deshalb ist das Urteil in jedem Fall nicht nur für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger in den Kommunen, sondern auch landespolitisch höchst relevant.
Vor diesem Hintergrund muss sich der Landtag Nordrhein-Westfalen in dieser Plenarwoche im Rahmen einer Aktuellen Stunde mit dem Urteil befassen und die daraus folgenden Konsequenzen und Handlungsoptionen beraten.