Landesregierung uneins: Gibt es in NRW „No-Go-Areas“ und wenn ja, wie viele?

Kleine Anfrage von Verena Schäffer und Berivan Aymaz

Portrait Berivan Aymaz 2021

Im schriftlichen Bericht der Staatskanzlei zu TOP 4 „Was macht die Bosbach-Kommission“ der Sitzung des Innenausschusses am 07. September 2017 begründet der Chef der Staatskanzlei, Nathanael Liminski, die Einrichtung einer solchen Kommission damit, dass es u.a. eine „dramatische Entwicklung von ‚No-Go-Areas‘“ in Nordrhein-Westfalen gebe (Vorlage 17/81). In der Innenausschusssitzung konnten jedoch weder Herr Liminski noch Innenminister Herbert Reul die Fragen der Abgeordneten zu Anzahl und Orten von vermeintlichen „No-Go-Areas“ beantworten. Stattdessen wurde auf die gefühlte Verunsicherung der Bürgerinnen und Bürger verwiesen. Maßnahmen der Landesregierung dürfen sich jedoch nicht auf eine subjektive Verunsicherung, sondern müssen sich auf belegbare Fakten begründen.
Zudem hat Innenminister Reul in der besagten Innenausschusssitzung eine völlig andere Definition für den Begriff „No-Go-Areas“ geliefert als diejenige, die bisher von CDU und FDP verwendet wurde. Er revidiert damit das Bild, das in den Monaten vor der Landtagswahl von Innenpolitikern von CDU und FDP gezeichnet wurde. Die Klarstellung, dass es keine Stadtteile und Gebiete in Nordrhein-Westfalen gibt, in die die Polizei nicht hineingehen würde, ist daher dringend notwendig.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

  1. Was versteht die Landesregierung unter „No-Go-Areas“?
  2. Wie viele dieser von Herrn Liminski benannten „No-Go-Areas“ gibt es derzeit in NRW?
  3. Wie hat sich die Anzahl der von Herrn Liminski benannten „No-Go-Areas“ in den vergangenen zehn Jahren in NRW verändert? (Bitte nach Jahren aufschlüsseln.)
  4. Nimmt zukünftig der Chef der Staatskanzlei die Bewertungen zur Sicherheitslage für die Landesregierung vor?
  5. Was unternimmt die Landesregierung, um Angsträume zu vermeiden und zu beheben?

Verena Schäffer         Berivan Aymaz