Ungerechte Besoldung in der Grundschule beenden

Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen

I. Ausgangslage

Auf der Seite des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen wird ausgeführt:
„Nordrhein-Westfalen setzt auf eine innovative, professionelle und praxisnahe Lehrerausbildung. Aus diesem Grund wurde ein Lehrerausbildungsgesetz auf den Weg gebracht, das am 26. Mai 2009 in Kraft getreten ist. Durch die Reform des Lehramtsstudiums wurde unter anderem…
die Gleichwertigkeit für alle Lehrämter durch Einführung eines eigenständigen Grundschullehramtes und die Angleichung der Ausbildungszeiten gestärkt.“
Die Hochschulen hatten bis zum Wintersemester 2011/2012 Zeit, die Studiengänge auf die neue Lehrerausbildung umzustellen. Die GRÜNEN im Landtag NRW haben die Erweiterung des Grundschullehramts begrüßt. Denn damit erhält die Anerkennung und Wertschätzung der Arbeit der Grundschullehrkräfte auch die formale Grundlage für die überfällige Aufwertung und Gleichstellung in der Besoldung der Lehrämter.
Nach der vollzogenen Umstellung an den Universitäten muss nun folgerichtig auch die Angleichung der Besoldung erfolgen.
Das gilt nicht nur für die Lehrkräfte, die schon nach der Reform der Lehrerausbildung von 2009 ausgebildet worden sind, sondern auch die bereits im Dienst befindlichen Lehrkräfte sollten entsprechend eingruppiert werden, da deren Erfahrung in der Praxis dem Wert der nun gültigen Ausbildung entspricht. Die Forderung nach Höhergruppierung der Grundschullehrkräfte wird durch ein Gutachten von Prof. Ralf Brinktrine im Auftrag der GEW juristisch gestützt.
Die vormalige Koalition hat mit der Höherstufung der Besoldung von Grund- und Hauptschulleiterinnen und –leitern einen ersten Schritt zur gerechteren Besoldung geleistet. Es darf nicht nur bei dem zweiten Schritt bezüglich der Stellvertretungen bleiben, der jetzt folgen muss.
Aktuell sind besonders die Grundschulen davon betroffen, dass viele ausgeschriebene offene Stellen nicht besetzt werden können. Hier ist eine bessere Besoldung ein wichtiger Beitrag zur Attraktivierung des Lehrerberufs an Grundschulen. Wenn für die Grundschulen zusätzlich Lehrkräfte aus der Sekundarstufe I und besonders der Sekundarstufe II gewonnen werden sollen, wird das kaum gelingen, wenn die Lehrkräfte sich mit geringerer Bezahlung zufrieden geben sollen. Und bereits jetzt wird die bessere Besoldung von Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen in der Grundschule gegenüber den Grundschullehrkräften und den Schulleitungen zurecht als ungerecht empfunden.
Die Lehrerausbildung ist reformiert. Gesellschaftlich hat sich die Wertschätzung der Arbeit gewandelt. Die Herausforderungen an die Lehrkräfte werden heute anders beurteilt. Die pädagogische Arbeit an Grund- und Sek I-Schulen wird heute nicht mehr als weniger wichtig oder schwierig angesehen, als in der gymnasialen Oberstufe.

II. Der Landtag stellt fest:

Die Lehrkräfte an allen Schulen des Landes leisten wichtige pädagogische Arbeit.
Nach der erfolgten Reform der Lehrerausbildung muss nun die Besoldungsanpassung für die Grundschullehrkräfte erfolgen. Auch die Arbeit der Lehrkräfte in der Sekundarstufe I ist gleichwertig und muss in der Besoldung angepasst werden.

III. Der Landtag fordert die Landesregierung auf,

die nach dem Lehrerausbildungsgesetz von 2009 ausgebildeten Grundschullehrkräfte nach A13 zu besolden und dies in der Aufstellung des Haushaltsplanentwurfs für 2018 ab 1.2.2018 vorzusehen
dem Landtag einen Stufenplan für die Anhebung der Besoldung aller Grundschullehrkräfte und SEK I-Lehrkräfte in der Legislatur vorzulegen.