Grünes Radverkehrsgesetz – das Wichtigste in Kürze

Die wichtigsten Punkte unseres Grünen Gesetzesentwurfs:

GRÜNE nehmen die Ziele der Volksinitiative „Aufbruch Fahrrad“ ernst

Durch zielgerichtete und verbindliche Maßnahmen stärken und bauen wir die Radverkehrsinfrastruktur im Land, den Regionen und Kommunen aus und verknüpfen diese untereinander und mit den anderen Verkehrsträgern. Dadurch erhöhen wir systematisch den Radverkehrsanteil am Modal Split mit dem Ziel, in einem kurzen Zeitraum 25 Prozent Anteil an den Wegen und 7 Prozent Anteil an der Verkehrsleistung zu erreichen.

GRÜNE schaffen die Verknüpfung zwischen dem Radverkehr im Land, der Region und vor Ort

Mit dem Landesradverkehrsplan werden verbindliche landesweite Ergebnis- und Handlungsziele sowie die Strategie zu deren Umsetzung konkret festgehalten. Er legt vor allem auch die Entwicklung des Hauptradverkehrsnetzes für Radwege von landesweiter Bedeutung fest. Dies endet nicht an den kommunalen Grenzen, sondern wird innerorts auf relevanten Hauptverbindungen fortgesetzt und erschließt wichtige Ziele wie z.B. Bahnhöfe und ÖPNV-Haltepunkte. Bis 2035 soll die Mehrheit der Grundzentren an das Hauptradverkehrsnetz angeschlossen sein. Die lokalen Radwegenetze sollen abseits der Hauptrelationen und als Zu und Abbringer zum Hauptradverkehrsnetz bis 2035 geschaffen werden. Die regionalen und kommunalen Gebietskörperschaften erstellen für ihre jeweiliges Gebiete eigene Radverkehrspläne, ebenfalls mit verbindlichen Ergebnis- und Handlungszielen sowie Strategien und Maßnahmen. Für diese Planung werden sie vom Land mit jeweils einem Euro pro Einwohner*in und Jahr finanziell unterstützt.

GRÜNE machen Radverkehr sicherer und kommen „Vision Zero“ näher

Das Verkehrsministerium erstellt für die Verfolgung des Leitziels „Vision Zero“ ein alle Verkehrsträger und Verkehrsmittel umfassendes Verkehrssicherheitsprogramm und erstellt einen Verkehrssicherheitsbericht. Objektive Gefährdungen für den Radverkehr oder andere Verkehrsteilnehmer*innen werden vermieden und schon bei der Planung sind Sicherheitsdefizite zu identifizieren und abzustellen. Dabei spielen insbesondere Sichtbeziehungen an Kreuzungen und die Einhaltung von Abständen eine wichtige Rolle. Der verbindliche Einbau von Abbiegeassistenten sehen wir –wie der Entwurf der Landesregierung – ebenfalls vor.

GRÜNE definieren Standards der Radinfrastruktur für sichere und komfortable Radwege

Um Anreize für die Nutzung des Fahrrads zu setzen, müssen Radwege vor allem sicher und komfortabel sein. Dazu ist eine möglichst durchgängige Führung, eine ausreichende Breite auch für Überholvorgänge, ein Fahrbahnbelag für sicheres und aufwandarmes Fahren und Bremsen, Barrierefreiheit, witterungsunabhängige Nutzung (Winterdienst) und die Berücksichtigung der Belange von Lastenrädern notwendig und werden im Gesetzentwurf entsprechend verbindlich aufgeführt. Regelmäßiges Monitoring und die zeitnahe Beseitigung von Mängeln dienen dem Erhalt der Substanz und machen Radfahren sicherer.

GRÜNE verknüpfen mit anderen Verkehrsträgern und schaffen ausreichende und sichere Abstellanlagen

Insbesondere in zentralen Lagen und an Haltestellen des ÖPNVs sowie Mobilstationen sollen Fahrradabstellanlagen in ausreichender Zahl entstehen, die auch dem steigenden Bedarf gerecht werden und ein sicheres und wettergeschütztes Parken von Fahrrädern ermöglichen. Die Verknüpfung mit dem ÖPNV wird mit einem Euro pro Kopf und Jahr gefördert. Die Einrichtungen des Landes inklusive der Hochschulen sollen bis Ende 2025 entsprechend dem Bedarf Abstellanlagen und Serviceinfrastruktur einrichten.

GRÜNE fördern den Radverkehr finanziell und mit ausreichend Personal

Der Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur kommt nicht von selbst und ist nicht umsonst. Wir fördern den Ausbau der landeseigenen Radwege und unterstützen die Kommunen bei der Planung eigener Radwegenetze auch finanziell. Im Haushalt legen wir Mittel zweckgebunden für den Radverkehr fest und schichten entsprechend um. Wir stellen beim für Radverkehr zuständigen Landesbetrieb ausreichend Personal für Planung und Umsetzung zur Verfügung und setzen neue Prioritäten. Dies haben wir durch Anträge und andere parlamentarische Initiativen bereits deutlich gemacht.

GRÜNE werben für das Radfahren und binden Expert*innen und Bevölkerung ein

Status und Image des Radverkehrs sowie ein partnerschaftliches und rücksichtsvolles Miteinander der Verkehrsträger werden durch Öffentlichkeitsarbeit des Landes und der Kommunen gefördert. Bei der Aufstellung der Radverkehrspläne aller Ebenen wird das alltägliche Mobilitätswissen und die Mobilitätserfahrung der Bevölkerung durch Beteiligung der Öffentlichkeit eingebunden und bei der Erarbeitung berücksichtigt. Auf Landesebene begleitet ein fachlicher Beirat die Erstellung der landesweiten Pläne und legt fest, bis wann Ziele und Maßnahmen umgesetzt werden können. Die kommunale und regionale Öffentlichkeits- und Beteiligungsarbeit vom Land mit einem Euro pro Kopf und Jahr gefördert.

Defizite des Gesetzentwurfs der Landesregierung:

Der von der schwarz-gelben Landesregierung mit Verkehrsminister Hendrik Wüst vorgelegte Gesetzentwurf lässt an fast allen Stellen den Willen zu wirklicher Veränderung im Verkehr vermissen. Dies mussten auch die Verbände und Initiator*innen der Volksinitiative enttäuscht zur Kenntnis nehmen. Mit diesem Gesetz sind die angestrebten 25 Prozent auch mittel- oder langfristig nicht zu erreichen, denn er beinhaltet fast nur schon bereits vorhandene Maßnahmen und geht kaum über den Status Quo hinaus. Wir GRÜNE haben uns deshalb entschlossen, einen eigenen Gesetzentwurf vorzulegen der aufzeigt, wie mithilfe gesetzlicher Vorgaben und verbindlicher Maßnahmen und Ziele eine deutliche Steigerung des Radverkehrs in NRW erreicht werden kann.

Die wichtigsten Unterschiede zum Grünen Gesetzentwurf:

  • Keine verbindlichen Ziele, Planungen und Maßnahmen
  • Keine verbindliche Einbindung der Kommunen und regionalen Planungsträger
  • Keine finanzielle Förderung der Planungsleistung von Kommunen, für die Verknüpfung mit anderen Verkehrsträgern und für die Öffentlichkeitsarbeit
  • Keine Definition von Standards für Radverkehrsanlagen
  • Keine Beteiligung der Öffentlichkeit und Verbände, keine Einbindung externer Expertise
  • Keine integrierte Verkehrsplanung und Planung von Straßen von außen nach innen
  • Unverbindliche Behandlung des Fußverkehrs

Der Grüne Gesetzentwurf als PDF