Kommunalinfo: „Zukunftsvertrag für Nordrhein-Westfalen“ – Kurzauswertung für den Bereich Verkehr

Portrait Ina Besche-Krastl
Portrait Hedwig Tarner
Portrait Laura Postma

Die Vertreter*innen von GRÜNEN und CDU haben am 27. Juni den Koalitionsvertrag unterzeichnet. Mit dem Zukunftsvertrag stellen wir die Weichen für ein sozial gerechteres, nachhaltiges, modernes und wirtschaftlich starkes Nordrhein-Westfalen und übernehmen dafür gemeinsam Verantwortung. Mit dieser Kommunalinfo möchten wir Euch über die Vereinbarungen in unserem Koalitionsvertrag zu den Themen Verkehr informieren. Wir – Arndt Klocke, Ina Besche-Krastl, Laura Postma und Hedwig Tarner – durften in dieser Facharbeitsgruppe für die Grünen verhandeln.

Einstieg in eine Mobilitätsgarantie im ÖPNV
Es ist gelungen, den Einstieg in eine Mobilitätsgarantie im ÖPNV zu verankern und in einem ersten Schritt finanzielle Anreize mit definierenden Mindeststandards im Bezug auf Angebot, Takt und Lückenschlüssen für die Kommunen zu setzen. Bis zum Ende der Legislaturperiode soll ein Konzept für die flächendeckende Einführung der Mobilitätsgarantie stehen, das langfristig mindestens eine Anbindung im Stundentakt von 5:30 bis 22:30 Uhr vorsieht.

Endlich wird es auch eine Öffnung bei der ÖPNV-Finanzierung geben, die den Kommunen eine Drittnutzerfinanzierung ermöglicht, also dass Kommunen eine Abgabe zugunsten des ÖPNVs erheben können, zum Beispiel durch höhere Parkgebühren, von Arbeitgeber*innen oder für ein Bürgerticket. Außerdem wird es preiswertere Tickets für Schüler*innen, Azubis, Berufspendler*innen und Senior*innen geben.

1.000 km neue Radwege
Dem ambitionierten Ziel der erfolgreichen Volksinitiative „Aufbruch Fahrrad“, den Anteil des Radverkehrs am Modal Split zu erhöhen, tragen wir im Koalitionsvertrag Rechnung. Bis 2027 wollen wir mindestens 1.000 Kilometer neue Radwege in NRW bauen. Neben einer Erhöhung der finanziellen Mittel werden auch endlich mehr personelle Ressourcen für den Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur zur Verfügung gestellt und Prioritäten neu gesetzt. So soll es mindestens genauso viele Mittel für den Aus- und Neubau von Radwegen geben wie für den Neu- und Ausbau von Landesstraßen.

Für den Fußverkehr wollen wir das Programm Fußverkehrscheck auf deutlich mehr Kommunen ausweiten und sie dabei unterstützen, Fußverkehrsnetze mit sicheren und attraktiven Fußwegen herzustellen.

Sanierung vor Neubau im Straßenverkehr
Beim Thema Straßenverkehr vollziehen wir einen Politikwechsel. So gilt wieder der bereits unter Rot-Grün vereinbarte Grundsatz „Sanierung vor Neubau“. Daraus folgend werden wir zu Beginn der Wahlperiode den Landesstraßenbedarfsplan nach den Kriterien des verkehrlichen Bedarfs, der Finanzierung und des Klimaschutzes neu aufstellen. Klar ist dabei, dass viele der bereits seit Jahrzehnten aufgeführten Landesstraßenneubauprojekte nicht weiter verfolgt und aus dem Plan gestrichen werden. Bis zur Überprüfung werden keine neuen Planungen für Landesstraßen aufgenommen. Der Landesbetrieb Straßen.NRW ist zukünftig angehalten, gleichberechtigt Straßen, Fuß- und Radwege zu planen.


Güter auf Wasser und Schiene verlagern
Wir wollen die Schieneninfrastruktur durch Reaktivierung von Bahnstrecken und Gleisanschlüssen für Industrie- und Gewerbegebiete ausbauen und uns beim Bund für die Modernisierung und Sanierung der Schieneninfrastruktur sowie der Wasserwege einsetzen. Dadurch sollen mehr Güter auf dem Wasser und der Schiene transportiert werden. Außerdem wollen wir die Schienengüterstrecken zu den Seehäfen endlich realisieren.

Mehr Schutz für Anwohner*innen an den Flughäfen
Der Luftverkehr ist ein in der Öffentlichkeit hoch umstrittenes Thema. Wir haben alles daran gesetzt, möglichst viel für den Schutz der Anwohner*innen zu erreichen. So haben wir eine stärkere Steuerung über die Entgeltordnung der Flughäfen Düsseldorf und Köln/Bonn vereinbart, so dass Verspätungen für die Fluggesellschaften deutlich teurer werden und lärmärmere Maschinen eingesetzt werden. Es wird mit dem Flughafen Köln/Bonn Gespräche zur Reduzierung des Passagiernachtflugs geben. Bei der Kapazitätsausweitung Düsseldorf wird auf die vollständige Berücksichtigung des Angerland-Vergleichs verwiesen, der einer Ausweitung der Nutzung enge Grenzen setzt.

Mobilität 4.0
Digitalisierung spielt bei der Weiterentwicklung der Mobilitätsangebote eine wichtige Rolle. Es soll eine landesweite Mobilitätsplattform geben, die in einer App verkehrsträgerübergreifendes Planen, Buchen und Bezahlen ermöglicht sowie Echtzeitinformationen zur Verfügung stellt. Mobilitätsdaten sollen diskriminierungsfrei zugänglich sein und gebündelt bereitgestellt werden.

Die Mobilitätswende beschleunigen
Um die Verkehrsinfrastruktur auszubauen und den Strukturwandel zu bewältigen, wollen wir schnelle Planungs- und Genehmigungsverfahren. Dabei spielt die Gewinnung von Fachkräften sowie die Digitalisierung eine große Rolle. Auf zeitintensive Planfeststellungsverfahren bei Reaktivierung und Elektrifizierung von Bahnstrecken soll zukünftig verzichtet werden. Kommunen soll der Zugang zu Fördermitteln erleichtert werden. Wir werden uns im Rahmen der Novellierung der Straßenverkehrsordnung außerdem dafür einsetzen, dass sie mehr Handlungsfreiheit zur Steigerung der Verkehrssicherheit und der Aufenthaltsqualität erhalten.

Diese Punkte sind nur ein kleiner Ausschnitt der Dinge, die wir im Koalitionsvertrag vereinbart haben. Wer sich für die Details interessiert, findet hier den Vertrag in voller Länge.

Bei Rückfragen könnt Ihr Euch gerne an unsere wissenschaftliche Mitarbeiterin für Verkehr, Bettina Tull (bettina.tull@landtag.nrw.de, 0211-884 2168), wenden.

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