Nordrhein-Westfalen hat an diesem Donnerstag ein eigenes Landesantidiskriminierungsgesetz beschlossen. Damit kommt NRW auch einer Forderung unter anderem der Unabhängigen Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung, Ferda Ataman, nach. Dazu erklären Gönül Eğlence, stellvertretende Vorsitzende sowie Sprecherin für Migration und Teilhabe der Grünen Landtagsfraktion, und Peter Blumenrath, integrationspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion:
Gönül Eğlence (Grüne): „Wegen des eigenen Geschlechts, der Religion, Hautfarbe, Herkunft, Behinderung oder sexuellen Orientierung benachteiligt zu werden, das erleben leider viele Menschen in NRW noch viel zu oft. Das Landesantidiskriminierungsgesetz wird für Diskriminierung sensibilisieren, sie stoppen und Menschen helfen, für ihre Gleichbehandlung einzutreten. Das neue Gesetz stärkt die Rechte der Betroffenen und sorgt gleichzeitig für mehr Klarheit und Sicherheit im Verwaltungshandeln. Vor allem aber stärkt es das Vertrauen in staatliches Handeln. Es ist unser Ziel, dass das Landesantidiskriminierungsgesetz in der Praxis funktioniert. Deshalb wird in NRW eine Ombudsstelle eingerichtet, die unabhängig, vertraulich und niedrigschwellig Konflikte klären kann. Ein verantwortungsbewusster Staat ist keiner, der behauptet, keine Fehler zu machen; er ist einer, der Regeln für den Umgang mit diesen hat. Dieses Gesetz wird nicht jede Diskriminierung verhindern, aber es schafft einen Maßstab. Es sensibilisiert für Ungerechtigkeit und gibt Menschen ein Recht, wo sie vorher allzu oft allein dastanden.”
Peter Blumenrath: „Diskriminierung hat in Nordrhein-Westfalen keinen Platz. Jeder Mensch muss darauf vertrauen können, von staatlichen Stellen fair, respektvoll und gleich behandelt zu werden. Gleichzeitig gilt: Ein Landesantidiskriminierungsgesetz muss nicht nur gut gemeint, sondern auch rechtssicher und praxistauglich sein. Wir haben Anregungen aus der Sachverständigenanhörung aufgenommen und schaffen einen klar definierten Anwendungsbereich, einen geschlossenen Katalog der geschützten Merkmale und mit dem Kausalitätsnachweis eine eindeutige Regelung. Damit sorgen wir für Rechtssicherheit sowohl für Betroffene als auch für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst. Das Gesetz schafft keine Unsicherheiten für Polizei, Justiz und andere staatliche Einrichtungen. Wir haben klargestellt, dass das Landesantidiskriminierungsgesetz dort nicht greift, wo Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte im Rahmen der Strafverfolgung oder im Auftrag von Gerichten und Staatsanwaltschaften handeln. Gleichzeitig schaffen wir mit einer Ombudsstelle einen niedrigschwelligen Weg, Konflikte außergerichtlich zu lösen – ein Modell, das sich in anderen Bundesländern bereits bewährt hat. Mit der vorgesehenen Evaluation bis 2030 werden wir die Auswirkungen des Gesetzes sorgfältig überprüfen und bei Bedarf nachsteuern. So schaffen wir einen ausgewogenen, rechtssicheren und wirksamen Diskriminierungsschutz, der den Menschen dient und zugleich das Vertrauen in unseren Rechtsstaat stärkt.”
