Schulpolitische Schwerpunkte im Haushalt 2017 und Angebote für Geflüchtete

Kommunalinfo

Liebe Freundinnen und Freunde,
in dieser Plenarwoche debattieren wir im Landtag über den Landeshaushalt 2017. Wir setzen dabei unsere Politik für die Zukunft und für gerechte Bildungschancen fort. Noch nie hat eine Landesregierung mehr Geld in Bildung investiert. Es ist auch unbestritten, dass Bildung zentral für die Integration ist. Um die Chancen von nicht mehr schulpflichtigen Geflüchteten auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt weiter zu verbessern, hat das Land ganz aktuell mit dem Programm „Fit für mehr!“ neue Möglichkeiten geschaffen. Unter anderem dazu und der weiteren Finanzierung von Stellen für Schulsozialarbeiter*innen informiere ich Euch in diesem Kommunalinfo.

Schulpolitische Schwerpunkte im Haushalt 2017

Mit der Beratung des Einzelplans „Schule und Weiterbildung“ des Haushaltsgesetzes 2017 beginnt an diesem Donnerstag der Plenartag im Landtag. Vorgesehen ist hierbei ein Zuwachs von 2.067 Stellen,
darunter

  • 300 zusätzliche Stellen für Sprachförderung,
  • 295 für die weitere Senkung des Klassenfrequenzrichtwertes an weiterführenden Schulen, 295 Stellen für das „Changemanagement“ (Begleitung und Zeit für Entwicklungsprozesse)  in der Inklusion,
  • weitere 290 Stellen mehr im Stellenbudget für Lern- und Entwicklungsstörungen (LES),
  • 110 Stellen für Inklusion an Berufskollegs
  • sowie Stellen für Fortbildungen, Leitungszeit an Teilstandorten, beim Ausbau des Islamischen Religionsunterrichts und beim Ganztagsausbau.

Außerdem wollen wir die Leistung der Leiter*innen der Grund- und Hauptschulen verstärkt honorieren. Ihre Besoldung wird von A13 auf A14 hochgestuft. Davon profitieren über 2800 Beamt*innen. Bei den Sachmitteln fällt ein Plus von 1,3 Millionen Euro für Fortbildungen ins Gewicht, außerdem planen wir unter anderem 100.000 Euro mehr für werteorientierte Erziehung/Erinnerungskultur/Gewaltprävention ein sowie noch einmal fünf Millionen Euro zusätzlich für die Grundförderung der Weiterbildungseinrichtungen. Gemeinsam mit der SPD haben wir als Fraktion darüber hinaus 6,2 Millionen Euro mehr für Ferienmaßnahmen im Rahmen der Offenen Ganztagsschule und noch einmal 100 Stellen beim Stellenbudget LES beantragt.
Wir setzen damit unseren zukunftsorientierten Kurs fort: Seit dem Regierungswechsel 2010 haben wir den Haushalt für Schule und Weiterbildung um 3,85 Milliarden Euro erhöht auf jetzt 17,88 Milliarden Euro – das ist ein Plus von über 27 Prozent.

„Fit für mehr!“ – Neues Bildungsangebot für junge Geflüchtete
Bildung ist ein wichtiger Baustein für Integration. Neuzugewanderte, die über 18 Jahre alt sind, waren aber bisher von einigen Angeboten der Qualifizierung für den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt ausgeschlossen. Dies ändern wir nun. Mit dem neuen Angebot „Fit für mehr!“ gibt NRW auch nicht mehr schulpflichtigen Flüchtlingen nun erstmals die Chance, sich schulisch auf den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt vorzubereiten. Das Angebot soll unabhängig von der Schulpflicht und der Bleibeperspektive für 16- bis 25-jährige Neuzugewanderte zugänglich sein. Sie können auch im laufenden Schuljahr in das Bildungsangebot eintreten und sich dort bis zu einem Jahr lang sprachlich, mathematisch, kulturell und politisch-gesellschaftlich für ihren weiteren Bildungsweg vorbereiten.
Schulpflichtige junge Menschen haben damit die Möglichkeit, sich insgesamt drei Jahre lang durch den nachfolgenden Besuch der internationalen Förderklassen sprachlich und hinsichtlich erster beruflicher Kenntnisse für Ausbildung und Arbeitsmarkt fit zu machen. Einen Hauptschulabschluss können sie dabei ebenfalls erwerben. Ältere Geflüchtete bis zu 25 Jahre können sich im Programm „Fit für mehr!“ ebenfalls bis zu einem Jahr lang auf einen erfolgreicheren Einstieg in eine berufliche Ausbildung oder Erwerbstätigkeit vorbereiten. Dazu können sie im Rahmen des weiteren Schulbesuchs in Verbindung mit Maßnahmen der Arbeitsagentur auch einen Schulabschluss erwerben. Die Umsetzung kann ab 1. Februar 2017 in Berufskollegs begonnen werden.
Angesichts der steigenden Zuwanderung hat NRW seit Dezember 2014 verschiedene Maßnahmen auf den Weg gebracht. Diese kommen sowohl geflüchteten wie auch Kindern und Jugendlichen in vergleichbaren Lebenslagen zugute, denn wir unterscheiden beim Schulbesuch nicht nach Herkunft oder Form der Zuwanderung. Integration und Teilhabe sind immer auch Aufgabe der gesamten Schule und ihrer außerschulischen Partner, zum Beispiel in der Offenen Ganztagsschule.
Für die Beschulung neu zugewanderter Schüler*innen stehen über 7.300 Stellen zusätzlich bereit. Davon sind über 4.000 Stellen für den erhöhten Grundbedarf vorgesehen, kommen also allen Schüler*innen zugute. Für die Sprachförderung sind es 1.500 Stellen zusätzlich.
Weitere zusätzliche Ressourcen, die im Haushalt 2017 für Integration durch Bildung vorgesehen sind:

  • 300 Stellen für Sprachförderung
  • 98 Stellen für Kommunale Integrationszentren
  • 1 Million Euro für Aushilfen im Rahmen „Integration durch Bildung“
  • 40 Stellen zur Unterstützung der Schulaufsicht im Kontext „Integration durch Bildung“
  • 100.000 Euro für spezielle Materialien für den Unterricht für Geflüchtete
  • 34 Stellen für Schulpsycholog*innen
  • 337 Stellen für die Offene Ganztagsschule
  • 3,2 Millionen Euro für Weiterbildungskurse zur Sprachförderung und Alphabetisierungskurse
  • 226 Stellen für multiprofessionelle Teams
  • 390 Stellen für das Stellenbudget Lernen und emotionale und soziale Entwicklung
  • 2,4 Millionen Euro für Fortbildung von Lehrer*innen
  • 14 Stellen für Moderator*innen in der Fortbildung
  • 400 Stellen zur Vorbereitung auf Ausbildung und Studium, davon 300 Stellen für Berufskollegs und 100 Stellen für Weiterbildungskollegs

In den Weiterbildungskollegs (Abendrealschule, Abendgymnasium, Kolleg) in Nordrhein-Westfalen können junge Erwachsene verschiedene Schulabschlüsse erwerben. Um ins Weiterbildungskolleg aufgenommen zu werden, muss eine vorherige Berufstätigkeit nachgewiesen werden. Das kann nunmehr auch durch Glaubhaftmachung geschehen. Dies haben wir durch einen interfraktionellen Vorstoß auf Grüne Initiative gegenüber dem Bundesbildungsministerium erreicht. Dieses hatte bislang eine striktere Handhabung vorgegeben. Gerade der bisher geforderte schriftliche Nachweis beruflicher Erfahrung war eine Hürde für geflüchtete junge Menschen. Start für die neuen Angebote in allen Weiterbildungskollegs wird das Sommersemester 2017 ab Februar sein. Die Zahl der Plätze ist nicht limitiert und richtet sich nach der Zahl der Bewerber*innen, die das 18. Lebensjahr erreicht haben.
In der Anlage findet Ihr die aktualisierten Gesamtübersichten der „Bildungsangebote für geflüchtete Menschen“.

Pilotschulen erproben Vergabe des Deutschen Sprachdiploms
Kompetenzorientierte Zertifikatskurse für Deutsch als Fremdsprache werden bislang nur durch Institute (zum Beispiel Goethe-Institut) vergeben. Auf Empfehlung der KMK wird in NRW für Schüler*innen das Deutsche Sprachdiplom (DSD) eingeführt, das in vergleichbarer Weise Kompetenzen bescheinigt. Vom kommenden Schuljahr an wird es an jeweils fünf Pilotschulen in allen Regierungsbezirken erprobt. Die Prüfung zum DSD kann auf zwei Stufen abgelegt werden: Die Prüfung zum DSD der Stufe I prüft Deutschkenntnisse auf dem Niveau A2/B1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GeR).Die Prüfung zum DSD der Stufe II prüft Deutschkenntnisse auf dem Niveau B2/C1.
Damit wird deutlicher, welche Kompetenzen Schüler*innen erreichen sollen und wann sie die Ziele erreicht haben.

Land sichert Sozialarbeit an Schulen auch über 2017 hinaus

Wie unverzichtbar die Schulsozialarbeit unter anderem für die Bildungsgerechtigkeit ist, ist unbestritten. In NRW fördern wir Schulsozialarbeit auf unterschiedlichen Wegen. Einerseits gibt es die Möglichkeit der Öffnung von Lehrerstellen für die Beschäftigung einer Fachkraft für Schulsozialarbeit – sofern dies in Zusammenarbeit mit den örtlichen Trägern der Kinder- und Jugendhilfe geschieht. Dies betrifft vor allem gebundene und offene Ganztagsschulen.
Andererseits ist das Land für den Bund eingesprungen und beteiligt sich direkt an der Beschäftigung von Schulsozialarbeiter*innen. In der staatlich-kommunalen Verantwortungsgemeinschaft für Schule ist die Finanzierung von Lehrerstellen Landesaufgabe, von nicht lehrendem Personal, also auch Schulsozialarbeiter*innen, grundsätzlich kommunale Aufgabe. Der Bund hatte ein Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) aufgelegt, die Schulsozialarbeit damit aber nur bis zum Jahr 2013 unterstützt. Die Kommunen sahen sich nicht in der Lage, die etwa 1.500 Stellen aus eigenen Mitteln weiter zu finanzieren. Daraufhin hat NRW  das Landesprogramm „Soziale Arbeit an Schulen“ gestartet. Das Land beteiligt sich mit 50 bis 80 Prozent an der Finanzierung der Stellen für Schulsozialarbeiter*innen, je nach Finanzkraft der Kommune. Denn die Fachkräfte wurden und werden an den Schulen gebraucht. Das Landesprogramm war bis einschließlich 2017 befristet – in der Hoffnung, dass der Bund seine Verantwortung wieder wahrnimmt. Mit dem kommenden Haushalt stellen wir aber nun die Weichen für eine Anschlussfinanzierung für 2018. Damit haben Sozialarbeiter*innen die Sicherheit, dass ihre Stelle nicht wegfällt.
Ein eigenes Landesprogramm gibt es außerdem für die Hauptschulen. Ihnen stellt das Land 250 Stellen für besondere Unterstützungsangebote zur Verfügung, das sind in der Regel Schulsozialarbeiter*innen. In den kommenden Jahren müssen infolge der Schließung von Hauptschulen zunehmend Fachkräfte an andere Schulformen wechseln. Sie verbleiben formal aber vorerst im Hauptschulkapitel des Haushalts, denn in anderen Schulkapiteln werden keine Stellen für die genannten Zwecke ausgewiesen. Da der Landesrechnungshof eine grundsätzliche Überprüfung aller Stellen für zusätzliche Unterstützungsangebote vorsieht, soll das Ergebnis dieser Überprüfung abgewartet werden, bevor eine Neuregelung der 250 Stellen umgesetzt wird.
Stellen für multiprofessionelle Teams gibt es zum Beispiel jetzt auch für die Berufskollegs und zur Förderung inklusionsunterstützender Strukturen im Inklusionsleistungsgesetz (Korb II).
Bei Rückfragen stehen Euch Norbert Czerwinski, wissenschaftlicher Mitarbeiter für Schule und Weiterbildung (Telefon 0211-8842885, norbert.czerwinski@landtag.nrw.de), und ich gerne zur Verfügung. 
Mit Grünen Grüßen

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