Die zentralen Änderungen des Landesplanungsgesetzes

Kommunalinfo

Liebe Freundinnen und Freunde,
das Landesplanungsgesetz ist das zentrale Gesetzeswerk für die Landes-, die Regional- und die Braunkohleplanung. Wer nicht gerade Mitglied in einem Regionalrat bzw. im Ruhrparlament ist, hat vermutlich nicht so häufig mit diesem Gesetz zu tun. Doch die Regeln sind interessant und wichtig, insbesondere, wenn es um Raumordnungsverfahren für bestimmte Projekte, die Neuaufstellung oder Änderung von Regionalplänen sowie anderer Einzelprojekte geht.
Daher möchte ich Euch hiermit darüber informieren, dass der Landtag soeben eine umfangreiche Novelle des Landesplanungsgesetzes endgültig beschlossen hat. Die Novelle des Landesplanungsgesetzes führt den Kurs der rot-grünen Landesregierung fort: schlanke, aber kräftige Regelungen für eine nachhaltige und transparente Raumordnung.
Die aus meiner Sicht wichtigsten Punkte sind:

  • Verschlankung / Präzisierung (Kohärenz mit dem Bundes-Raumordnungsgesetz, Streichung von Doppelvorschriften)
  • Wegfall der automatischen Kopplung von Vorrang- und Eignungsgebieten (v.a. zur Stärkung der Ausweisung für Windenergie bei Flexibilität für Kommunen)
  • Einführung der Öffentlichkeitsbeteiligung bei Raumordnungsverfahren

Zu den Standorten von Einrichtungen des Bundes und des Landes (§ 16a, Stichwörter: Forensik, JVA) wurde nach der Verbändeanhörung eine gute Kompromisslösung erzielt. Bei Zielabweichungsverfahren zu Regionalplänen müssen die Regionalräte weiter ihr Einvernehmen erteilen, das schwächere „Benehmen“ gilt nur für sehr spezielle Fälle von Einrichtungen des Bundes und des Landes von besonderer Bedeutung. Am 9. Dezember 2015 gab es hierzu eine Anhörung im Landtag, in der die Sachverständigen die Novelle insgesamt positiv bewerteten.
Das sicher bedeutendere Projekt in der Landesplanungspolitik ist auf der Zielgeraden: Mit dem neuen Landesentwicklungsplan (LEP) soll nach über 20 Jahren wieder ein aktueller Raumordnungsplan für NRW beschlossen werden. Kernpunkte sind hier eine Reduzierung des Flächenverbrauchs, nachhaltige Siedlungsentwicklung, Entwicklung und Vernetzung der Freiräume sowie der Ausbau Erneuerbarer Energien. Nach Abschluss des zweiten Beteiligungsverfahrens findet derzeit die Auswertung durch die Landesregierung statt. Sobald es hierzu etwas Neues gibt, werde ich Euch selbstverständlich gerne informieren.
Bis dahin stehe ich Euch gemeinsam mit meinem Mitarbeiter Fabian Winkler (fabian.winkler@landtag.nrw.de) und unserem Wissenschaftlichen Mitarbeiter für Landesplanung, Martin Metz (martin.metz@landtag.nrw.de), gerne für Rückfragen und nähere Auskünfte zur Verfügung. 
Mit Grünen Grüßen  
Herbert Goldmann MdL

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