Informationen im Nachgang des kommunalpolitischen Ratschlags „Die Arbeit in und mit den Integrationsräten“

Liebe Freundinnen und Freunde,
vielen Dank, dass Ihr so zahlreich am kommunalpolitischen Ratschlag „Die Arbeit in und mit den Integrationsräten“ am 24. Oktober teilgenommen habt.
Es ist deutlich geworden, dass ein großer Bedarf besteht, sich über die Arbeit in den Integrationsräten auszutauschen. Deshalb möchten wir Euch zur frühzeitigen Planung die Termine für die nächsten Treffen mitteilen, die wichtigsten Punkte vom 24. Oktober noch einmal zusammenfassen und die versprochenen Dokumente (Informationen der Landesregierung zur Initiative „Vielfalt verbindet“, zur interkulturellen Öffnung der Landesregierung inklusive Beschäftigtenbefragung , zu den Beratungsstellen zur beruflichen Entwicklung sowie den Musterantrag des Landesintegrationsrates NRW) zuschicken.

Termine

–       6. Februar 2015, 17 Uhr
–       22. Mai 2015, 17 Uhr

Zusammenfassung des Austauschs vom 24. Oktober

Für eine wirksame Vertretung der Migrantinnen und Migranten gegenüber dem Rat ist es wichtig, dass die demokratischen Parteien innerhalb des Integrationsrates einen Konsens in wichtigen Fragen anstreben. Die grünen bzw. grün-offenen Listen sollten deshalb auch versuchen, Einzelpersonen einzubeziehen.

Geschäftsstelle

Die vorerst größte Herausforderung, denen die Integrationsräte begegnen werden, ist die Frage, wie sie in ihrer Arbeit unterstützt werden. An wen wende ich mich bei Satzungsfragen, Fragen zur Gemeindeordnung, Fragen zur Antragsstellung, Fragen zu aktuellen Ratsvorlagen, Fragen zu Einladungen und Vorgängen und wer sorgt für einen kontinuierlichen Informationsfluss. 
Für die Mitglieder, die ihrerseits an Ratsfraktionen angebunden sind, stellen sich diese Frage in der Regel nicht, da vieles über die Fraktionen und deren Geschäftsführungen geregelt wird. Die gewählten VertreterInnen ohne eine solche Anbindung sind hier eindeutig im Nachteil. Das muss vermieden werden. Die Integrationsräte sind keine integrationspolitisch verlängerten Arme der Ratsfraktionen, sondern haben einen eigenständigen Auftrag, nämlich die Vertretung der Migrantinnen und Migranten. Im Rahmen der Gleichbehandlung sollte deshalb für die Integrationsräte eine Geschäftsstelle als Schnittstelle zur Verwaltung und zum Rat bzw. Kreistag eingerichtet werden. Sie dient selbstverständlich auch als Ansprechstelle und Unterstützung für die gewählten Vertreterinnen und Vertreter.
Die Einrichtung und die Aufgaben einer solchen Geschäftsstelle sind nicht in der Gemeindeordnung vorgegeben und unterliegen der kommunalen Selbstverwaltung. Entsprechend unterschiedlich gestalten sich die Geschäftsstellen, dort, wo sie vorhanden sind:
–       als Teil des Sitzungsdienstes
–       als Teil des kommunalen Integrationszentrums
–       aus dem Büro des/der Integrationsbeauftragten heraus
All diese Organisationsformen haben ihre Vor- und Nachteile. Wesentlich ist, dass die Geschäftsstelle zum Teil Aufgaben übernimmt, die in den Fraktionsgeschäftsstellen ebenfalls erledigt werden.

Das Budget

Die Höhe des Budgets wird in den Kommunen sehr unterschiedlich gehandhabt. Sicher ist: Ein Budget wird benötigt. Allein schon, um eigene Veranstaltungen durchzuführen, eigene Publikationen herzustellen und die Arbeit des Integrationsrates transparent zu gestalten. Die Höhe des Budgets hängt sicher von der Finanzlage der Kommune und auch vom Verhandlungsgeschick der Integrationsräte ab. Es empfiehlt sich, sich in den ersten Sitzungen darüber klar zu werden, wie hoch ein mögliches Budget sein soll und wofür der Integrationsrat die Mittel verwenden will. Es sollte darauf geachtet werden, dass die Sitzungsgelder und Fahrtkosten nicht in dieses Budget eingerechnet werden. Außerdem sollte geklärt werden, dass die Kommune z.B. eigene Räume kostenlos für die Veranstaltungen des Integrationsrates zur Verfügung stellt.
Mit der Bewilligung des Budgets sagen die Räte und Kreistage auch etwas darüber aus, was ihnen der Integrationsrat mit seiner Arbeit wert ist.

Zuständigkeiten

Fast noch wichtiger als ein Budget ist die Frage, wofür die Integrationsräte zuständig sein sollen. Integrationspolitik ist eine Querschnittsaufgabe und berührt alle Bereiche des politischen Lebens vom Bebauungsplan über Schule und Kita bis hin zur Kultur. Das ist Vorteil und Schwierigkeit zugleich. Der Vorteil ist klar: Der Integrationsrat kann im Grunde zu allen Themenfeldern aus der Sicht der Migrantinnen und Migranten etwas beitragen. Die Schwierigkeiten sind:
–       Kenntnis über Beratungsvorgänge, die die Belange von Migrantinnen und Migranten betreffen, zu erhalten.
–       Dafür Sorge zu tragen, dass die Belange der Migrantinnen und Migranten eingebracht werden können.
Ein Instrument dafür ist die Zuständigkeitsordnung. Hier wird geregelt, in wie weit der Integrationsrat als Entscheider oder mitberatend tätig werden kann.
Auf der Hand liegt: Der Integrationsrat ist zuständig für die Arbeit der Kommunalen Integrationszentren und der (Weiter)Entwicklung und Durchführung des Integrationskonzeptes.
Schwieriger ist es, die Beteiligung des Integrationsrates dort zu organisieren, wo die Entscheidung in der Zuständigkeit anderer Ausschüsse liegt, der Integrationsrat also allenfalls mitberatend tätig werden kann. Hier ist es klug, mit dem Rat über die Verfahrensweise zu verhandeln. 
Da die Kommunen und ihre Räte in ihrer Selbstverwaltung sehr unterschiedlich agieren, können im Folgenden nur einige Möglichkeiten aufgeführt werden. Vor Ort muss der beste Weg gesucht und gefunden werden.
–       In der Hauptsatzung oder in der Satzung des Integrationsrates kann verankert werden, dass der Integrationsrat in allen Belangen, die Migrantinnen und Migranten betreffen (insbesondere in jenen, die im Integrationskonzept genannt werden) zu beteiligen ist.
–       Einige Integrationsräte entsenden Mitglieder in andere Ausschüsse, die dann im Integrationsrat berichten können. Sinnvoll wäre es, wenn diese Entsandten in den Ausschüssen auch Rederecht erhalten würden, selbstverständlich begrenzt auf die Belange der Migrantinnen und Migranten.
–       Die Geschäftsstelle verschafft sich einen Überblick über anstehende Vorlagen und Beratungen und trägt Sorge dafür, dass relevante Vorlagen den Integrationsrat erreichen.
Während die vorgenannten Punkte verhandelt werden müssten und nicht selbstverständlich sind, bleibt die gesetzlich garantierte Möglichkeit, dass der Integrationsrat die Arbeit der Ausschüsse und des Rates durch eigene Anträge bereichern kann. In diesem Fall haben die Vorsitzenden oder die entsandten Mitglieder ein garantiertes Rederecht in den Ausschüssen und den Bezirksvertretungen. In der Praxis kommt auch hier der Geschäftsstelle eine wichtige Funktion zu.

Weiterer Austausch

Wir möchten gern weiter mit Euch im Austausch bleiben und den Wissenstransfer untereinander erleichtern. Neben Eurer Teilnahme an den oben genannten Terminen würden wir uns deshalb auch sehr darüber freuen, wenn Ihr Anträge, Satzungen und ähnliches an uns schickt, so dass wir es an die jeweils anderen Integrationsräte weiterleiten können. Bitte kontaktiert dafür unsere wissenschaftliche Mitarbeiterin Cornelia Schröder (cornelia.schroeder@landtag.nrw.de) und ihre Elternzeitvertretung Julia Delvenne (ab Januar 2015; julia.delvenne@landtag.nrw.de). Vielen Dank.

Veranstaltungshinweise

Jutta hat die Veranstaltung „Vielfalt leben oder Sonntagsreden?“, in der es um die interkulturelle Öffnung der GRÜNEN geht, mitorganisiert. Die Veranstaltung findet am 06.12.2014 in Essen statt. Falls Ihr oder Eure Kreisvorstände teilnehmen wollt, könnt Ihr Euch unter folgendem Link anmelden und weitere Informationen bekommen: http://www.gruene-nrw.de/partei/aktuelles/veranstaltungen/2014/vielfalt-leben-oder-sonntagsreden.html Arif wird in seiner Rolle als Vorsitzender des Integrationsausschusses des Landtags an einer Podiumsdiskussion „Ein Oberbürgermeister für alle – aber nicht alle dürfen ihn wählen. Kommunales Wahlrecht für alle!“ teilnehmen. Die Veranstaltung findet am 27.11.2014 in Köln statt und wird vom Landesintegrationsrat NRW und dem Integrationsrat Köln organisiert.
Mit GRÜNEN Grüßen
Jutta Velte & Arif Ünal

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