Arbeitsmarktpolitik: Sofortiger Mindestlohn ohne Ausnahmen

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Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Freundinnen und Freunde,
Die GRÜNE Fraktion in NRW hat auf meine Anregung am 17. Juni ein Positionspapier beschlossen. Darin setzen wir uns für einen flächendeckenden, branchenübergreifenden Mindestlohn ein. Dass dieser nun von der Großen Koalition eingeführt werden soll, begrüßen wir sehr. Wir lehnen aber eine Aufweichung des Mindestlohns durch Ausnahmen und eine Verzögerung seiner Einführung durch zu lange Übergangsregelungen ab.
Am 5. Juni fand im Bundestag die erste Lesung des Gesetzentwurfs der Großen Koalition zum Mindestlohn statt. Wir freuen uns sehr, dass nicht mehr darüber gestritten wird, ob es einen Mindestlohn geben soll, sondern dass es nun um die konkrete Gestaltung des Mindestlohns geht. Wir sind der Meinung, dass der Mindestlohn – anders als im Gesetzentwurf der Bundesregierung vorgesehen – auch für Jugendliche unter 18 Jahren und für Langzeitarbeitslose gelten sollte. Der Mindestlohn soll einen Mindeststandard gegen Lohndumping darstellen und nicht durch Ausnahmen dazu einladen, ihn zu umgehen. Auch die geplanten Übergangsregelungen sehen wir kritisch, da sie ArbeitnehmerInnen in niedrig entlohnten Berufen benachteiligen, die sich organisiert und Tarifabschlüsse errungen haben und durch die Übergangsregelungen erst ab 2017 den Mindestlohn erhalten werden. In diesem Sinne fordern wir eine Überarbeitung des Gesetzentwurfs vor seiner Verabschiedung. Die zweite und dritte Lesung stehen für Anfang Juli an.
Das Positionspapier kann gerne weitergeleitet werden. Auch über Rückmeldungen freue ich mich.
Mit freundlichen Grüßen
Martina Maaßen MdL

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