Schulsozialarbeit weiterführen

Kommunalinfo

Liebe Freundinnen und Freunde,
aus organisatorischen Gründen können wir den angekündigten Termin für einen kommunalpolitischen Ratschlag zum Thema Schulsozialarbeit für Freitag, den 28. Juni 2013 leider nicht halten und sagen ihn daher ab.
Das heißt aber nicht, dass dieses Thema vom Tisch ist Vielmehr wenden wir uns heute mit der Bitte an Euch, uns eine Rückmeldung zur Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes (BuT) und der Schulsozialarbeit im Besonderen in Euren kreisfreien Städten und Kreisen zu geben, die im Zuge des Bildungs- und Teilhabepaketes finanziert wird. Insbesondere interessiert uns, wie viel Geld Eure Kommune bzw. Euer Kreis vom Bund hierfür zugewiesen bekommen hat und wie viel Geld bisher für das BuT und die Schulsozialarbeit ausgegeben worden sind. Zugleich ist es interessant zu wissen, in wie weit auch Flüchtlingskinder Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket erhalten. Ein Erlass des Landes ermöglicht es Kommunen und Kreisen, die Leistungen auch für Flüchtlingskinder (§3 AsylblG §3) zu gewähren.
Die Umfrage zur Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes sowie der SGB II-finanzierten Schulsozialarbeit im Rahmen des BuT in den Kommunen und Kreisen gliedert sich in die Bereiche
I. Aufgewendete finanzielle Mittel
II. Erfahrung und inhaltliche Bewertung
III. Einbeziehung von Flüchtlingskinder
IV. Berichterstattung
Noch einmal zum Hintergrund: Im April 2011 ist im Bund das Gesetz zur Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes für Kinder und Jugendliche in Kraft getreten. Ziel des Paketes war es, Kindern einkommensschwacher Familien die Möglichkeit zu geben, zusätzliche Lern- und Freizeitangebote in Anspruch zu nehmen und ihnen somit bessere Lebens und Entwicklungschancen zu eröffnen. Anspruchsberechtigt sind Kinder und Jugendliche, deren Eltern leistungsberechtigt nach dem SGB II sind (insbesondere Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld), Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen. Im Rahmen der Ausgestaltung des „Bildungs- und Teilhabepakets“ (BuT) haben Bund und Länder vereinbart, dass zunächst befristet bis zum 31.12.2013 aus Bundesmitteln auch Schulsozialarbeit finanziert wird. Jährlich wird hierfür ein Betrag von ca. 400 Millionen Euro pro Jahr aus Bundesmittel bundesweit zur Verfügung gestellt, die über eine (um 2,8 Prozentpunkte erhöhte, § 46 SGB II) Bundesbeteiligung an den Leistungen für Unterkunft und Heizung (SGB II) finanziert wird.
Die bisherigen Erfahrungen zeigen: Schulsoziarbeit leistet eine wertvolle Unterstützung bedürftiger Kinder und Jugendlicher ergänzend zum Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule und hat positive Auswirkungen auf das Schulleben insgesamt. Die Angebote sind niederschwellig, da sie für Kinder und Jugendliche im Schulalltag gegenwärtig und direkt zu erreichen sind. Deshalb setzen wir als Landtagsfraktion uns dafür ein, dass der Bund eine Entfristung seiner Bundesleistungen vornimmt, um die dauerhafte Weiterfinanzierung von Schulsozialarbeit und somit auch eine soziale Teilhabe der jungen Menschen sicherstellen zu können. Wir haben hierzu einen Antrag im Landtag verabschiedet und eine Bundesratsinitiative angestoßen. (Vgl. hierzu auch unser Kommunalinfo Schulsozialarbeit weiterführen vom 24.04.2013).
Weitergehende Infos und Materialien mit Links:

  • den Bericht der Landesregierung zur Umsetzung des BuT im Jahr 2012 in NRW – Drs. 16/784
  • Erlass zur Umsetzung der SGB II-finanzierten Schulsozialarbeit in NRW
  • Antrag „Schulsozialarbeit weiterführen“ Landtag NRW Drs. 16/2619
  • Bildungs- und Betreuungspaket auch für Flüchtlingskinder incl. Ratsantrag aus Münster
  • Erlass v.1.7.11 MIK Durchführung des AsylblG  – Teilhabe am Bildungs- u. Teilhabepaket für Kinder u. Jugendliche

Mit grünen Grüßen und auf bald
Manuela Grochowiak-Schmieding

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