„Zusätzliche Finanzmittel für Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe“

Kommunalinfo

Neu kommen nun für den U3-Ausbau (vgl. Datei „U3-Fiskalpaktmittel“) und zur Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes (vgl. Datei „Frühe Hilfen pro Jugendamt“) finanzielle Leistungen des Bundes hinzu, die letztlich durch die rot-grüne Mehrheit im Bundesrat bzw. über die Fiskalpaktverhandlungen der Bundesregierung „abgerungen“ wurden.
1. Fiskalpaktmittel für den U3-Ausbau
Im Juni hatten die rot-grünen Bundesländer ihre Zustimmung zum Fiskalpakt u.a. davon abhängig gemacht, dass der Bund 580 Millionen Euro zusätzliche Mittel in den investiven U3-Ausbau steckt und das Ausbauziel erhöht. Seitdem wurde auf Wunsch des Bundes drei Monate lang der Verteilmodus auf die Länder diskutiert und letztlich auch leicht verändert. Doch jetzt ist es endlich soweit:
Inzwischen hat das Bundeskabinett einen Nachtragshaushalt und einen Gesetzentwurf zur Ausschüttung der Mittel beschlossen, der für NRW 126,4 Millionen Euro vorsieht. Der neue Verteilmodus zwischen Bund und Ländern ist folgender: Das Geld gibt es wie bisher nach U3-Kinderzahl aber in drei Tranchen von 50 % bis 30.06.2013, 75 % bis 31.12.2013 und 100 % bis 31.3.2014. Bis zu den Stichtagen nicht bewilligte Mittel werden auf andere Bundesländer umverteilt. Finanziert werden können Maßnahmen, die seit dem 01.07.2012 begonnen wurden. Die bewilligungsfähigen Anträge müssen bis 30.11.2012 gestellt werden.
Die Verteilung in NRW wird leicht verändert: Jeder Jugendamtsbezirk erhält eine Grundfinanzierung von 180.000 Euro. Dies soll sehr kleinen Jugendamtsbezirken helfen, die bei der bisherigen Verteilung u.a. nach Kinderzahlen kaum genug Geld hatten, um damit eine größere Baumaßnahme finanzieren zu können. Die darüber hinausgehenden Mittel werden im Rahmen der bewährten fachbezogenen Pauschale verteilt (nach U3-Kinderzahlen und der Höhe der Inanspruchnahme durch dreijährige Kinder). NRW und die Landesjugendämter werden in Zukunft noch verstärkter darauf achten, dass es keinesfalls zu Rückzahlungen an den Bund bzw. eine Umverteilung auf andere Bundesländer kommt. Praktisch bedeutet das, dass es örtlich zu mehr Druck auf die Stellung bewilligungsfähiger Anträge kommen kann.
Die Höhe der ersten Tranche der Fiskalpaktmittel pro Jugendamt ist angefügt, wobei dies erst – wie gesagt – etwa 50 Prozent der neuen Fiskalpaktmittel (65 Millionen Euro) sind.
2. Anhörung gibt Rückenwind für Belastungsausgleichgesetz Jugendhilfe (U3-Ausbau)
Am 27. September fand im Landtag die Anhörung von Sachverständigen zum Gesetzentwurf über den Ausgleich finanzieller Lasten statt, die den Kommunen durch den U3-Ausbau entstehen. Die Jugendämter werden hier dauerhaft insbesondere bei den Betriebskosten entlastet, indem der Finanzierunganteil des Landes an den U3-Plätzen von rund 35% auf rund 55% steigt. Die Mittel sind aber nicht zweckgebunden und können daher auch investiv eingesetzt werden.
Der Gesetzentwurf erhielt von allen Sachverständigen uneingeschränkte Unterstützung und sollte daher schnell verabschiedet werden können. Die Auszahlung der Mittel (in Datei „U3-Mittel bis August 2012“ enthalten, 2. Spalte von rechts) erfolgt nach Verabschiedung des Gesetzes, die von uns für November angestrebt wird. Das Finanzvolumen des Gesetzes umfasst 1,4 Milliarden Euro für die Kommunen bis 2017, von denen zunächst 180 Millionen Euro nach Gesetzesverabschiedung fällig werden.
3. Umsetzung Bundeskinderschutzgesetz
Auch beim Bundeskinderschutz gilt ähnliches wie beim U3-Ausbau: Der Bundesrat und dort die rot-grünen Länder haben vom Bund mehr Mittel zur Finanzierung der Aufgaben nach dem Bundeskinderschutzgesetz herausgeholt. Noch wichtiger ist aber, dass eine dauerhafte Finanzierung erreicht wurde. Ursprünglich wollte die Bundesregierung z.B. die dauerhafte Etablierung von Familienhebammen als Baustein des Hilfesystems, aber nur für vier Jahre lang Geld dafür geben.
Anbei findet Ihr auch ein Jugendamtsinfo zur Verteilung dieser Mittel vom Land auf die Jugendämter. Sie betragen NRW-weit für 2012 6,2 Millionen Euro, für 2013 8,7 Millionen Euro und ab 2014 dauerhaft 10,2 Millionen Euro. Die Beträge pro Jugendamt ist für dieses und nächstes Jahr angefügt, sie richtet sich in der Höhe nach der Zahl der Kinder im SGB II-Bezug.
Gefördert werden
1. Netzwerke mit Zuständigkeit für Frühe Hilfen
2. Familienhebammen und vergleichbare Berufe im Gesundheitswesen im Kontext „Früher Hilfen“ (Gesundheits-/Kranken- und Familiengesundheitspfleger bzw. –pflegerinnen)
3. Ehrenamtsstrukturen und eingebundene Ehrenamtliche im Kontext Früher Hilfen
Zwar sollen im Prinzip nur neue Maßnahmen und die Verstetigung von Modellprojekten gefördert werden, jedoch sollte es dem klugen Jugendamt gelingen, bisherige Maßnahmen als befristete Projekte und damit deren Verstetigung als neu darzustellen. 2014 oder 2015 soll die Bundesförderung allerdings ein Baustein eines umfassenderen Landesgesetzes über Frühe Hilfen und Kinderschutz werden. Daher können sich auch die Fördermodalitäten in 2-3 Jahren ändern.
Eine kurze Bewertung von mir: Das Bundeskinderschutzgesetz ist schon aufgrund seines Namens ganz nett, seine Inhalte sind aber seit vielen Jahren Praxis in sehr vielen Kommunen. Schön, dass es jetzt auch Geld dafür vom Bund gibt. Als Grüne unterstützen wir auch die Einbeziehung von Familienhebammen und der Schwangerenberatung in die Netzwerkarbeit zum Kinderschutz und für Frühe Hilfen außerordentlich. 
Es muss aber auch ein Qualitätsentwicklung vorangebracht werden und eine flächendeckend gute Vernetzungsarbeit. Hierzu sind noch weitere Schritte erforderlich, zu denen u.a. eine demnächst neu einzurichtende Landeskoordinierungsstelle und eine fundierte landesgesetzliche Grundlage gehören. Daran arbeiten wir weiter.
Das Gesamtkonzept und die Bund-Länder-Vereinbarung können gerne im Büro Andrea Asch abgerufen werden, wer Interesse daran hat.

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