LSBTI*-Rechte im Grundgesetz verankern!

Landtag Aktuell


Der dritte Artikel unseres Grundgesetzes lautet: „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“ Leider schützt dieser Artikel LSBTI* nur unzureichend vor Benachteiligung und Diskriminierung.
Wir Grüne fordern deshalb, dass LSBTI*-Rechte durch die Einfügung des Kriteriums der "sexuellen und geschlechtliche Identität" zu einem festen Bestandteil der im Grundgesetz verankerten Grund- und Menschenrechten werden. Dies entspräche auch der in weiten Teilen der Gesellschaft gelebten Vielfalt und Akzeptanz und wäre angesichts der der Verfolgungsgeschichte im Dritten Reich, aber auch im Nachkriegsdeutschland der 1950er und 1960er-Jahre, geboten.
Die Länder Berlin, Brandenburg, Bremen, Rheinland-Pfalz, Thüringen und Hamburg haben zu dem Thema bereits eine Bundesratsinitiative eingebracht. Wir fordern die Landesregierung dazu auf, sich der Bundesratsinitiative anzuschließen und die Geschichte der Verfolgung und Ausgrenzung von LSBTI*-Menschen in Nordrhein-Westfalen nach der Gründung 1946 aufzuarbeiten.

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