Digitalpakt für bessere Bildung ermöglichen

Landtag Aktuell

Seit der Föderalismusreform 2006 gilt ein Kooperationsverbot im Bildungsbereich. Der Bund darf die Länder seitdem nur über bürokratische Umwege bei der Finanzierung von Bildungsaufgaben unterstützen. Bei der Digitalisierung steht auch die schulische Bildung vor großen Herausforderungen. Das Land hat mit dem rot-grünen Programm „Gute Schule 2020“ vorgelegt. Nun sollte der Digitalpakt des Bundes folgen, mit dem insgesamt fünf Milliarden Euro in die Digitalisierung von Schulen in Deutschland investiert werden sollen. Die Schulen in Nordrhein-Westfalen würden von rund einer Milliarde Euro profitieren.
Damit das Geld aus dem Digitalpakt fließen kann, muss jedoch das Kooperationsverbot aufgeweicht werden. Die von GRÜNEN und FDP bevorzugte Aufhebung des Kooperationsverbots fand im Bundesrat keine Mehrheit. CDU/CSU, SPD, FDP und GRÜNE im Bundestag einigten sich deswegen auf eine andere Lösung: Mit der Änderung des Art. 104c GG soll dem Bund ermöglicht werden, Finanzhilfen für gesamtstaatlich bedeutsame Investitionen sowie mit diesen verbundene Kosten der Länder und Gemeinden in der Bildungsinfrastruktur zu leisten.
Mehrere Landesregierungen, darunter auch Schwarz-Gelb in NRW, wollen nun auch diese Lösung im Bundesrat blockieren. Sie wollen offenbar in der nächsten Bundesratssitzung am 14. Dezember den Vermittlungsausschuss anrufen.
Laschet begründete seinen Widerstand unter anderem damit, dass die Bildungshoheit der Länder in Gefahr sei. Es handelt sich aber ausschließlich um Investitionsprogramme, die der Bund nur im Einvernehmen mit den Ländern auflegen kann, diese Kritik ist also gegenstandlos.
So riskiert die Landesregierung die Bildungschancen der Schüler*innen in Nordrhein-Westfalen. Wir fordern in unserem Antrag, dass die Landesregierung ihre Verweigerungshaltung aufgibt und den Weg frei macht für eine zügige und unbürokratische Umsetzung des Digitalpakts.

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