Stefan Engstfeld: „Damit dient er den Interessen der Anbieter von Spielhallen und Wettbüros wesentlich mehr als dem Spielerschutz und dem Interesse der Kommunen“

Zum Entwurf der Landesregierung zur Umsetzung des Glücksspielstaatsvertrag - zweite Lesung

Stefan Engstfeld (GRÜNE): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Gesetzentwurf richtet den Fokus ganz klar auf die Liberalisierung des Glücksspiels. Damit dient er den Interessen der Anbieter von Spielhallen und Wettbüros wesentlich mehr als dem Spielerschutz und dem Interesse der Kommunen an einer sinnvollen Innenstadtgestaltung.

Die kommunalen Spitzenverbände haben das in ihrer Stellungnahme mehr als deutlich gemacht. Ich zitiere einmal aus der Stellungnahme für den Hauptausschuss:

„Die vorgesehene Regelung läuft dem Spielerschutzgedanken und den Interessen der Kommunen an einer angemessenen Regulierung des Glücksspielmarktes zuwider. Diese vorgesehene Liberalisierung würden die jahrelangen Bemühungen vieler Kommunen um eine Reduzierung des Spielhallenangebots auf der Grundlage der glücksspielrechtlichen Regelungen konterkarieren.“

Zum Thema „Verbundverbot“ wird dann ausgeführt:

„Ziel des Verbundverbots ist es, dass an einem Standort nur noch eine Spielhalle zugelassen werden darf. Damit wird ein baulicher Verbund verschiedener Spielhallen, insbesondere ein Betrieb in demselben Gebäude oder Gebäudekomplex grundsätzlich ausgeschlossen. Hiermit sollen die vom Glücksspiel in Spielhallen ausgehenden Suchtgefahren vermieden werden. Die Regelungen dienen insbesondere dem Schutz von Kindern und Jugendlichen. Sie sind ein besonderes wichtiges Gemeinwohlziel, weil Spielsucht zu schwerwiegenden Folgen für die Betroffenen selbst, für ihre Familien und für die Gemeinschaft führen kann. … Es ist nicht nachvollziehbar, warum der Gesetzgeber von dieser Einschätzung abweicht. Das Verbundverbot und auch das Abstandsgebot soll die Spielhallendichte begrenzen und damit zu einer Beschränkung des Gesamtangebots an Spielhallen führen.“

– Zitat Ende. – Meine sehr geehrten Damen und Herren, außer unserem Fazit ist dem eigentlich nichts hinzuzufügen:

Mit dem heutigen Beschluss werden Abstände zwischen Wettbüros und Spielhallen verkürzt, anstatt diese zu erhöhen.

Auch aus städtebaulicher Sicht wäre es hingegen nötig, den Kommunen mehr Möglichkeiten zur Eindämmung der Flut von Wettannahmestellen und Spielhallen an die Hand zu geben. Dies geschieht durch das Ausführungsgesetz nicht. Der Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen im Hauptausschuss hat daran wenig geändert, und deswegen werden wir das Ausführungsgesetz hier und heute ablehnen. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.

(Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der SPD)

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