Simon Rock (GRÜNE): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im schwarz-grünen Koalitionsvertrag ist eine Modernisierungsoffensive für den öffentlichen Dienst vereinbart. Der nun vorliegende Gesetzentwurf zeigt aus meiner Sicht sehr eindeutig: Schwarz-Grün liefert.
Der Gesetzentwurf reiht sich in eine Reihe von bereits beschlossenen Verbesserungen wie der Eins-zu-eins-Übernahme des letzten Tarifergebnisses und A13 für alle Lehrkräfte ein. Er ist – so viel kann man sagen – auch nicht der letzte Schritt der Modernisierung des öffentlichen Dienstes in unserem Land. Denn der öffentliche Dienst wird durch ein modernes Laufbahnrecht attraktiver für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und leistungsfähiger im Sinne von allen Bürgerinnen und Bürgern in diesem Land.
Die Landesregierung hat das Landesbeamtengesetz und die Laufbahnverordnung in den Blick genommen und vor dem Hintergrund der konkreten Erfahrungen in den Behörden, des Austauschs mit Beschäftigten und Verbänden sowie eines Ländervergleichs Themenfälle identifiziert, die noch moderner gestaltet werden können.
Ganz konkret sieht der Gesetzentwurf nun eine Vielzahl von Verbesserungen der Rahmenbedingungen im öffentlichen Dienst vor. Ich will an dieser Stelle – keine Sorge – nicht alle zitieren, aber einmal die drei prägnantesten Beispiele herausgreifen.
Zum Ersten sollen die Personalstellen in den Behörden flexiblere und eigenständigere Entscheidungen treffen können. Das ist unglaublich wichtig; denn genau das garantiert individuelle und praxistaugliche Lösungen vor Ort, also da, wo die Entscheidungen am besten getroffen werden können.
Zum Zweiten sollen die Hindernisse für die Karriereentwicklung abgebaut und insbesondere der Quereinstieg in die jeweiligen Laufbahnen des öffentlichen Dienstes durch den Gesetzentwurf gefördert werden.
Hierzu soll unter anderem die Möglichkeit geschaffen werden, hauptberufliche Tätigkeiten außerhalb des öffentlichen Dienstes auf die Probezeit anzurechnen.
Zum Dritten soll Beamtinnen und Beamten, die ein kommunales Wahlamt übernehmen, die Rückkehr in ihr ehemaliges Beamtenverhältnis ermöglicht werden, wenn sie aus dem Landesdienst kommen. Mit dieser Regelung steigern wir eindeutig die Attraktivität des kommunalen Wahlamtes.
Das sind drei sehr wichtige und sehr richtige Maßnahmen, die wir als grüne Fraktion selbstverständlich unterstützen.
In der öffentlichen Stellungnahme des Deutschen Gewerkschaftsbundes zur Verbändeanhörung wird der Gesetzentwurf ausdrücklich begrüßt. Der Gesetzentwurf beinhaltet nach den Aussagen des DGB Schritte auf dem Weg zu einem modernen Beamtenrecht in Nordrhein-Westfalen. Mit dem Gesetzentwurf könne dem Fachkräftemangel in der öffentlichen Verwaltung entgegengetreten werden. Das ist keine Aussage von uns, sondern eine des Deutschen Gewerkschaftsbundes. Wenn Sie an dem Gesetzentwurf so viel zu kritisieren haben, können Sie das vielleicht zumindest mal zur Kenntnis nehmen.
Selbstverständlich – das ist nicht nur das Recht, sondern auch die Aufgabe von Gewerkschaften – fordern diese weitere Schritte zur Attraktivierung des öffentlichen Dienstes. Ich kann Ihnen sagen: Genau daran arbeiten Landesregierung und regierungstragende Fraktionen Tag für Tag sehr intensiv.
Einige Regelungen im vorliegenden Gesetzentwurf wie das Rückkehrrecht für kommunale Wahlbeamtinnen und Wahlbeamte legen einen zeitnahen Abschluss der parlamentarischen Beratung vor der Sommerpause in jedem Fall nahe. Gleichzeitig muss ein so umfangreiches und wichtiges Gesetz wie dieses in einem ordentlichen parlamentarischen Verfahren beraten werden können. Wir werden es selbstverständlich auch in dem Verfahren beraten.
Deshalb freue ich mich, dass wir unter den Fraktionen sehr schnell ein geeignetes Verfahren vereinbaren konnten. Ich freue mich auf die weiteren Debatten im Ausschuss und die Anhörung. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
(Beifall von der CDU und den GRÜNEN)