Sigrid Beer: „Dieses Miteinander im religiösen Dialog – als Gegenüber des Staates – ist genau das, was wir brauchen“

Anträg der Fraktionen von SPD sowie von CDU und FDP zum islamischen Religionsunterricht

Sigrid Beer (GRÜNE): Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Es zeigt sich sehr deutlich, dass die AfD sich weder in Religion noch im Religionsverfassungsrecht auskennt –
(Markus Wagner [AfD]: Sie müssen es ja wissen!)
und schon gar nicht in der Frage eines konfessionell-kooperativen Unterrichts, wie er in Nordrhein-Westfalen glücklicherweise durchgeführt wird. Er wird übrigens auch von den christlichen Konfessionen auf den Weg gebracht, sodass wir nicht einen weiter separierenden Unterricht haben werden. Das ist mit dem ersten Beiratsmodell in Bezug auf den islamischen Religionsunterricht schon gelungen.
Ich bin sehr froh darüber, dass die Landesregierung und die regierungstragenden Fraktionen das Beiratsmodell weiterentwickeln wollen. Das finde ich grundsätzlich richtig, und das werden wir auch unterstützen. Die nötigen Fragen werden wir in der Tat noch in der Anhörung klären, und ich hoffe, dass wir anschließend zu einem gemeinsamen Gesetzentwurf kommen werden, der so auch durch die breite Mehrheit getragen wird.
Ich muss gestehen, dass ich die Initiative der SPD nicht verstanden habe. Denn wir wissen, dass in diesem Beiratsmodell, welches nun ausläuft, ganz klar war, dass der Sitz der DITIB ruht. Ministerin Löhrmann hatte darauf hingewirkt – und zwar aus guten Gründen. Diesen Zustand wollen wir nicht verlängern, sondern wir wollen es weiterentwickeln.
Es ist schon darauf hingewiesen worden, dass es auch Vereinbarungen – öffentlich-rechtliche Verträge – mit den muslimischen Verbänden gibt.
(Eva-Maria Voigt-Küppers [SPD]: Das hat Frau Kapteinat doch erklärt!)
In der Tat ist Art. 79 und die Frage der Grundrechte und der Bindung an diese ein entscheidender Faktor für die Zusammenarbeit. Dabei wird trotzdem die Neutralität des Staates im Verhältnis zu den islamischen religiösen Verbänden gewahrt. Das ist wichtig. Wir gehen einen weiteren Schritt in Richtung Art. 7 des Grundgesetzes. Genau so ist es angelegt.
Wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass es die islamischen Verbände, die derzeit im Beirat vertreten sind, nicht geschafft haben, Religionsgemeinschaften zu werden, und nicht nur nach meiner alleinigen Einschätzung erfüllen sie auch nicht die Voraussetzungen dafür. Deshalb ist es richtig, die Pluralität der Muslime und Muslima im Land abzubilden und den Beirat zu öffnen sowie gegenüber denjenigen, die den im Religionsverfassungsrecht angelegten Kriterien entsprechen, zu beschreiben, wie sie sich weiterentwickeln können, sodass sie sich auf der Basis des Grundgesetzes und im Rahmen des Religionsverfassungsrechts entsprechend formieren können. Das ist die Ausgangsbasis.
Ich will nun keine rückwärtsgewandten Debatten führen, weil wir uns hier auch nicht im Sandkasten befinden, sondern über ein sehr wichtiges Gesetz sprechen. Ich bin froh darüber, dass erstens die Landesregierung dem Weg von Sylvia Löhrmann folgt und ihn weiterentwickelt und wir zweitens keine Konstruktionen haben, wie sie in Hessen durch die damalige Bildungsministerin Beer – wir sind übrigens nicht verwandt oder verschwägert – und den Justizminister Hahn auf den Weg gebracht wurden, nämlich Einzelverträge mit DITIB oder der Ahmadiyya zu machen. Stattdessen wollen wir einen gemeinsamen islamischen Unterricht haben, der auf eine ganz andere Basis gestellt wird.
Ich will auch nicht zu den Äußerungen sowohl von Serap Güler wie auch von Joachim Stamp nachkarten, wie sie in der Auseinandersetzung mit der Rolle der DITIB in der Kooperation getätigt wurden. Ich glaube, seitdem Sie in der Regierungsverantwortung sind, wissen Sie genau, wie komplex die Sache ist. In der Zielsetzung sind Sie nicht weit von dem entfernt, was Sylvia Löhrmann damals angelegt hat und wir im Parlament mit breiter Zustimmung verabschiedet haben.
(Beifall von den GRÜNEN – Zuruf von Josef Hovenjürgen [CDU]) Das ist die Basis, auf der wir es miteinander weiterentwickeln wollen.
Deshalb werden wir in der Anhörung genau diese religionsverfassungsrechtlichen Fragen klären, die Aspekte vertiefen und diskutieren. Ich hoffe, dass wir am Ende das Recht auf religiöse Bildung für muslimische Kinder in Nordrhein-Westfalen auf eine breite Grundlage stellen und einen gemeinsamen Weg einschlagen werden. Die Muslime haben ein Recht auf religiöse Bildung – und zwar staatlich gesichert, in deutscher Sprache und mit in Deutschland ausgebildeten Lehrern und Lehrerinnen.
Ich bin ganz besonders glücklich darüber, dass vor zwei Wochen in Paderborn durch Bundesförderung das Zentrum für Islamische Theologie etabliert werden konnte. Es werden vier Professuren aufgebaut, und wir werden einen weiteren Standort in Nordrhein-Westfalen haben, an dem die Lehrerausbildung stattfindet.
Dieser Standort in Paderborn hat eine ganz besondere Qualität – obwohl ich Münster auch sehr schätze. Hier wird komparativ miteinander gearbeitet – die evangelische und die katholische Fakultät arbeiten mit dem Zentrum für Islamische Theologie und mit den Jüdischen Studien zusammen. Das ist wirklich einmalig in Nordrhein-Westfalen.
Dieses Miteinander im religiösen Dialog – als Gegenüber des Staates – ist genau das, was wir brauchen. Das werden wir miteinander gut gestalten können.
(Beifall von den GRÜNEN)

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