Mehrdad Mostofizadeh: „Offensichtlich mit der heißen Nadel gestrickt“

Zum Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU und FDP zum Baugesetzbuch - zweite Lesung

Mehrdad Mostofizadeh

Mehrdad Mostofizadeh (GRÜNE): Am 03. November 2021 hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass die Möglichkeit zur Erhebung von Erschließungsbeiträgen nach den §§ 123 ff. BauGB zeitlich zu befristen ist.

Aus diesem Grund begrüßen wir grundsätzlich, dass die Landesregierung dieses Urteil des Bundesverfassungsgerichtes noch in dieser Legislaturperiode umsetzen wird. Ich möchte betonen, dass ich es ausdrücklich anerkenne, dass sie an dieser Stelle wie im vergangenen Dezember versprochen, in nur fünf Monaten gesetzliche Klarheit schaffen.

Ich kann Ihnen an dieser Stelle aber natürlich den Vergleich mit der Frage der Erhebung der Straßenausbaubeiträge nach §8 KAG nicht ersparen. Hier haben Sie, sehr geehrte Landesregierung, Selbiges in den vergangenen fünf Jahren leider nicht gewollt. Angeblich wollen Sie ja jetzt, nur können Sie nun nicht mehr, denn am 15. Mai wird Ihre Koalition voraussichtlich Geschichte sein.

Doch zurück zur Sache. Was – wie gesagt – grundsätzlich zu begrüßen ist, ist leider wie so oft in den vergangenen Wochen ganz offensichtlich mit der heißen Nadel gestrickt.

Und dabei haben Sie sich ganz in der Tradition Ihrer „Entfesselungskünste“ mal eben an den Maximalpositionen orientiert, die man in anderen Bundesländern finden kann. Und das zunächst sowohl für zukünftige Verfahren, als auch rückwirkend. Wieder einmal mussten Ihnen die Kommunen vorrechnen, welchen finanziellen Schaden Sie da anrichten. Mit dem Änderungsantrag der Regierungsfraktionen ermöglichen Sie unseren Städten und Gemeinden nun wenigstens begonnene Beitragsverfahren ordentlich und fristgerecht abschließen zu können. Das müssen Sie auch, denn diese Beiträge sind in die Haushalten längst eingeplant.

Wir hätten uns darüber hinaus gewünscht, dass Sie die Warnungen der Kommunalen Spitzenverbände auch in Bezug auf die Zehnjahresfrist für neue Verfahren ernst genommen hätten. Sie warnen vor Einnahmeausfällen im zweistelligen Millionenbereich. Und die Kommunen machen ja auch einen guten Kompromissvorschlag. Mit einer Fristsetzung auf 15 Jahre hätten Sie an dieser Stelle aus unserer Sicht für einen faireren Lastenausgleich gesorgt.

Denn – und ich habe da eigentlich von niemandem hier im hohen Hause anderes vernommen – grundsätzlich kann es nicht wünschenswert sein, dass eine zu enge Fristsetzung am Ende dazu führt, dass Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer zwar von der Planwertsteigerung profitieren, sich an den öffentlichen Erschließungskosten aber regelmäßig nicht beteiligen.

Aus diesem Grunde werden wir uns enthalten.

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