Der Antrag „Nordrhein-Westfalen zum Vorreiter einer Drohneninfrastruktur machen“
Martin Metz (GRÜNE): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Selten fühlt es sich so gut an wie an einem solchen Tag, diesen Gruß an die demokratischen Fraktionen zu richten.
(Beifall von den GRÜNEN)
Der Übergang von Drohen zu Drohnen fällt mit dem neuen Tagesordnungspunkt natürlich schwer, aber ich kann Ihnen sagen – um die Metaphorik zu bedienen –, dass manche, die jetzt einen Höhenflug fühlen mögen, hoffentlich bald den Absturz erleben werden.
(Beifall von den GRÜNEN)
Zum Thema „Drohnen“: Im Verkehrsbereich gibt es das, was auf der Erdoberfläche stattfindet. Lkws und Pkws fahren über Straßen, Züge fahren über Schienen. Wir haben dann noch den Luftverkehr im oberen Luftraum, in der Höhe von mindestens einigen Hundert Metern, nicht bei Start oder Landung, aber bis hin zu 12 Kilometern. Das ist der Luftverkehr, der insbesondere der Überwindung großer Distanzen dient.
Der Verkehr mit Drohnen erschließt potenziell den Raum dazwischen, den unteren Luftraum, eben für kürzere Distanzen. Gesteuert und gemanagt werden soll er über sogenannte U-Spaces.
Drohnen können bei der Erfassung und Auswertung eingesetzt werden; Kollege Schwarzkopf hat eben schon einiges dazu gesagt. Das hilft zum Beispiel in der Landwirtschaft oder bei der Kontrolle von Infrastruktur und Leitungen. Insbesondere über Künstliche Intelligenz erschließen sich so völlig neue Potenziale.
Die Warenlieferung mit Drohnen kann in bestimmten Anwendungsfällen ein ebenso großes Potenzial haben. Ich nenne das Beispiel aus Lüdenscheid, wo die Zulieferung an bestimmte Unternehmen erfolgt, und zwar schneller, als es vielleicht anders ginge. Das Gleiche gilt etwa für eilige Medikamente.
Wenn man diese Chancen klug nutzt, dann hat man einen deutlichen Gewinn. Denn warum sollte man immer für eine 1,5 kg schwere Lieferung ein 1,5 t schweres Kraftfahrzeug auf die Straße jagen? Es macht vor allem in Ballungsräumen mit viel Verkehr oder in topografisch anspruchsvollen Gebieten Sinn, den Drohnenverkehr zu nutzen.
Wenn man das tut, dann ist das in mehrfacher Hinsicht ein Gewinn: für die Unternehmen, Kunden sowie Patientinnen und Patienten, die schneller an ihre Lieferungen kommen. Es ist ein Gewinn für die Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer auf den Straßen, die mit weniger Lieferfahrzeugen um den knappen Platz konkurrieren. Es ist ein Gewinn für Umwelt- und Klimaschutz, wenn Emissionen sinken. Es kann auch ein Gewinn für unser Land Nordrhein-Westfalen sein, indem wir in einem bestimmten Bereich führend sind und damit Innovationen und Arbeitsplätze schaffen.
Dabei ist klar: Drohnenverkehr muss sozialverträglich sein. Die Risiken müssen minimiert werden, die Menschen dürfen sich möglichst nicht gestört fühlen oder durch diesen Flugverkehr gar in Gefahr geraten. Zudem muss er ökologisch verträglich sein, indem bestimmte sensible Gebiete ausgeschlossen werden. Das wird gewährleistet.
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt bereits verschiedene Initiativen. Das soll fortgesetzt werden, beispielsweise durch mehr Reallabore, um die Potenziale von Lieferdrohnen auszuweiten.
Es kommt jetzt bei allen Akteuren – egal, ob EU, Bund, Land oder auch den Privaten – darauf an, dass die EU-Regelungen in Deutschland so umgesetzt werden, dass die Chancen der Drohnen im Wirtschaftsverkehr genutzt werden können.
Wir in NRW erschließen neue Möglichkeiten mit dem Drohnenverkehr über die Implementierung der U-Spaces. Wir nutzen die Chancen der Drohnentechnologie in Nordrhein-Westfalen für Wirtschaft und für Umwelt. Wir in NRW sind dann ganz weit vorne, wenn es nach oben geht. Das unterstützen wir mit unserem Antrag und werben um Zustimmung. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall von der CDU)