Eileen Woestmann (GRÜNE): Verehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Ich hätte ehrlicherweise nicht gedacht, dass ich dieses SGB-VIII-Ausführungsgesetz einmal mit so viel Elan und Eifer verhandeln würde. Ich freue mich sehr, dass wir dieses Gesetz heute verabschieden können.
Ich würde meine Redezeit gerne nutzen, um auf die vier gestern von uns eingereichten Änderungsanträge einzugehen.
Der erste Punkt betrifft die größte und vor allem die wichtigste Änderung, die wir in diesem Ausführungsgesetz vornehmen, nämlich die Frage der Rückgabe der Jugendämter. Immer wieder wurde die Bitte kleinerer Kommunen an uns herangetragen, ihr Jugendamt an den Kreis zurückgeben zu können. Das wird vor allem damit begründet, dass es aufgrund der aktuellen Fachkräfteproblematik schwierig ist, die Aufgaben aufrechtzuerhalten.
Aktuell können Jugendämter noch nicht zurückgegeben werden. Mit der Änderung des Ausführungsgesetzes wird es möglich. Herr Maelzer, Sie haben einen sehr zentralen Punkt angesprochen, nämlich die Frage, wie dieser Übergang überhaupt gestaltet wird. Im Gesetzentwurf der Landesregierung war das Benehmen geregelt. Der Landkreistag hat das Einvernehmen gefordert.
Das Problem beim Benehmen ist – Sie haben es gesagt –: Die Kommune kann dem Kreis das Jugendamt quasi vor die Füße kippen und sagen, dass er es bitte für die Kommune übernehmen solle.
Das Problem beim Einvernehmen ist: Der Kreis kann sagen, dass er es nicht macht. Dann entsteht eine ganz große Problematik: Wer ist dann in der Zeit für die Jugendhilfe zuständig?
Für uns als regierungstragende Fraktion war gemeinsam mit der FDP klar, dass es so nicht funktioniert. Es muss sehr klar geregelt werden, wie der Kinderschutz in einer solchen Situation gewährleistet wird und die Arbeit in den Jugendämtern weitergehen kann.
(Beifall von den GRÜNEN und der CDU)
Wir haben intensiv daran gearbeitet, einen Kompromiss zu finden. Glauben Sie mir: Es ist gar nicht so einfach, einen Kompromiss zwischen Benehmen und Einvernehmen zu finden.
(Heiterkeit von Dr. Dennis Maelzer [SPD] und Dr. Julia Höller [GRÜNE])
Das ist gelungen. Ich finde ihn gut und bin davon überzeugt, dass wir damit einen sowohl für die Kommunen als auch für die Kreise richtigen und gangbaren Weg finden.
(Beifall von den GRÜNEN und der CDU)
In unserem zweiten Änderungsantrag gehen wir auf die Frage der Beteiligung von jungen Menschen gerade im Jugendhilfeausschuss ein. Aktuell ist nicht vorgesehen, dass junge Menschen als beratende Mitglieder Teil der Jugendhilfeausschüssen sind.
Der Gesetzentwurf der Landesregierung beinhaltet den Vorschlag der Jugendringe, was wir prinzipiell nicht verkehrt finden. Dennoch muss man sagen: Es ist immer richtig, nicht nur über, sondern mit jungen Menschen zu sprechen. Dementsprechend wurde von verschiedenen Seiten die Bitte an uns herangetragen, nicht nur die Jugendringe, sondern auch die Jugendselbstvertretungen in den Blick zu nehmen.
Sie haben recht: Es gibt verschiedene Jugendselbstvertretungen. Ich bin allerdings davon überzeugt, dass die Kommunen in ihrer Weisheit auch entscheiden können, was vor Ort bei ihnen vorrätig ist, welche Jugendgremien es gibt, welche Jugendselbstvertretungsgremien es gibt und welche da auch beteiligt werden können. Das ist die zweite Änderung.
Die dritte Änderung, auf die ich gern noch eingehen möchte, ist die Frage nach den Betriebserlaubnisverfahren. Die Betriebserlaubnisverfahren waren aktuell gleich geregelt für die teilstationären und die stationären Einrichtungen, wobei man sagen muss, dass die teilstationären Einrichtungen die Kitas sind und die stationären Einrichtungen alle weiteren, wo Kinder auch über Nacht sind. Die Rückmeldung war, dass die Verfahren für die teilstationären Einrichtungen, also die Kitas, teilweise sehr aufwendig waren und es deswegen sehr schwierig war, die betreffenden Menschen mit an den Tisch zu bekommen, die laut Gesetz vorgesehen waren.
Wir haben aber auch die Rückmeldung bekommen, dass es für die stationären Einrichtungen ein sehr gutes Verfahren ist. Dementsprechend haben wir uns darauf geeinigt, einen Weg zu finden, der beidem gerecht wird und mit dem sowohl für die teilstationären Einrichtungen eine Vereinfachung des Verfahrens einhergeht als auch für die stationären Einrichtungen das bestehende gute Verfahren erhalten bleibt.
Die Ombudsstellen werden noch mal verbindlicher gestärkt. Es ist gerade in Konfliktsituationen wichtig, dass es ein Angebot gibt, wo Menschen sich noch mal unabhängig vom Jugendamt beraten lassen können. Dementsprechend war es wichtig, da eine höhere Verbindlichkeit reinzubekommen.
Der Änderungsantrag, der heute dazugekommen ist, ist nicht mit heißer Nadel gestrickt worden, sondern beinhaltet einfach den Fakt, dass in § 5 Absatz 2, also bei der Frage nach beratenden Mitgliedern in den Jugendhilfeausschüssen, die Vervollständigung der Liste um die Jugendringe und die Jugendselbstvertretung vollzogen werden musste. Das gilt auch für die Stellvertreter, weil wir natürlich auch wollen, dass junge Menschen eine Stellvertretung haben. Dementsprechend wird die Fassung von 1 bis 9 auf 1 bis 11 ergänzt, damit auch die Jugendselbstvertretung und die Jugendringe, die ihre Mitglieder entsenden, eine Stellvertretung als Beratungsmitglied in den Jugendhilfeausschuss entsenden können. – Vielen Dank.
(Beifall von den GRÜNEN und der CDU)