Benjamin Rauer (GRÜNE): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Die Landesregierung hat eine neue Fassung des § 35 Abs. 7 des Abschiebungshaftvollzugsgesetzes vorgelegt, um auf die neue Situation in der Unterbringungseinrichtung für Ausreisepflichtige in Büren zu reagieren.
Unter anderem durch Neuregelungen des Bundes im Bereich „Abschiebungen“ gibt es derzeit mehr untergebrachte Personen in der UfA in Büren. Als Mitglied des Beirates der UfA begrüße ich ausdrücklich, dass die Landesregierung eine sinnvolle Lösung präsentiert, um den vermehrten Personalbedarf zu decken.
Durch die neue Grundlage kann die Wahrnehmung von Abschiebungshaftvollzugsaufgaben vorübergehend auf Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeibezugsbeamte im Ruhestand sowie auf Justizvollzugsbeamtinnen und Justizvollzugsbeamte im Ruhestand übertragen werden. Es muss sichergestellt sein, dass jederzeit ausreichend geschultes Personal zur Aufsicht der in der Einrichtung in Büren Untergebrachten verfügbar ist. Natürlich ist hierbei wichtig, dass bei jeder Neueinstellung auch eine gute Einarbeitung und Fortbildung durchgeführt wird.
Wichtig ist jedoch auch, immer wieder zu prüfen, dass nur Ausreisepflichtige, deren Ausreise tatsächlich vollzogen werden kann, der Anstalt in Büren durch die Ausländerbehörden zugeführt werden.
Auch wenn der Begriff „Abschiebehaft“ ein anderes Bild vermittelt, ist zu betonen, dass es sich bei der Unterbringungseinrichtung für Ausreisepflichtige nicht um einen Strafvollzug handelt, sondern immer nur auf richterliche Anweisungen sichergestellt werden soll, dass sich Ausreisepflichtige der geplanten Ausreisemaßnahme nicht entziehen können. Das klingt nüchtern, technokratisch, fast harmlos. Doch was sich dahinter verbirgt, ist das Gegenteil. Abschiebehaft bedeutet, Menschen unter strafhaftähnlichen Bedingungen einzusperren, und zwar nicht, weil sie eine Straftat begangen haben, sondern einzig und allein, weil sie keinen gültigen Aufenthaltstitel besitzen. Die Frage der Notwendigkeit von Abschiebehaft muss auf der Bundesebene beantwortet werden.
Die Änderung des Gesetzes über den Vollzug der Abschiebehaft in Nordrhein-Westfalen ist auch eine richtige Maßnahme, um die aktuell hohe Belastung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der UfA zu verringern. Ich danke den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der UfA für ihren großen Einsatz danken. Außerdem danke ich der Ministerin und dem Ministerium für diesen Gesetzentwurf und hoffe auf eine breite Zustimmung. – Vielen Dank.
(Beifall von den GRÜNEN)