Anja von Marenholtz (GRÜNE): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleg*innen der demokratischen Fraktionen! Der öffentlich-rechtliche Rundfunk erfüllt eine zentrale Rolle in unserer Demokratie. Der verantwortungsvolle und sparsame Umgang mit den Beiträgen der Bürger*innen ist für die Akzeptanz des ÖRR natürlich von höchster Wichtigkeit, um unabhängige Berichterstattung, Meinungsvielfalt und kulturelle Teilhabe zu gewährleisten.
Der vorliegende Gesetzentwurf der FDP mag Deckelungen der Intendant*innengehälter auf den ersten Blick als Beitrag zu einem wirtschaftlichen Umgang mit den Mitteln des öffentlich-rechtlichen Rundfunks erscheinen lassen. Wie die Beratungen im Ausschuss für Kultur und Medien und die Stellungnahmen der Sachverständigen deutlich gemacht haben, ist dieser Ansatz jedoch deutlich zu kurz gesprungen. Einzelmaßnahmen ohne Gesamtkonzept schaffen nämlich keine nachhaltige Lösung.
Das Kernproblem des Gesetzentwurfs liegt in seiner einseitigen Fokussierung auf die Vergütung der Intendant*innen. Damit wird suggeriert, dass eine Deckelung der Gehälter entscheidend zur Wiederherstellung des Vertrauens in den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und zu einer drastischen Kostensenkung beitragen könnte. Weder die Anhörung noch die Debatte im Ausschuss haben diese Annahme bestätigt, vielmehr wurde deutlich, dass eine solche Regelung allenfalls symbolische Wirkung hätte, während ihre tatsächlichen Auswirkungen auf die Kosten nur marginal blieben.
Die Deckelung der Intendant*innengehälter stellt kein adäquates Mittel zur Reduzierung der Ausgaben im öffentlich- rechtlichen Rundfunk dar, dafür ist das eine zu kleine Stellschraube. Stattdessen bringt der Entwurf rechtliche Unsicherheiten, insbesondere im Hinblick auf bestehende Verträge.
Die Stellungnahmen der Sachverständigen haben deutlich gemacht, dass rückwirkende Eingriffe in bestehende Verträge juristisch problematisch sein könnten. Eine Gesetzesänderung, die mehr Unsicherheit als Klarheit mit sich bringt, verfehlt eindeutig ihren Zweck. Hinsichtlich des Reformbedarfs stimmen wir zu, aber das muss ganzheitlich und fundiert geschehen.
Ferner setzt der Sechste Medienänderungsstaatsvertrags, der kürzlich beschlossen wurde, bereits richtige Rahmenbedingungen für eine Anpassung der Gehaltsstrukturen im öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Sie orientieren sich an Vergütungen im öffentlichen Sektor, bleiben dabei aber flexibel und ermöglichen länderspezifische Anpassungen. Die Rundfunkanstalten stehen nicht nur inhaltlich, sondern auch personell im Wettbewerb, sei es mit privaten Medienhäusern oder anderen öffentlichen Institutionen.
Der vorliegende Entwurf sieht jedoch keine Öffnungsklausel vor, die erforderlich wäre, um die Konkurrenzfähigkeit des WDR bei Personalentscheidungen zu gewährleisten. Der Gesetzentwurf der FDP ist daher weder praktikabel noch zielführend. Die Steigerung der Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist wichtig, darf aber nicht auf Kosten rechtlicher Stabilität und Sicherheit gehen. Der Fokus darf nicht allein auf den Gehältern liegen, ebenso wichtig sind Transparenz, hochwertige Programmgestaltung und eine stärkere Einbindung der Gesellschaft. Statt isolierter Maßnahmen braucht es eine durchdachte und nachhaltige Struktur für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk wie sie der Medienstaatsvertrag und die Arbeit der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs bereits vorgeben. Daher lehnen wir Ihren Antrag ab. – Vielen Dank.
(Beifall von den GRÜNEN und der CDU)