Änderungsantrag der Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/13895
Simon Rock (GRÜNE): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das neue Laufbahnrecht ist ein wichtiger Baustein der Modernisierungsoffensive dieser Koalition zum öffentlichen Dienst. Wir verbessern die Rahmenbedingungen für unsere Beamtinnen und Beamten durch eine Vielzahl von Maßnahmen.
So erleichtern wir den Quereinstieg und die Aufstiegsmöglichkeiten, denn wir haben eine Vielzahl an Interessentinnen und Interessenten außerhalb des öffentlichen Dienstes, die sich eine Karriere in der Landesverwaltung vorstellen könnten, wenn die Rahmenbedingungen stimmen. Genau die passen wir mit diesem Gesetz an, und zwar zum einen über die Anrechenbarkeit von hauptberuflicher Tätigkeit außerhalb des öffentlichen Dienstes auf die Probezeit, zum anderen über die Anrechenbarkeit von jedweder Teilzeitbeschäftigung auf die Probezeit in vollem Umfang.
Durch ein Rückkehrrecht für kommunale Wahlbeamtinnen und Wahlbeamte machen wir es attraktiver, vor Ort als Bürgermeister oder Beigeordnete zu kandidieren. Natürlich gilt auch hier, dass sich diese Personengruppe wie auch alle anderen Beamten zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen und offensiv für deren Einhaltung eintreten muss. In der Gesetzesbegründung ist dies ausdrücklich klargestellt.
Wir stärken mit dem Gesetzentwurf auch das Leistungsprinzip. So wird der öffentliche Dienst zum einen auch für die Menschen attraktiver, die sich bereits für ihn entschieden haben. Zum anderen lassen sich so auch leichter hochqualifizierte und motivierte Fachkräfte gewinnen. Das ist gerade in Zeiten des Fachkräftemangels enorm wichtig.
Mehr Flexibilität in den Behörden ist richtig und wichtig. Diese ermöglichen wir. Das hat die Anhörung so bestätigt.
Trotzdem gab es in der Anhörung auch Kritik. Das wollen wir nicht verschweigen. Mehrere Sachverständige betonten beispielsweise die Bedeutung des Landespersonalausschusses und seiner Kontrollfunktion bei Beförderungen. Genau darauf reagieren wir mit unserem Änderungsantrag. Wir definieren klare Ausnahmekriterien, wann eine Beförderung unmittelbar nach der Probezeit möglich ist und wann die Entscheidung im Einzelfall dem Landespersonalausschuss vorbehalten bleiben soll. Denn Leistung soll sich auch im öffentlichen Dienst noch stärker lohnen und in schnelleren Beförderungen niederschlagen. Genau das ermöglichen wir als Koalition.
(Beifall von den GRÜNEN und Matthias Kerkhoff [CDU])
Gleichzeitig wollen wir – das will ich betonen – das von einigen Sachverständigen befürchtete Missbrauchspotenzial durch diesen klaren Kriterienkatalog vermeiden. Wir handeln an der Stelle. – Das ist der eine Teil.
Wir verkürzen außerdem die Mindestdauer der sogenannten Außenrotation von 24 auf 18 Monate. Damit fehlen die Beamtinnen und Beamten weniger lange in ihrer Ursprungsbehörde. Die Regelung ist damit auch familienfreundlicher. Denn gerade bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf kommt uns als Land doch eine Vorbildfunktion zu.
Entscheidend für das Funktionieren des Staates sind die Beschäftigten. Durch ein modernes Laufbahnrecht wird der öffentliche Dienst für sie attraktiver und ist insgesamt für alle leistungsfähiger. Davon profitieren am Ende wir alle in Nordrhein-Westfalen.
(Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU)
Selbstverständlich – das will ich noch mal ausdrücklich betonen – ist die Modernisierungsoffensive mit diesem Gesetz keineswegs abgeschlossen.
(Stefan Zimkeit [SPD]: Sie ist noch nicht mal angefangen!)
Wir arbeiten intensiv daran, diesen Prozess mit weiteren Bausteinen voranzutreiben. Dieses Gesetz ist dafür ein wichtiger Schritt. Weitere werden folgen.
Deshalb werden wir dem Gesetzentwurf mit unseren Änderungsvorschlägen zustimmen.
(Beifall von den GRÜNEN und der CDU)