Beer: Schulen benötigen schon jetzt langfristige Planungssicherheit

Zu den heute von Ministerin Gebauer angekündigten Maßnahmen für einen angepassten Schulbetrieb nach den Winterferien erklärt Sigrid Beer, bildungspolitische Sprecherin der GRÜNEN Landtagsfraktion NRW:

„Schon wieder wird von der Schulministerin nur auf Sicht gefahren.

Die Schulen in NRW und die Schulträger benötigen jetzt dringend verbindliche, rechtlich klare Grundlagen bis zum Schuljahresende 2020/2021.

Zusätzliche Räume können in Kirchengemeinden, Vereinsheimen, Bürgerhäusern, sogar Gastrobetrieben und Kinos für Lerngruppen erschlossen werden, denn es braucht gerade für die Grundschulkinder einen verlässlichen Unterricht in stabilen Kleingruppen. Es muss endlich für verbindliche personelle Lernunterstützung für die Kinder z.B. durch Lehramtsstudierende gesorgt werden. Bis heute hat die Ministerin dazu jede Initiative vermissen lassen.

Erneut verweigert sich die Ministerin Gebauer einem inzidenzwertbasiertem Plan für das weitere Vorgehen, wie z.B. der wissenschaftsbasierten Stufenplan für den Schulbetrieb des Robert-Koch-Instituts vorsieht. Schulen benötigen umfängliche personelle Unterstützung für den Unterricht in kleinen Lerngruppen über den Januar hinaus, Zutrauen in die Eigenverantwortung und genügend Flexibilität. Die Schülerinnen und Schüler brauchen klare und verlässliche Perspektiven für die Fortsetzung ihrer Bildungslaufbahn und ihres Bildungsabschlusses. Aber auch zum Thema Prüfungen sind die Ausführungen der Ministerin wieder einmal enttäuschend.

Für die weiterführenden Schulen benötigen wir eine deutliche Flexibilisierung bei den Prüfungen. Ein Zentralabitur ist im Jahr 2021 illusorisch. Der Aufgabenpool des Zentralabiturs muss ausgesetzt werden und im Gegenzug die Schulen unterstützt werden, wieder eigene Abituraufgaben zu erstellen. Das gleiche gilt für den Mittleren Bildungsabschluss. Flexibilität brauchen wir auch bei der Frage der Prüfungszeiten. Sie müssen bausteinmäßig über das Schuljahr hinweg ermöglicht werden. Das bedeutet auch eine deutliche organisatorische Entlastung für die Schulen.

Und schließlich brauchen wir eine Flexibilisierung bei den Versetzungsregeln. Es kann nicht sein, dass Schülerinnen und Schüler, die coronabedingt, das Schuljahr nicht wie geplant absolvieren können, bei einer freiwilligen Wiederholung mit Verweis auf die Verweildauer daran gehindert werden.

Die Schülerinnen und Schüler am Gymnasium müssen die Möglichkeit erhalten vom Bildungsgang G8 auf den Bildungsgang G9 zu wechseln, damit es nicht zwangsweise zu einem Quasi-G7-Bildungsgang kommt. Niemand hat ahnen können, welche Herausforderungen Corona für den Bildungsgang am Gymnasium bedeutet. Dass die Landesregierung bislang hierzu keine Angebote macht ist ein sträfliches Ignorieren der besonderen Lage an Gymnasien.“