Wie will die Landesregierung die wichtige Arbeit der Umweltbildungseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen langfristig finanziell absichern?

Kleine Anfrage von Norwich Rüße und Sigrid Beer

Portrait Norwich Rüße

Die Bildungsangebote der Umweltbildungseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen ermöglichen Erfahrungen in der Natur und mit der Natur, vermitteln Wissen über umwelt- und naturkundliche Zusammenhänge und regen zu nachhaltigem und klimafreundlichem Handeln an. Mit der 2016 verabschiedeten Landesstrategie „Bildung für nachhaltige Entwicklung – Zukunft Lernen NRW (2016-2020)“ beabsichtigte die damalige Landesregierung, bessere strukturelle Rahmenbedingungen für die Umsetzung einer Bildung für nachhaltige Entwicklung in allen Bildungsbereichen zu schaffen. Nach Maßgabe der „Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) in Umweltbildungseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen (Förderrichtlinien BNE-/Umweltbildungseinrichtungen NRW – FöBNE)“ gewährt das Land NRW seitdem Zuwendungen an Umweltbildungseinrichtungen für die Durchführung von Maßnahmen und Projekten der Bildung für nachhaltige Entwicklung.

Mit der Förderung bezweckt das Land den Aufbau und die Aufrechterhaltung eines landesweiten Netzwerkes an BNE-/Umweltbildungseinrichtungen. Gefördert werden Maßnahmen und Aktivitäten von Umweltbildungseinrichtungen, die im Verbund durch vertikale und horizontale Vernetzung, Informations- und Wissenstransfer, Unterstützung und Beratung von Einrichtungen der formalen und nicht-formalen Bildung in ihrer Region, durch Fort- und Weiterbildung sowie eine gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit zur Bereitstellung und Umsetzung eines landesweiten, qualitativ hochwertigen BNE-/Umweltbildungsangebots beitragen (vgl. 2.1 FöBNE). Die Förderung durch das Land NRW erfolgt dabei projektbezogen in Form einer Anteilsfinanzierung von grundsätzlich 80 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, maximal jedoch 110.000 Euro pro Einrichtung im Jahr (vgl. 5.1, 5.2 und 5.4.1 FöBNE). Zuwendungsfähige Ausgaben sind projektbezogene Personal- und Sachausgaben, über die gegenüber dem Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) als Bewilligungsbehörde ein Verwendungsnachweis zu führen ist (vgl. 5.5 FöBNE). Die Förderperiode beträgt ein Jahr. Anträge auf Gewährung von Zuwendungen für Projekte müssen von den BNE-/Umweltbildungseinrichtungen daher jedes Jahr für das Folgejahr gestellt werden (vgl. 6.1.1 FöBNE). Für die Einrichtungen bedeutet die kurze, einjährige Förderperiode vor allem einen erheblichen bürokratischen Aufwand.

Am 31. Dezember 2021 tritt der Runderlass des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz vom 07. September 2016 außer Kraft. Die Neuauflage der FöBNE gibt die Gelegenheit, die Finanzierung der Umweltbildungseinrichtungen in NRW u.a. durch eine Verlängerung der Förderperioden auf ein verlässlicheres Fundament zu stellen und ihre wichtige Arbeit zu erleichtern.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

  1. Wie hoch sind die Zuwendungen, die Umweltbildungseinrichtungen in NRW in den letzten fünf Jahren nach Maßgabe der FöBNE vom Land NRW gewährt wurden? (Antwort bitte aufschlüsseln nach Jahr und nach Einrichtung und jeweils unter Angabe des prozentualen Anteils der Landesmittel an der zuwendungsfähigen Gesamtausgabe)
  2. Beabsichtigt die Landesregierung, im Zuge der Neuauflage der Förderrichtlinien BNE-/Umweltbildungseinrichtungen NRW (FöBNE) den bisher einjährigen Förderzeitraum im Interesse eines verringerten Antragsaufwandes auf eine mehrjährige Förderung umzustellen? (Antwort bitte begründen)
  3. Wie könnte darüber hinaus nach Ansicht der Landesregierung die Finanzierung der Umweltbildungseinrichtungen auf ein verlässlicheres finanzielles Fundament gestellt werden? (In der Antwort bitte auch auf die Möglichkeit einer entsprechenden Verpflichtungsermächtigung im Haushalt und die Bereitstellung von Abordnungen von Lehrkräften eingehen)
  4. Abgesehen von einer Verlängerung des Förderzeitraumes, welche weiteren Möglichkeiten zur Reduzierung des bürokratischen Aufwandes für die Umweltbildungseinrichtungen in NRW sieht die Landesregierung?
  5. Welche Handlungsbedarfe sieht die Landesregierung im Hinblick auf das bisher noch nicht verwirklichte Ziel eines flächendeckenden landesweiten Netzwerkes an BNE-/Umweltbildungseinrichtungen mit entsprechenden Bildungsangeboten?