Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer unkompliziert unterstützen – Sofortprogramm für forstliche Zusammenschlüsse!

Antrag der Fraktionen von CDU und GRÜNE im Landtag

Portrait Gregor Kaiser - klein

I. Ausgangslage

Der Wald bildet mit Grünland und Gewässern das Rückgrat unseres Naturerbes. Darüber hin­aus dient er der forstwirtschaftlichen Wertschöpfung als Holz- und Energielieferant, leistet als CO2-Senke einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz und hat für den Gewässer- und Trink­wasserschutz, den Natur- und Artenschutz, zur Förderung der Biodiversität sowie als Lebens-und Erholungsraum eine große Bedeutung. Daher ist es unsere Aufgabe, den Wald zu bewah­ren.

Derzeit befinden sich unsere Wälder in einem schlechten Zustand, die Auswirkungen der Kli­makrise zeigen sich hier auf besonders dramatische Weise. Wetterextreme wie Stürme, lang anhaltende Hitze und ausbleibender Niederschlag haben enorme Auswirkungen auf das Waldökosystem, sodass sich Schädlinge wie der Borkenkäfer auch in Nordrhein-Westfalen massiv ausbreiten konnten. Neben den besonders anfälligen Fichtenmonokulturen sind auch Laubwälder vom Klimawandel in Nordrhein-Westfalen stark betroffen. Die Generationenauf-gabe unsere Wälder klimastabil umzubauen, stellt viele Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer vor große Herausforderungen.

In Nordrhein-Westfalen befinden sich 560.000 Hektar und somit rund 63 Prozent der Waldflä­che in der Hand von rund 150.000 privaten Waldbesitzerinnen und Waldbesitzern. Im bundes­weiten Vergleich ist Nordrhein-Westfalen das Kleinprivatwaldland schlechthin, denn rund 130.000 Personen besitzen jeweils weniger als fünf Hektar Wald. Viele von ihnen sind daher in forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen wie beispielsweise Forstbetriebsgemeinschaften (FBG), Forstbetriebsverbänden (FBV) oder Waldwirtschaftsgenossenschaften (WWG) organi­siert. Diese Zusammenschlüsse unterstützen die Waldeigentümer bei der Bewirtschaftung ih­rer Waldflächen und helfen so, die Nachteile der kleinteiligen Besitzstruktur zu überwinden.

Die wichtigste Form der Zusammenschlüsse sind die Forstbetriebsgemeinschaften. Im Ge­gensatz zu den Waldgenossenschaften handelt es sich hierbei um privatrechtliche Zusam­menschlüsse von Grundbesitzerinnen und -besitzern, die überwiegend auf ehrenamtlichem Engagement beruhen. Sie unterstützen ihre Mitglieder in den Bereichen Holzschlag, Beschaf­fung von Pflanzen, Wildschadensprävention, Koordinierung des Holzverkaufs und vielem mehr und ermöglichen so eine verbesserte Waldbewirtschaftung.

Die Mitgliedschaft in einer Forstbetriebsgemeinschaften bietet daneben die Möglichkeit der kostengünstigen Planung und Durchführung der Waldpflege. Dies gilt in besonderem Maße seit der abgeschlossenen Umstrukturierung im Bereich Vermarktung und Betreuung. Denn bis Ende 2021 konnte Wald und Holz NRW diese Dienstleistungen zu Entgelten anbieten, die im Durchschnitt 25 Prozent der entstandenen Kosten entsprachen. Der Fehlbetrag wurde jeweils vom Land erstattet. Jetzt erhalten die forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse für die Kosten der Beförsterung eine direkte Förderung. In diesem Zusammenhang werden Zuwendungen zur Unterstützung einer eigenständigen und verantwortungsvollen Waldbewirtschaftung u. a. für Forstbetriebsgemeinschaften gewährt.

Förderbar ist die Ausführung (nicht der Holzvermarktung zuzuordnender) forstwirtschaftlicher Maßnahmen wie die Wirtschaftsplanung, die biologische und technische Produktion sowie die Förderung der Biodiversität im Wald.

Die Übernahme stetig anwachsender Aufgaben im Bereich Information, Beratung, Antrags-stellung, Abrechnung und Besteuerung überfordert zahlreiche Forstbetriebsgemeinschaften.

Daher gilt es, die direkte Förderung insbesondere hinsichtlich ihrer Praxistauglichkeit zu eva­luieren und die FBG bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben im Rahmen der direkten Förderung stärker finanziell zu unterstützen. Damit soll die Schwierigkeit, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die Abwicklung der administrativen Tätigkeiten (Geschäftsführung) zu finden und entspre­chend zu entlohnen, adressiert werden. Die Hilfen können auch dazu dienen, EDV-Pro­gramme anzuschaffen oder Steuerberatungskosten zu decken.

II. Beschlussfassung
Der Landtag stellt fest:

  • Die Kalamitätssituation und auch die notwendige Klimaanpassung der Wälder stellen die Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer in Nordrhein-Westfalen vor große Herausforderun­gen.
  • Forstbetriebsgemeinschaften leisten einen wertvollen Beitrag zur Sicherstellung einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung, gerade bei teils komplizierten Besitzstrukturen.
  • Das ehrenamtliche Engagement von Forstbetriebsgemeinschaften gilt es zu würdigen und finanziell wie administrativ zu unterstützen.
  • Die bisherigen Fördersätze zur Unterstützung der Arbeit der FBG sind nicht ausreichend und in ihrer Ausgestaltung zu kompliziert.

Der Landtag beauftragt die Landesregierung,

  • eine Evaluierung der Betreuung der Waldbesitzerinnen und -besitzer nach der erfolgten Umstrukturierung vorzunehmen. Ziel ist es, die direkte Förderung zu vereinfachen und praxisorientiert umzusetzen.
  • unter Berücksichtigung aller Zielsetzungen der Forst- und Waldpolitik des Landes, ein unkompliziertes und praxisorientiertes Förderprogramm zur Strukturunterstützung, ins­besondere der Geschäftsführung, unter Beteiligung der Betroffenen für alle Forstbetriebsgemeinschaften in Nordrhein-Westfalen aus bereiten Mitteln aufzulegen. Dieses Förderprogramm soll unter anderem:
  • > eine Umstellungshilfe von der indirekten auf die direkte Förderung sein,
  • > eine Förderung zur Erneuerung von EDV, Steuerberatung und Administration in den Forstbetriebsgemeinschaften umfassen,
  • > niedrigschwellig und einfach zu beantragen sein,
  • > entsprechend beworben werden.