I. Einleitung
Das Wohnen hat sich längst zu einer entscheidenden sozialen Frage unserer Zeit entwickelt. Wir verstehen Wohnen als soziale Daseinsvorsoge, es soll sicher und bezahlbar für alle sein. Um dieses Ziel zu erreichen, setzen wir sowohl auf die öffentliche Mietwohnraumförderung als auch auf die Förderung des selbst genutzten Wohneigentums.
Das Land Nordrhein-Westfalen liefert bereits jetzt wesentliche Beiträge dazu, um den 18 Millionen Menschen in unserem Bundesland ein Zuhause zu geben. Dies geht von praxistauglicher Regulatorik, die schnelles und günstiges Bauen erlaubt, bis zur finanziellen Unterstützung bei der Schaffung von Wohnraum. So konnte die Regierungskoalition das mehrjährige Wohnraumförderprogramm im letzten Jahr nochmals um 1,5 Milliarden Euro auf nun 10,5 Milliarden Euro bis zum Jahr 2027 aufstocken. Die Förderung ist damit auf Rekordhöhe und stilbildend auch für andere Bundesländer. Ob beim Neubau oder der Sanierung, ob bei Mietwohnungen, Eigentumsmaßnahmen oder beim Ankauf von Belegungsrechten: Wer auf der Suche nach bezahlbarem Wohnraum ist, für den macht die NRW-Wohnraumförderung einen Unterschied. So konnten allein im letzten Jahr 11.199 Wohneinheiten gefördert werden. In 2.074 Fällen wurde dabei der Ankauf oder die Sanierung von Wohneigentum gefördert. Zusätzlich zu diesen Zahlen konnten bei weiteren 1.648 Wohneinheiten zum Beispiel Bindungsrechte erworben oder verlängert werden.
In Nordrhein-Westfalen wohnen rund 60 Prozent der Menschen zur Miete, 40 Prozent der Bevölkerung lebt im Eigentum. In den meisten anderen Staaten Europas stellt sich das Verhältnis von Miete zu Eigentum anders dar. Beide Arten des Wohnens haben Vor- und Nachteile. Für das Wohnen zur Miete spricht etwa größere Flexibilität, Wohneigentum trägt zur individuellen Sicherheit, Altersvorsorge und sozialen Stabilität bei. Bei der Eigentumsförderung tragen wir bereits heute unterschiedlichen Bedarfen der ländlichen Räume und der Ballungsgebiete Rechnung. Insbesondere in Wohngebieten mit Einfamilienhäusern kann auch der bereits etablierte Förderbaustein „Jung kauft Alt“ zur Neunutzung von Altbeständen beitragen. Dieser Ansatz ist nachhaltig, da vorhandene Baumasse und Infrastruktur der erschlossenen Grundstücke weitergenutzt werden können. Für junge Familien bietet es die Chance günstiger den Traum vom Eigenheim zu erfüllen.
Mit seiner vergleichsweise niedrigen Wohneigentumsquote hat Nordrhein-Westfalen beim Zugang zu Eigentum weiteren Handlungsbedarf, den wir deshalb zielgenau erleichtern. Die regierungstragende Koalition will dazu beitragen, dass die Menschen in Nordrhein-Westfalen so wohnen können, wie es ihrer jeweiligen Lebenslage, ihren Neigungen und Präferenzen entspricht. Eine Mischung von Wohnen zur Miete und Wohnen im Eigentum trägt dabei auch zur Stabilität von Quartieren bei.
Die Baukosten für Häuser und Wohnungen sind in den vergangenen Jahren vor allem wegen des russischen Angriffs auf die Ukraine und den damit verbundenen Knappheiten gestiegen. In gleicher Weise haben sich die Zinsen erhöht und damit die Konditionen für Bau- und Kauffinanzierungen verschlechtert. Die Erfolgsgeschichte der öffentlichen Wohnraumförderung werden wir deshalb um ein „Bürgschaftsprogramm zur Wohneigentumsbildung“ für junge Familien und Haushalte mit kleinen und mittleren Einkommen ergänzen. Die finanziellen Voraussetzungen dafür hat der Haushaltsgesetzgeber mit dem Beschluss über den Etat für das Jahr 2025 geschaffen. Danach können Bürgschaften im Volumen von insgesamt bis zu 50 Millionen Euro übernommen werden, um den Zugang zu Wohneigentum zu erleichtern.
Dieses Bürgschaftsprogramm wird nicht nur soziale und wirtschaftliche Bedürfnisse adressieren, sondern auch nachhaltige Modernisierungen und den Neubau von Wohnraum fördern. So werden wir den Zugang zu Wohneigentum für mehr Menschen ermöglichen. Bei all dem ist und bleibt unser primärer Ansatz, Immobilien erschwinglicher zu machen, indem die Steigerung der Baukosten gebremst wird.
II. Beschlussfassung
Der Landtag stellt fest:
- Nordrhein-Westfalen wirkt auf unterschiedlichen Wegen darauf hin, dass zusätzlicher bezahlbarer Wohnraum geschaffen wird.
- Die NRW-Wohnraumförderung ist mit der Rekordhöhe von 10,5 Milliarden Euro bis zum Jahr 2027 stillbildend auch für andere Bundesländer. Über die landeseigene NRW.BANK wird die Schaffung von Wohnraum zur Miete wie auch im Eigentum unterstützt.
- Wohneigentum trägt zur individuellen Sicherheit, Altersvorsorge und sozialen Stabilität bei.
- Der Eigentumserwerb hat sich für kleine und mittlere Einkommen durch gestiegene Zinsen und Baupreise stark erschwert.
Der Landtag fordert die Landesregierung auf, im Rahmen der für 2025 bereitgestellten Haushaltsmittel
- ein Bürgschaftsprogramm zur Wohneigentumsbildung auf den Weg zu bringen, das die Kreditvergabe bei der Finanzierung des Erwerbs von Wohneigentum erleichtert,
- dabei junge Familien und Haushalte mit kleinen und mittleren Einkommen gezielt zu adressieren.