Lüftungsprogramm II: Warum werden die Fördergelder nicht abgerufen?

Kleine Anfrage von Sigrid Beer

Im August 2021 hat die Landesregierung das Lüftungsprogramm II für die Förderung der Anschaffung von mobilen Luftreinigungsgeräten in Kindertageseinrichtungen und Schulen beschlossen. Seit dem 27.08.2021 und noch bis zum 10.12.2021 können Kommunen und Träger über ein Online-Portal1 entsprechende Förderanträge stellen. Antragsberechtigt sind die Träger von Einrichtungen, in denen Kinder unter 12 Jahren betreut werden. Förderfähig sind ausschließlich Geräte oder Maßnahmen in Räumen der so genannten „Kategorie 2“ (Räume mit eingeschränkter Lüftungsmöglichkeit, ohne raumlufttechnische Anlage, mit nur kippbaren Fenstern oder Lüftungsklappen mit minimalem Querschnitt).2 Der Anteil solcher Klassenräume liegt laut Umweltbundesamt bei rund 15–25 Prozent.3 Auch Ministerin Scharrenbach geht für NRW lediglich von einem Anteil dieser Räume zwischen 15 und 25 Prozent aus.4 Die anzuschaffenden Geräte sollen das Infektionsrisiko mit dem neuartigen Coronavirus reduzieren und den Präsenzbetrieb an den Schulen absichern.

Unberücksichtigt bleibt wieder einmal die Expertise der Aerosolforschung, die auch durch das wissenschaftliche Positionspapier der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) unterstrichen wird.5

Bereits im vergangenen Jahr hatte die Landesregierung ein Sonderprogramm in Höhe von 50 Millionen Euro zum Erwerb mobiler Luftfiltergeräte für Schulen und Sporthallen freigegeben.6 Seit November 2020 konnten entsprechende Förderanträge gestellt werden. Die Summe der gestellten Anträge belief sich am 08.04.2021 auf lediglich 19,7 Millionen Euro; 14,8 Millionen Euro sind bewilligt worden.7 Das entspricht lediglich 39,4 Prozent bzw. 29,6 Prozent der bereitgestellten Mittel. Der Betrag der ausgezahlten Mittel lag am 08.04.2021 bei nur 6,1 Millionen Euro und damit bei 12,1 Prozent der vorhandenen Gelder.8 Ein noch drastischeres Bild zeigt sich bisher bei dem neuen Lüftungsprogramm.

Mit diesem neuen Förderprogramm in Höhe von 90,4 Millionen Euro fördert die Landesregierung bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für Träger von Einrichtungen, aber bis höchstens 4.000 Euro je beschafftem Gerät oder bei baulichen Maßnahmen je Raum. Zusätzlich wird für jedes geförderte Luftreinigungsgerät einmalig eine Pauschale von 500 Euro für Betrieb und Wartung gewährt.9 Das Lüftungsprogramm II wird durch finanzielle Mittel des Bundes ergänzt: Aus dem NRW-Rettungsschirm werden 48,2 Millionen Euro und aus Bundesmitteln 42,2 Millionen Euro bereitgestellt.10

In einer Vorlage an den Haushalts- und Finanzausschuss für dessen Sitzung am 28.10.2021 hat das Ministerium der Finanzen angegeben, dass bis zum 15.10.2021 beim Lüftungsprogramm II bisher 168 Anträge mit einem Gesamtvolumen vom 5.884.635,00 Euro – und damit rund 6,5 Prozent – eingegangen sind. Der Bewilligungsstand liegt bei 2.097.818,11 Euro.11 Damit sind bislang gerundet lediglich 2,3 Prozent der Fördergelder bewilligt worden – der Zeitraum der möglichen Antragstellung ist hingegen bereits zu mehr als der Hälfte abgelaufen.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

  1. Wann wurden welche Förderanträge für das Lüftungsprogramm II gestellt (Stichtag: 31.10.2021; bitte nach Schulträgern und Verwendungszweck aufschlüsseln)?
  2. Wann wurden diese Förderanträge bewilligt (Stichtag: 31.10.2021; bitte nach Schulträgern aufschlüsseln)?
  3. In welcher Höhe wurden diese Förderanträge gestellt (Stichtag: 31.10.2021; bitte nach Schulträgern aufschlüsseln)?
  4. In welcher Höhe wurden diese Förderanträge bewilligt (Stichtag: 31.10.2021; bitte nach Schulträgern aufschlüsseln; Angaben bitte in Prozent und Euro)?
  5. In welcher Höhe sind die bewilligten Mittel bereits ausgezahlt worden (Stichtag: 31.10.2021; bitte nach Schulträgern aufschlüsseln; Angaben bitte in Prozent und Euro)?

 

1 http://www.frl-luft.foerderung.nrw.de/onlineantrag/programm/7

2 https://www.m hkbg.nrw/themen/komm unales/lueftungsprogramm-fuer-kindertageseinrichtungen-und-schulen

3 https://www.umweltbundesamt.de/themen/lueftung-lueftungsanlagen-mobile-luftreiniger-an

4 https://www.land.nrw/de/pressemitteilung/landesregierung-nordrhein-westfalen-legt-neues-lueftungsprogramm-fuer-schulen-und

5 https://www.dfg.de/download/pdf/foerderung/corona_infos/positionspapier_aerosole.pdf

6 https://www.m hkbg.nrw/ministerin-ina-scharrenbach-50-millionen-euro-sonderprogramm-zum-erwerb-mobiler-luftfiltergeraete

7 Vgl. den Bericht des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung an den Ausschuss für Schule und Bildung vom 19.04.2021 (Vorlage 17/5039, S. 3).