Informatik mit Naturwissenschaften gleichstellen: Was hat die Landesregierung getan, um den Auftrag des Landtags umzusetzen?

Kleine Anfrage von Sigrid Beer und Matthi Bolte-Richter

Die schwarz-gelbe Koalition hatte nach Amtsantritt die digitale Bildung zu einem Schwerpunkt ihrer Politik erklärt und vollmundig nicht weniger als weltbeste Bildung versprochen. Diese Versprechen sollten dann doch eigentlich für alle Schülerinnen und Schüler in NRW gelten.

So wurde Informatikunterricht in den Jahrgangsstufen 5 und 6 verpflichtend gemacht, aber die Versorgung mit Fachlehrkräften erreicht nicht alle Schulformen gleichermaßen. In der Sekundarstufe II bleibt Informatik zudem weiterhin ein nachgeordnetes Fach. Die Koalitionsfraktionen von CDU und FDP sahen sich bemüßigt mit einem Antrag im Landtag im Herbst 2021 der Landesregierung Aufträge zur Umsetzung mitzugeben. So beauftragten sie die Landesregierung, „sich im Rahmen der Kultusministerkonferenz für eine entsprechende Änderung der „Vereinbarung zur Gestaltung der gymnasialen Oberstufe und der Abiturprüfung“ (hier insbesondere des Absatzes 7.1) und damit für die Gleichstellung des Fachs Informatik mit den Naturwissenschaften Biologie, Physik und Chemie in der gymnasialen Oberstufe einzusetzen“.

Anschließend sollte die Verordnung über den Bildungsgang und die Abiturprüfung in der gymnasialen Oberstufe (APO-GOSt) geändert werden.

Der Antrag wurde in der Plenarsitzung des Landtags am 06.10.2021 mit den Stimmen der Fraktionen von CDU, SPD, FDP und Grünen angenommen. Der Änderungsantrag der Grünen, der auch das Problem des Mangels an grundständig ausgebildeten Lehrkräften thematisierte und Lösungen vorschlug, wurde mit den Stimmen der Koalition abgelehnt.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

  1. Was hat die Landesregierung unternommen, um den Auftrag, sich im Rahmen der KMK für eine Änderung der „Vereinbarung zur Gestaltung der gymnasialen Oberstufe und der Abiturprüfung“ einzusetzen, zu erfüllen?
  2. Auf welchem Wege wurde die KMK über den Auftrag des Landtags in Kenntnis gesetzt?
  3. Welche Gespräche hat die Landesregierung mit Gesprächspartnern aus der KMK oder anderen Bundesländern hierzu seit dem 6.10.2021 geführt?
  4. Wie beurteilt die Landesregierung die Notwendigkeit einer Änderung der Vereinbarung der KMK, um landesrechtliche Veränderungen der APO-GOSt vornehmen zu können?
  5. Hat die Landesregierung in Erwartung einer Änderung der Vereinbarung der KMK eine Änderung der APO-GOSt vorbereitet?