In Einfacher Sprache: Die Eingliederungshilfe in Nordrhein-Westfalen zukunftsfest aufstellen

Antrag der Fraktionen von CDU und Grünen im Landtag

Portrait Dennis Sonne

In diesem Antrag geht es um die Eingliederungshilfe.

Die Eingliederungshilfe ist eine Sozialleistung des Staates. Das Geld erhalten Menschen mit einer Behinderung. Oder Menschen, die von einer Behinderung bedroht sind. Mit dem Geld sollen sie sich trotz ihrer Behinderung eine individuelle Lebensführung ermöglichen.

Menschen mit Behinderung können das Geld für unterschiedliche Zwecke nutzen. Zum Bei­spiel zum Wohnen, für eine Schulbegleitung, für ein Studium oder für Heil- und Hilfsmittel.

In dem Antrag der Fraktionen von CDU und Grünen geht es konkret um eine Regelung des Bundes aus dem Jahr 2017. Diese Regelung heißt: Bundesteilhabegesetz.

Mit diesem Gesetz soll die Eingliederungshilfe und damit die Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung weiter verbessert werden.

Das Ziel des Gesetzes: Die Unterstützung soll stärker als bisher auf die persönlichen Bedürf­nisse und Lebenssituationen der betroffenen Menschen ausgerichtet werden. Für die betroffe­nen Menschen soll es zum Beispiel leichter sein, in den eigenen vier Wänden oder in einer Wohngemeinschaft zu leben.

Die Fraktionen von CDU und Grünen kritisieren in ihrem Antrag, wie das Bundesteilhabegesetz umgesetzt wird. Es gebe zurzeit nur selten spürbare Verbesserungen für Menschen mit Be­hinderung.

Die Fraktionen fordern daher Änderungen. So sollen in den Ämtern der Städte und Gemein­den, die für die Eingliederungshilfe zuständig sind, die Strukturen verändert werden. Auch sol­len weitere Angebote für Menschen mit Behinderung geschaffen werden. Dazu gehören be­sondere Formen des Wohnens.

Die Fraktionen fordern von der Bundesregierung, dass sie den Städten und Gemeinden mehr Geld für die Unterstützung von Menschen mit Behinderung gibt. Dafür soll sich die Landesre­gierung einsetzen.

Allein zwischen 2018 und 2023 seien die Ausgaben für die Eingliederungshilfe in ganz Deutschland um mehr als 8 Milliarden Euro gestiegen. Die Bundesregierung soll den Städten und Gemeinden künftig 10 Milliarden Euro statt 5 Milliarden Euro im Jahr zur Verfügung stellen. Auch soll sichergestellt sein, dass die Kommunen für mehr Arbeit auch immer mehr Geld be­kommen.

Die Fraktionen wollen bei den Verbesserungen auch die Betroffenen direkt zu Wort kommen lassen. Organisationen, die sie vertreten, aber auch Wohlfahrtsverbände sollen an der Diskus­sion beteiligt werden.