Für einen besseren Start in den Arbeitstag: P+R Anlagen im Verbund mit Mobilstationen in ganz Nordrhein-Westfalen weiterentwickeln!

Antrag der Fraktionen von CDU, SPD, Grünen im Landtag zu P+R-Anlagen

Portrait Laura Postma

I. Ausgangslage

In Nordrhein-Westfalen sind Park+Ride (P+R) Anlagen und Mobilstationen ein wichtiger Bau­stein für die Förderung des öffentlichen Nahverkehrs und für die Reduzierung des Individual­verkehrs. P+R Anlagen dienen als wichtige Schnittstellen zwischen privatem Pkw-Verkehr und dem öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV).

Der Großteil der P+R Anlagen in Nordrhein-Westfalen wird durch die Kommunen errichtet und durch die zuständigen Zweckverbände gefördert. Über 60.000 Stellplätze gibt es in den Zu­ständigkeitsbereichen der drei Zweckverbände. Auf der Grundlage von § 12 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (ÖPNVG) können entspre­chende Förderungen beantragt werden. Mit der bestehenden Infrastruktur an P+R Parkplätzen besteht bereits ein grundlegend flächendeckendes Mobilitätsangebot für viele Pendlerinnen und Pendler in Nordrhein-Westfalen, das stetig fortentwickelt wird.

Viele Anlagen bestehen im Verbund mit Mobilstationen oder sollen entsprechend ausgebaut werden. Die Bündelung verschiedener Mobilitätsangebote fördert einen möglichst reibungslo­sen Übergang zwischen verschiedenen Verkehrsmitteln. So können beispielsweise Fahrradabstellmöglichkeiten oder Fahrradmietstationen eine sinnvolle Ergänzung darstellen. Die­ses Gesamtkonzept von P+R Anlagen und Mobilstationen gilt es zu stärken.

Allerdings sind die jeweiligen P+R Anlagen sehr unterschiedlich gestaltet. Im Rahmen von Tests des Auto Club Europa e. V. im Jahr 2023 sowie des Allgemeinen Deutschen Automo­bilclubs e. V. (ADAC) in 2019 fielen jeweils gut ein Viertel der Anlagen durch. Zentraler Grund dafür war die ÖPNV-Anbindung vor Ort. Den meisten Nutzen haben P+R Anlagen mit einer SPNV-Anbindung. Ebenso spielen Fragen zu Informationen zu den Anlagen inklusive Echtzeiterfassung der Belegung, aber auch Nutzerkomfort, Ausstattung, Barrierefreiheit und Si­cherheit eine zentrale Rolle. Befragungen haben parallel zu den Tests in 2023 ergeben, dass Geld- und Zeitersparnis für rund die Hälfte der Befragten ein wichtiges Argument für Pendle­rinnen und Pendler zum Umstieg an einer P+R Anlage auf ÖPNV und SPNV sind. Somit können die Anlagen von Pendlerinnen und Pendlern aus ökonomischer Sicht eine Entlastung darstellen.1

Um eine effiziente Nutzung der Parkplätze zu gewährleisten und weitere Anreize für den Um­stieg auf öffentliche Verkehrsmittel zu setzen, sollten diese ausreichend vorhanden – und qua­litativ gut ausgestattet sein. Da unterschiedliche Gegebenheiten zwischen Ballungsräumen und ländlichen Räumen bestehen, sind Unterschiede bei der Umsetzung entsprechend der örtlichen Bedingungen möglich. Es soll aber sichergestellt werden, dass die Anlage den un­terschiedlichen Nutzungsinteressen sinnvoll Rechnung trägt. Denn es bleibt festzuhalten, dass die besten Ausstattungsstandards einzelner P+R Anlagen nur dann effektiv sind, wenn sie als Teil eines umfassenden Infrastrukturkonzepts betrachtet und im Verbund zwischen zuständi­gem Zweckverband als regionalem Koordinator und Fördergeber, Stadt, Landkreis und Anrai­ner-Kommunen geplant und umgesetzt werden.

II. Beschlussfassung

Der Landtag stellt fest, dass

  • die Errichtung von P+R Anlagen grundsätzlich über die Kommunen erfolgt und durch die Zweckverbände nach § 12 ÖPNVG aus Regionalisierungsmitteln gefördert wird.
  • die Anforderungen an P+R Anlagen sehr unterschiedlich sind. Ebenfalls unterschiedlich ist die Ausstattung der Anlagen in Nordrhein-Westfalen. Anlagen sollen über eine hohe qualitative Ausstattung verfügen, da diese die beste Nutzererfahrung bringen.
  • barrierefreie Zugänge zu den P+R Anlagen sowie zu den ÖPNV-Zustiegsstellen wichtig sind, um die Mobilität für alle Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten und Barrieren abzubauen.
  • die Schaffung von angenehmen und gut beleuchteten Umgebungen die subjektive Si­cherheit der Nutzerinnen und Nutzer erhöht und damit Angsträume reduziert.
  • eine Verzahnung von P+R und B+R sowie weiterer Angebote im Rahmen des Ausbaus von Mobilstationen auch im Zuge der Verkehrswende geboten ist.
  • verschiedene Modelle für Zugangsbeschränkungen bei stark frequentierten P+R Anla­gen insbesondere im innerstädtischen Raum notwendig sind.

Der Landtag fordert die Landesregierung auf, im Rahmen vorhandener Mittel,

  • für den weiteren Ausbau und die Modernisierung bestehender P+R Anlagen in Nord­rhein-Westfalen in enger Zusammenarbeit mit den Zweckverbänden und den Kommu­nen im Rahmen der bestehenden Förderstrukturen einzutreten und die verschiedenen Nutzungsbedürfnisse in den Bereichen Sicherheit, Ausstattung und Barrierefreiheit unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Standortvoraussetzungen zu beachten,
  • aufbauend auf den vorhandenen Mobilstationskonzepten der Zweckverbände sowie wei­teren Grundlagen die (bauliche) Verknüpfung von P+R Anlagen und weiteren Mobilitäts-angeboten an hierfür geeigneten Standorten zu prüfen sowie die Erweiterung geeigneter P+R Anlagen zu Mobilstationen gemeinsam mit den Kommunen und Zweckverbänden voranzutreiben,
  • vor dem Hintergrund des Flächenverbrauchs darauf zu achten, dass Flächen möglichst effektiv genutzt und Möglichkeiten zur Reduzierung von Flächenverbrauch geprüft wer­den,
  • die Integration der P+R Anlagen in (digitale) Parkleitsysteme sowie die Einbindung aller P+R Anlagen in die bei den Zweckverbänden oder anderen Verkehrsunternehmen vor­handene bzw. im Aufbau befindliche digitale Auslastungsermittlung und Beauskunftung weiter voranzutreiben, beispielsweise nach dem Vorbild des Verkehrsverbundes Oberelbe (VVO),
  • sich für Barrierefreiheit der P+R Anlagen für Menschen mit Behinderungen und Beein­trächtigungen einzusetzen,
  • für die Schaffung barrierefreier Zugänge zu den P+R Anlagen und den ÖPNV-Zustiegsstellen durch Rampen, Fahrstühle, taktile Leitelemente und andere geeignete Maßnah­men einzutreten,
  • sich für die Vorhaltung sicherer und witterungsfester Radabstellanlagen sowie Fahrradmietstationen einzusetzen,
  • sich dafür einzusetzen, dass die Verkehrssicherheit auf den P+R Anlagen durch ge­trennte Geh-/Rad- und Fahrwege, Stellplatzmarkierungen und ausreichend große Stell­plätze verbessert wird,
  • auf die Erhöhung der subjektiven Sicherheit der Nutzerinnen und Nutzer durch flächen­deckende Beleuchtung und die Schaffung angenehmer Umgebungen mit angemessener Aufenthaltsqualität zu drängen,
  • praktikable Lösungen für den Zugang zu P+R Anlagen zu ermöglichen, um Fremdnut­zungen gerade in hoch frequentierten innerstädtischen Lagen zu vermeiden.

1 vgl. Bilanz der ACE-Clubinitiative 2023, u. a. abrufbar unter https://www.ace.de/epaper/al2023/ace-lenkrad-2023-ep-05-23-abo.pdf