Einschränkung der Bereitschaftsdienste einiger Amtsgerichte und Auswirkungen

Kleine Anfrage von Stefan Engstfeld und Josefine Paul

Portrait Josefine Paul

Die Landesregierung hat zum 01.10.2021 den richterlichen Bereitschaftsdienst geändert und für einige Amtsgerichte in den drei Oberlandesgerichtsbezirke den Bereitschaftsdienst einzelnen Amtsgerichten zugewiesen. So ist z.B. seit dem 01.10.2021 das Amtsgericht Gelsenkirchen ausschließlich für den Bereitschaftsdienst der Amtsgerichte Bottrop, Dorsten, Gladbeck, Marl und Gelsenkirchen zuständig. Dies bedeutet, dass Eilanträge während des Bereitschaftsdienstes (z.B. am Wochenende) nur noch beim Amtsgericht in Gelsenkirchen gestellt werden dürfen. Auch in anderen Landgerichtsbezirken wurde der Bereitschaftsdienst auf ein Amtsgericht beschränkt.

Anwältinnen und Anwälte reichen ihre Anträge mittlerweile meist ohnehin elektronisch ein, sodass sich hier keine größeren Probleme ergeben sollten. Anders stellt sich die Situation aber für betroffene Bürger/-innen dar. So müssen unter anderem Opfer häuslicher Gewalt oder Hilfesuchende in dringenden Umgangssachen, die am Wochenende ihre Anwältinnen und Anwälte nicht kontaktieren können, die Rechtsantragsstelle des jeweils zuständigen Amtsgerichts aufsuchen.

Das Amtsgericht Gelsenkirchen zum Beispiel ist mit dem ÖPNV nicht einfach zu erreichen. Hinzukommt, dass sich Dorsten, Gladbeck, Bottrop und Marl einem anderen Verkehrsverbund angehören als Gelsenkirchen. Für Familien aus den ländlichen Bezirken ist das Amtsgericht Gelsenkirchen insbesondere am Wochenende noch schwieriger zu erreichen.

Nicht anders sieht es auch in anderen Landgerichtsbezirken aus. Für viele Bürgerinnen und Bürger sind die Rechtsantragsstellen am Wochenende – zum Teil noch mit Kindern – mit Bus oder Bahn über verschiedene Verkehrsverbünde hinweg nur mit hohem zeitlichen und finanziellen Aufwand zu erreichen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

  1. Wie viele Anträge in Gewaltschutzangelegenheiten wurden im Jahr 2020 im Eildienst bei den Amtsgerichten in Nordrhein-Westfalen gestellt (aufgeschlüsselt nach den einzelnen Amtsgerichten)
  2. Wie viele Anträge in Familiensachen wurden im Jahr 2020 im Eildienst bei den einzelnen Amtsgerichten in Nordrhein-Westfalen gestellt (aufgeschlüsselt nach den einzelnen Amtsgerichten)?
  3. Wie viele Anträge wurden speziell in Kinderschutzsachen im Jahr 2020 im Eildienst bei den einzelnen Amtsgerichten in Nordrhein-Westfalen gestellt (aufgeschlüsselt nach den einzelnen Amtsgerichten)?
  4. Wie viele dieser Anträge wurden von den Rechtsantragsstellen erfasst?