Acht Monate nach der Hochwasserkatastrophe kommt der Wiederaufbau nur schleppend voran. Es braucht nun einen klimagerechten Umbau und unbürokratische Antragsverfahren.
Acht Monate nach der Hochwasserkatastrophe in NRW kommt der Wiederaufbau nur schleppend voran. Für den Wiederaufbau der im Juli betroffenen Regionen stehen für NRW rund 12,3 Milliarden Euro aus dem Aufbaufonds bereit. Anträge werden jedoch nur stockend bearbeitet und die Mittel entsprechend nicht ausgezahlt. Bereits im August vergangenen Jahres haben wir einen Antrag mit 29 Vorschlägen eingebracht, um den Anforderungen an den Hochwasserschutz gerecht zu werden und unsere Städte resilienter zu gestalten. Dieser wird jetzt nach ausführlicher Beratung in den Fachausschüssen und einer Sachverständigenanhörung im Plenum debattiert und abgestimmt.
Als GRÜNE Fraktion schlagen wir darüber hinaus ein Maßnahmenpaket für einen klimagerechten Wiederaufbau und Umbau sowie für schnellere Zusagen für die Betroffenen vor Ort vor. Das Land muss endlich unbürokratische Förderbedingungen schaffen und die Kommunen ausreichend unterstützen. Gerade unsere Städte und Gemeinden spielen bei der Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen eine entscheidende Rolle. Deshalb sollten insbesondere kommunale Planungen und Konzepte zu Klimaschutz und Klimaanpassung Teil der Daseinsvorsorge sein und nicht nur eine Empfehlung des Landes. Notwendig ist darüber hinaus mehr Personal für Planung und Stadtentwicklung bei den Kommunen sowie im Kommunalministerium und zur Abwicklung der Förderanträge. Hierfür muss die Landesregierung auch (zeitweise) Abordnungen aus anderen Behörden in Erwägung ziehen und den Einsatz für den Wiederaufbau durch Zulagen attraktiver gestalten.
Damit der Wiederaufbau und Umbau der betroffenen Region nachhaltig erfolgt, muss dem Hochwasserschutz eine hohe Priorität eingeräumt werden. Dazu schlagen wir Beratungsangebote für den klimaangepassten Umbau vor. Außerdem sollte das Wasserhaushaltsgesetz des Bundes geändert werden, welches zahlreiche Ausnahmen für Baumöglichkeiten in Überschwemmungsgebieten vorsieht. Hier muss ein striktes Bauverbot gelten. Alle bestehenden Genehmigungen, insbesondere solche mit wasserrechtlichem Bezug, für noch nicht begonnene Bebauungen in Hochwasserrisikogebieten sowie für Abgrabungen müssen auf den Prüfstand und falls notwendig, wiederrufen werden.