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12. Dezember 2018

Verbandsklagerecht für Tierschutzverbände erhalten

Landtag Aktuell

Portrait Norwich Rüße


Ende des Jahres tritt das Gesetz über das Verbandsklage- und Mitwirkungsrecht für Tierschutzorganisationen in NRW außer Kraft. Rot-Grün hatte das Gesetz 2013 eingeführt. Anerkannten Tierschutzverbänden wurde dadurch ermöglicht, bei massiven Verstößen gegen den Tierschutz vor Gericht klagen zu können. Damit verbunden war zudem ein Akteneinsichts- und Informationsrecht. Dieses erwies sich oftmals als ausreichend, um eine tierschutzgerechte Einigung im Vorfeld einer möglichen Klage zu erzielen.
Anfang Dezember wurden nun die Ergebnisse der fünfjährigen Evaluation des Gesetzes im Umweltausschuss vorgelegt. Diese nimmt vor allem eine rein quantitative Bewertung vor und kommt aus unserer Sicht fälschlicherweise zu dem Schluss, dass aufgrund der geringen Anzahl an abgegeben Stellungnahmen und Klageverfahren, das Verbandsklagerecht überflüssig sei. Ausgeblendet wurde dabei völlig, dass erst mit diesem Gesetz das Informationsdefizit gegenüber amtlicher Behörden aufgelöst werden konnte. 
Die Tierschutzverbände sind in den vergangenen Jahren mit ihrem Klagerecht also sehr verantwortungsbewusst umgegangen –  die von Kritiker*innen im Vorfeld befürchtete Klagewelle ist ausgeblieben.
Dies nun als Beleg für die Unwirksamkeit des Gesetzes zu sehen, ist ein tierschutzpolitischer Offenbarungseid der regierungstragenden Fraktionen.
Zudem benennt der Bericht auch Positivbeispiele aus anderen Bundesländern, die das NRW-Modell für sich weiterentwickelt haben, wie beispielsweise Baden-Württemberg.
Wir halten es für richtig, das Gesetz auf Grundlage dieser Erkenntnisse zu novellieren, anstatt es alternativlos auslaufen zu lassen. Aus diesem Grund haben wir eine Verlängerung des Gesetzes um ein weiteres Jahr beantragt. Durch diesen moderaten Vorschlag wäre mehr Zeit vorhanden, um das Gesetz im Sinne aller Beteiligten weiterzuentwickeln. Doch damit sind wir bei den Fraktionen von CDU und FDP auf taube Ohren gestoßen – zumindest haben sie unseren Gesetzentwurf im Umweltausschuss bereits abgelehnt.
Dabei wäre eine Verlängerung des Gesetzes auch mit Blick auf die fünf noch am Gericht anhängigen Verfahren unerlässlich. Wird das Gesetz nicht verlängert, wären diese Klageverfahren hinfällig.
Wir hoffen, dass CDU und FDP ihre ablehnende Haltung in der Plenardebatte am Mittwoch noch einmal überdenken.

Kontakt

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
im Landtag Nordrhein-Westfalen
Platz des Landtags 1
40221 Düsseldorf
Fax: +49.211.884 3511
E-Mail: gruene@landtag.nrw.de

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