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27. April 2021

Spekulationen mit Wohnraum verhindern

Der Antrag

Wohnraum ist bei Investoren zu einem beliebten Anlage- und Spekulationsobjekt geworden. U.a. die sogenannte Share Deals sorgen für Steuerverluste und sind zudem ungerecht. Mit unserem Antrag wollen wir dagegen angehen.

Vielerorts ist Wohnraum knapp und die Preise explodieren. Für finanzkräftige Investoren haben sich Immobilien und Flächen zu begehrten Spekulationsobjekten entwickelt. Grundstücke und Wohngebäude werden aufgekauft, um sie dann nach gewisser Zeit mit Gewinn wieder zu veräußern. Das führt auch dazu, dass Grundstücke mit erteilter Baugenehmigung vielfach nicht bebaut werden, da diese sich teurer weiterveräußern lassen. Teilweise wechseln vor allem in Innenstadtlagen innerhalb weniger Jahre mehrere Male die Eigentümer, ohne dass mit den Bauarbeiten begonnen wird. Das trägt zur Wohnungsnot bei. Um dieser Entwicklung Einhalt zu gebieten fordern wir die Landesregierung auf, die Gültigkeit der Frist für Baugenehmigungen auf zwei Jahre festzusetzen und eine Veräußerung von Grundstücken mit gültiger Baugenehmigung nur noch in Ausnahmefälle zu ermöglichen.
Auch sogenannte Share Deals spielen bei der Spekulation mit Wohnraum eine große Rolle. Eine bislang noch nicht geschlossene Lücke im Steuerrecht sorgt dafür, dass Anteilsverkäufe von Immobilienunternehmen von der Grunderwerbsteuer befreit sind, sofern Investoren weniger als 95 Prozent Anteile erwerben. Dagegen müssen alle Bürger*innen, die privat ein Eigenheim erwerben die volle Grunderwerbsteuer zahlen. Das ist nicht nur ungerecht, sondern führt auch zu Steuerverlusten für das Land NRW in Millionenhöhe.
Um Share Deals zu verhindern muss sich die Landesregierung beim Bund im derzeit laufenden Gesetzgebungsverfahren dafür einsetzen, dass die Beteiligungsschwelle mindestens auf 75 Prozent gesenkt wird und damit Share Deals wirtschaftlich unattraktiv werden.

Gerade in touristisch geprägten Städten kommt es vermehrt dazu, dass Miet- in Eigentumswohnungen umgewandelt werden, die dann zum Beispiel von finanzkräftigen Personen oder Firmen erworben werden, aber nur kurze Zeit im Jahr tatsächlich bewohnt sind. Solche Wohnungen werden so dem Wohnungsmarkt dauerhaft entzogen und Mieter*innen verdrängt. Ein wirksames Instrument dagegen war die bis 2020 gültig Umwandlungsverordnung. Schwarz-Gelb hat diese abgeschafft, wir fordern sie wieder einzuführen.

Kontakt

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
im Landtag Nordrhein-Westfalen
Platz des Landtags 1
40221 Düsseldorf
Fax: +49.211.884 3511
E-Mail: gruene@landtag.nrw.de

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