Wer auf Missstände hinweist, will meist andere schützen. Wir schützen Hinweisgeber*innen mit einem neuen Gesetz.
Missstände am eigenen Arbeitsplatz aufzudecken, braucht Mut. Denn sogenannte Whistleblower*innen müssen Repressalien im eigenen Unternehmen oder ihrer Behörde fürchten. Nachdem bereits eine EU-Richtlinie und ein Gesetz auf Bundesebene zum Hinweisgeberschutz ergingen, hat nun auch NRW ein eigenes Hinweisgeberschutzgesetz auf den Weg gebracht. In einer Anhörung im Rechtsausschuss unterstützten alle Sachverständige die Einführung des Hinweisgeberschutzgesetzes auf Landesebene. Wer Korruption oder Missstände publik macht, den schützen wir in NRW künftig besser. Vor allem werden interne Meldestellen in fast allen Gemeinden und Gemeindeverbänden eingerichtet. Auf Missstände aufmerksam zu machen, wird damit einfacher.