Gerade in dieser Zeit muss Politik alles tun, um das Vertrauen in die Demokratie zu stärken. Wir haben ein Maßnahmenpaket für mehr Transparenz und saubere Politik in NRW beschlossen – darunter ein Informationszugangsgesetz.
Bisher müssen Bürgerinnen und Bürger in NRW Daten und Informationen des Landes über das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) verlangen. Das Verfahren ist kompliziert, es müssen Anträge gestellt und teilweise Gebühren bezahlt werden. Viel einfacher und transparenter wäre es, wenn Behörden ihnen vorliegende Daten im Netz bereitstellen würden – so wie es unser Entwurf für ein Informationszugangsgesetz verlangt. Informationen sind die Grundlage für demokratische Teilhabe. Nur wer informiert ist, kann mitreden und fundiert mitentscheiden. Wir wollen ein faires Gleichgewicht zwischen Bürger*innen, Verwaltung und Politik schaffen und die Holschuld der Bürger*innen in eine Bringschuld der Verwaltung verwandeln.
Mit unserem Gesetzentwurf orientieren wir uns am Open-Data-Prinzip. Das sieht vor, dass alle Daten veröffentlicht werden, solange sie nicht personenbezogen sind oder die öffentliche Sicherheit gefährden. Auch Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sollen – wie auch bisher im IFG – geschützt werden. Nach unserem Gesetzentwurf unterliegen der Veröffentlichungspflicht zum Beispiel alle Beschlüsse der Landesregierung, die vollständige amtliche Statistik, aber auch Gutachten im Auftrag der Landesregierung. Datenschutz ist dabei für uns zentral. Der Grundsatz „Private Daten schützen, öffentliche Daten nützen“ gilt für uns nach wie vor.
Der Entwurf für ein Informationszugangsgesetz ist nur ein Teil unserer Transparenzoffensive 2020. Neben dem Informationszugangsgesetz sieht unser Grünes Maßnahmenpaket, das wir in einem Positionspapier beschlossen haben, vor:
- Ein Lobbyregister beim Landtag einzuführen, in dem sich professionelle Lobbyist*innen registrieren und ihre Ziele und Auftraggeber*innen transparent machen müssen.
- Einen legislativen Fußabdruck in Gesetzentwürfen verbindlich einzuführen, mit dem klar wird, welche Interessen schon vor dem parlamentarischen Verfahren in den Entwurf eingeflossen sind. Die Stellungnahmen der Verbändeanhörung, die die Landesregierung intern vor Beginn des parlamentarischen Gesetzgebungsverfahrens einholt, sollen veröffentlicht werden und bei größeren Gesetzesvorhaben soll eine Online-Konsultation für alle Bürger*innen eingeführt werden.
- Wir wollen die Stelle einer oder eines Beauftragten für Demokratie und Beteiligung schaffen. Damit wollen wir ein grundlegend anderes Politik- und Verwaltungsverständnis voranbringen, das Beteiligung und interessierte Bürger*innen als Bereicherung und nicht als Störung empfindet.
- Whistleblower*innen müssen durch Schutzklauseln im Dienstrecht geschützt werden, damit sie ohne Repressionen auf Missstände hinweisen können. Auch das ist ein integraler Bestandteil der Demokratie, die ohne saubere Verwaltung nicht funktioniert.