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21. März 2022

Recht auf Wohnen

Wohnen ist ein grundlegendes Bedürfnis, doch der aktuelle Wohnungsmangel lässt die Preise steigen, im schlimmsten Fall führt das zu Wohnungslosigkeit.

Nicht selten müssen Mieter*innen mehr als ein Drittel ihres Einkommens für Miete ausgeben, wenn auch mit starken regionalen Unterschieden. Die Zahl geförderter Wohnungen, der vorwiegend finanzschwachen Haushalte Wohnraum zur Verfügung stellen soll, sinkt seit Jahren, weil weniger neue Sozialwohnungen gebaut werden als aus der Mietpreisbindung fallen. Waren es 2010 noch knapp 544.000 preisgebundene Wohnungen blieben bis 2019 nur gut 456.000, 2030 könnten es nur noch 240.000 sein.

Anders als erwartet, ist in vielen Städten keine Entlastung des Wohnungsmarktes durch die demographischen Veränderungen eingetreten. Aktuelle Prognosen rechnen damit, dass die Bevölkerungszahl in NRW bis 2032 auf 18,141 Millionen steigen könnte – die natürlich alle wohnen wollen und müssen. Hier hat die Öffentliche Hand derzeit zu wenig Gestaltungsspielraum, um maßgeblich auf den Wohnungsmarkt einwirken zu können. Dazu fehlt es zum einen häufig an finanziellen Mitteln der Kommunen, zum anderen an gesetzlichen Vorgaben zur Ausweitung kommunaler Vorkaufsrechte. Breite Bündnisse fordern deshalb, ein Recht auf Wohnen in der Verfassung zu verankern, so wie es auch in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (AEMR) der UN-Generalversammlung von 1948 formuliert ist: „Jeder hat das Recht auf einen Lebensstandard, der seine und seiner Familie Gesundheit und Wohl gewährleistet, einschließlich […] Wohnung […].“ Anders als in Bayern, Bremen, Sachsen und Berlin lässt sich aus der Landesverfassung in NRW kein Recht auf Wohnen für Einzelne ableiten – aber zumindest ein Recht auf Unterstützung bei der Finanzierung des Wohnraums auch bei geringem Einkommen.

Wir halten es deshalb für dringend geboten, auch aus Gründen der Generationengerechtigkeit und der Nachhaltigkeit das Recht auf Wohnen in der Landesverfassung festzuschreiben – im Wissen darum, dass eine Verfassungsänderung allein natürlich keine einzige neue Wohnung schafft. Doch es könnte ein Rahmen geschaffen werden, der entsprechende Gesetzesänderungen zum Beispiel im Landesentwicklungsplan initiiert und mit einer gerechteren und gemeinwohlorientierten Bodenpolitik in den Kommunen mehr Flächen für preiswerten Wohnungsbau verfügbar macht.

Kontakt

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
im Landtag Nordrhein-Westfalen
Platz des Landtags 1
40221 Düsseldorf
Fax: +49.211.884 3511
E-Mail: gruene@landtag.nrw.de

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