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5. April 2022

Open Data in NRW durch ein Informationszugangsgesetz

Der Grüne Änderungsantrag

Der Gesetzentwurf

Das Positionspapier der Fraktion

Nach dem 20. Geburtstag des Informationsfreiheitsgesetzes sollte NRW für mehr Open Data bereit sein. Deswegen haben wir einen Entwurf für ein Informationszugangsgesetz vorgelegt, das für einen besseren Zugang zu öffentlichen Informationen und für mehr Transparenz sorgen soll.

Um in NRW an Daten und Informationen öffentlicher Stellen gelangen zu können, also an Informationen von Behörden, Räten, Ministerien usw., muss ein etwas kompliziertes Verfahren eingeleitet werden: es müssen Anträge gestellt, teilweise Gebühren bezahlt, die Informationen herausgesucht und zur Verfügung gestellt werden. Das sieht das Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG) vor, das vor etwas mehr als 20 Jahren am 1.1.2002 in Kraft trat – ein großer Gewinn für die Informationsfreiheit der Bürger*innen, den vor allem wir GRÜNE vorangebracht haben.

Inzwischen zeigen andere Bundesländer wie etwa Hamburg, dass diese Daten und Informationen noch einfacher zugänglich gemacht werden können: Indem sie direkt im Netz bereitgestellt werden – so wie es unser Entwurf für ein Informationszugangsgesetz NRW verlangt.

Warum ist das so wichtig? Informationen sind die Grundlage für demokratische Teilhabe. Nur wer informiert ist, kann mitreden und fundiert mitentscheiden. Wir wollen ein faires Gleichgewicht zwischen Bürger*innen, Verwaltung und Politik schaffen und die Holschuld der Bürger*innen in eine Bringschuld der Verwaltung verwandeln.

Mit unserem Gesetzentwurf orientieren wir uns am Open-Data-Prinzip. Das sieht vor, dass alle Daten veröffentlicht werden, solange sie nicht personenbezogen sind oder die öffentliche Sicherheit gefährden. Zum Beispiel müssen alle Beschlüsse der Landesregierung, die vollständige amtliche Statistik, aber auch Gutachten, die die Landesregierung in Auftrag gegeben hat, veröffentlicht werden. Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sollen geschützt werden – wie bisher nach dem IFG. Datenschutz ist dabei für uns zentral. Der Grundsatz „Private Daten schützen, öffentliche Daten nützen“ gilt für uns nach wie vor.

Um unsere Forderungen klarer zum Ausdruck zu bringen, haben wir einen Gesetzentwurf geschrieben, der neben dem IFG bestehen würde. In einer öffentlichen Anhörung regten Sachverständige an, das alte IFG und unseren Gesetzentwurf zusammenzulegen. Auch wir GRÜNE sind für klare Gesetzgebung und haben daher einen Änderungsantrag zur zweiten Lesung eingebracht, der für ein einheitliches Gesetz sorgt und das IFG außer Kraft treten lässt.

Unser Vorschlag für ein Informationszugangsgesetz ist nur ein Teil einer Transparenzoffensive, die wir2020 in einem Positionspapier beschlossen und vorgestellt haben.

 

Kontakt

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
im Landtag Nordrhein-Westfalen
Platz des Landtags 1
40221 Düsseldorf
Fax: +49.211.884 3511
E-Mail: gruene@landtag.nrw.de

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