Das bestehende Nichtraucherschutzgesetz – noch aus Zeiten der ehemaligen schwarz-gelben Landesregierung – hat sich bisher als untauglich erwiesen. Häufig wird das Rauchverbot ignoriert oder aber durch geschicktes Nutzen der bestehenden Ausnahmeregelungen umgangen. Die von der rot-grünen Landesregierung vorgelegte Novellierung des Nichtraucherschutzgesetzes macht nun Schluss mit den vielen Ausnahmeregelungen.
Dabei geht es nicht darum das Rauchen zu verbieten, sondern die Menschen in öffentlich zugänglichen Räumen, wie den Gaststätten vor dem Passivrauchen und seinen gesundheitlichen Folgen zu schützen. Noch stärker als die Gäste, die ja frei entscheiden können, welche Gaststätten sie besuchen, benötigen hier ArbeitnehmerInnen in Gastgewerbe staatlichen Schutz. Sie sind den Giften über viele Stunden ausgesetzt.
Mit dem Gesetzentwurf werden nicht nur die Ausnahmeregelungen für die Gaststätten abgeschafft, sondern auch ein konsequentes Rauchverbot an Schulen sowie Kinder- und Jugendeinrichtungen geschaffen -auch für Veranstaltungen und Festlichkeiten, die nach dem Unterricht im Schulgebäude oder in der Kindertagesstätte stattfinden. Da weg geworfene Zigarettenkippen bei Kleinkindern immer wieder zu Vergiftungen führen, ist das vorgesehene Rauchverbot auf den ausgewiesenen Kinderspielplätzen ebenfalls ein konsequenter und richtiger Schritt.
Ein generelles Rauchverbot in allen gastronomischen Einrichtungen ist in etlichen Ländern längst üblich. Deutschland liegt beim Nichtraucherschutz im Vergleich zu den anderen europäischen Staaten gerade mal auf Platz 27. Mit der Novellierung des Nichtraucherschutzes schaffen wir also für Nordrhein-Westfalen lediglich eine Situation, die in vielen anderen Staaten längst zum Alltag gehört. Dort ist erstaunlicherweise bereits nach kurzer Zeit ein signifikanter Rückgang an Herzerkrankungen zu beobachten.