Am 19. Dezember 2021 jährt sich der Anschlag auf dem Weihnachtsmarkt des Berliner Breitscheidplatzes zum fünften Mal. Der Landtag gedenkt der Opfer und erinnert an den Verlust der Angehörigen.
Zwölf Menschen wurden am 19. Dezember 2016 bei dem islamistischen Terroranschlag am Breitscheidplatz getötet, annähernd 100 Besucher*innen des Weihnachtsmarktes wurden verletzt, viele davon schwer. Im Oktober 2021 ist ein damaliger Ersthelfer an den Folgen des Terroranschlags verstorben, er ist das 13. Todesopfer. Viele Opfer und ihre Angehörigen sowie die zahlreichen Ersthelfer*innen erlitten Traumatisierungen.
In einem gemeinsamen Antrag von CDU, SPD, FDP und Grünen sprechen die Fraktionen den Angehörigen der Opfer und den Verletzen ihre tiefe Anteilnahme aus. Diese Tat lässt niemanden unberührt. Es ist wichtig, gemeinsam der Opfer zu gedenken und die Hinterbliebenen zu unterstützen.
Seit Juni 2017 beschäftigt sich der Parlamenarische Untersuchungsausschuss I im Landtag NRW mit einer gründlichen Aufarbeitung. Er führt die Arbeit des in der 16. Wahlperiode eingesetzten Untersuchungsausschusses fort, welcher seine Untersuchungen in nur gut drei Monaten erwartbar nicht abschließen konnte. Ziel ist es, mögliche Versäumnisse, Unterlassungen, Fehleinschätzungen und Fehlverhalten der Behörden in unserem Bundesland vor und nach dem Anschlag aufzuklären.
Neben dieser Aufarbeitung wird insbesondere untersucht, welche Maßnahmen ergriffen werden können, um einen solchen terroristischen Anschlag mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln unseres Rechtsstaates zukünftig bestmöglich zu verhindern.
Besonders wichtig ist und war die Einberufung von Beauftragten für Opfer und Hinterbliebene bzw. Opferschutzbeauftragten sowohl auf der Bundes- als auch auf der Länderebene. Koordinierte und aufsuchende Hilfsangebote sowie direkte Ansprechpartner*innen sind für die Betroffenen von immenser Bedeutung. Der Staat muss mit aller Deutlichkeit zeigen, dass er die Opfer solch schrecklicher Gewalttaten und auch ihre Angehörigen nicht allein lässt und bestmöglich unterstützt. Eine regelmäßige Überprüfung und kontinuierliche Verbesserung derartiger Unterstützungsangebote bleibt daher unser zentrales Anliegen.