Die vielfältigen Angebote der Kinder- und Jugendarbeit bringen jungen Menschen in Nordrhein-Westfalen nicht nur Freizeitspaß, sondern unterstützen sie auch in ihrer Entwicklung zu selbstbestimmten Persönlichkeiten. Ganz im Sinne des Grundgesetzes gilt dabei das Prinzip der Gleichberechtigung von Mädchen und Jungen. Die Mitarbeiter*innen zeigen den Kindern und Jugendlichen unter anderem die Vielfalt verschiedener Lebensentwürfe auf. Wir wollen, dass CDU und FDP schon bei der Aufstellung des neuen Kinder- und Jugendförderplans auf eine geschlechtergerechte Ausgestaltung achten und die speziellen Bedarfe von Mädchen und Jungen in den Blick nehmen. Zum Beispiel sind spezielle Angebote und sichere Räume für Mädchen noch immer unverzichtbar, um stereotypen Rollenvorstellungen entgegenzuwirken und Mädchen in ihrer Selbstständigkeit und Unabhängigkeit zu stärken.
Insbesondere bei der Bereitstellung öffentlicher Mittel gilt es darauf zu achten, dass diese auch gerecht verteilt werden. Um dies sicherstellen zu können, muss analysiert werden, wie die Mittel ausgegeben werden und welche Wirkung sie entfalten. In unserem Antrag fordern wir daher zudem, dass die Landesregierung am Ende der Legislaturperiode einen Gender-Budgeting-Bericht vorlegt. Er ermöglicht politischen und Akteur*innen aus der Praxis nachzusteuern, falls das gesellschaftliche Ziel der Gleichberechtigung nicht sichergestellt ist.