Der 27. Januar ist der Internationale Gedenktag für die Opfer des Holocaust. CDU, SPD, FDP und Grüne wollen mit einem gemeinsamen Antrag das Gedenken und Erinnern stärken.
Der 27. Januar ist in Deutschland seit 1996 Gedenktag für die Opfer des Nationalsozialismus und erinnert an die Befreiung des Konzentrationslagers Auschwitz am 27. Januar 1945. Die schier unvorstellbare Zahl der Opfer des nationalsozialistischen Terror-Regimes und das schreckliche Leid der Überlebenden und Angehörigen ist auch 75 Jahre nach der Befreiung erschütternd.
Es ist die Verantwortung und die Pflicht einer jeden Generation, das Andenken und die Erinnerung an die Shoah zu bewahren. Dazu gehört die Unterstützung und zeitgemäße Weiterentwicklung der Arbeit der Gedenkstätten, Erinnerungsorte und Museen .
Es besorgt uns, dass die Zahl der antisemitischen Straftaten im Jahr 2020 bundesweit um 15,7 Prozent angestiegen ist. Sie müssen mit den Mitteln des Rechtsstaats konsequent geahndet werden. Wir wollen auch die Arbeit der Antisemitismusbeauftragten weiter unterstützen und stärken und fordern in dem gemeinsamen Antrag von CDU, SPD, FDP und uns Grünen die Auseinandersetzung mit allen Formen von Menschenfeindlichkeit sowie Verschwörungsmythen, Antisemitismus und Diskriminierung in unserer Gesellschaft gezielt im Rahmen der politischen Bildung weiter zu stärken.
In der Corona-Pandemie hat sich gezeigt, dass ein Teil der Menschen für Verschwörungsmythen, die häufig altbekannte antisemitische Narrative nutzen, empfänglich sind.
Diese antisemitischen, rassistischen und verfassungsfeindlichen Verschwörungsmythen werden im Querdenken-Spektrum stark verbreitet. Rechtsextreme, Antisemiten und Rassisten nutzen die Querdenken-Demos gezielt um eine Anschlussfähigkeit zu erreichen und haben eine Radikalisierung der Szene vorangetrieben. Diese Entwicklungen erfüllen uns mit Sorge.
Wir stellen uns entschieden gegen Hass und Hetze, Antisemitismus, Rassismus und jede Art von Diskriminierung.